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  #10 (permalink)  
Alt 11.09.2013, 09:53
Benutzerbild von HelmBurn
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 22
Standard AW: Steuerwillkür

Hallo Heder,

Ein echter Knaller! Das wird ein Fest beim Termin im Rechtsausschuss.

Doch eine Bitte: Könntest Du bitte die genaue Fundstelle nennen?

Das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz enthält nämlich genau diese Einschränkung nicht, sondern lautet im § 5 nur:

"(3) Die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben."

und das alte VergnSt/HuStErmG scheint nicht mehr zu gelten, jedenfalls kann ich es auf http://landesrecht.rlp.de nicht finden.
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