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Wir machen auf jeden Fall weiter, bis zur höchsten Instanz, wenn es den sein muss! Ich sehe es nicht ein, das man nur durch reine Diskriminierung, und nichts weiteres ist das ganze, zu einer Strafsteuer verurteilt lässt, die sich an Fakten aber nicht festmachen lässt. Ist doch das gleiche, als wenn ich hingehen würde, nur weil bei mir in der Strasse jemand wohnt, der schon einmal straffällig geworden ist, das ich dann alle anderen, die im gleichen Haus wohnen, mit irgend welchen Sanktionen belege!!! Es könnte ja sein, das da eventuell was passiert. Aber mal im Ernst, es ist ja nicht nur so, das dein HUnd als möglicher Straftäter gesehen wird, was nutzt denn eine erhöhte Steuer? Geld ist keine Garantie dafür, das der Hund immer unauffällig bleibt. Auch wenn der eine oder andere die Aussage trifft, erhöhte Steuersätze sollen vor der Anschaffung eines sogenannten Listis abschrecken. Fakt ist doch einfach: Allein in 2011 haben die Gemeinden in Deutschland 275.180.000€ an Hundesteuer eingenommen, davon entfallen alleine auf Rheinland Pfalz 13.847.000€, (Quelle: Steuerhaushalt, Fachserie 14 von 2011)die nicht zweckgebunden eingesetzt werden können. Die Statistik Prognosen für 2012 tendieren zu einem weiterem Wachstum der Einnahmen. Es ist also ein nicht unerheblicher Teil Geld, der hier zum tragen kommt. Wenn man diese Zahlen sieht, kann man auch verstehen, warum die Landesverordnung / Gefahrenabwehr, so schwammig ausgelegt wird. Info zur Steureinnahmen und Verteilung gibts hier: https://www.destatis.de/DE/Publikati...ublicationFile Wir machen auf jeden Fall weiter!!!
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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Die GBF (Gesellschaft der Bullterrier Freunde e.V.) hatte rasant schnell die von mir erkämpften Urteile aus Bayern "als Neuigkeit" auf der Homepage. Unterstützung null, aber als eigenen Erfolg verkaufen wollen und letztendlich lässt man es auch zu, weil ich mir dann wie z.B. hier Wenn eine Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf sie für Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang anordnen. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Alleine aufgrund der Rasse sei eine unterschiedliche Behandlung von Kampfhunden mit bestandenem Wesenstest und anderen großen und kräftigen Hunden nicht zu rechtfertigen. (Aktenzeichen 10 BV 06.3053) denke: Vielleicht hilft es ja den ein oder anderen Halter mit seinen Hund Auf jeden Fall freue ich mich über jeden der den Rechtsweg geht und sich wehrt (sind immer noch viel zu Wenige) viel Glück |
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Und böse Zungen könnten ja auch behaupten, das Abtauchen einfacher ist und auch nix kostet.
Presse ist schon involviert, haben nur noch keinen Termin.....
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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