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Alt 22.02.2014, 07:27
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
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Standard AW: Steuerwillkür

Hallo alle zusammen,
schwere Diskusionen, auf der Basis von Unwissenheit, dumme Bemerkungen, keinerlei richtige Argumentation gegen die von uns vorgebrachten Argumente und Hinweise. So hat sich jetzt fast ein Jahr lang die Debatte gegen die Steuerwillkür in Bezug auf die Hundesteuersatzung unserer Gemeinde hingezogen.
In der Stadt Trier: keine Listenhunde, keine sogenannte Kampfhundesteuer, etc. Es wird eine Steuersatzung des Städtebundes angewendet, die im Jahr 2005, nach Änderung der Landeshundeverordnung (Abschaffung der Listenhunde), abgeändert und seit dem angewendet wird.

Fast alle umliegenden VG`s nutzen aber die alten Satzungen des Städte und Gemeindebundes, in welcher der Mastiff, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Tosa Inu, etc, als gefährlich angesehen werden, was dann die sogenannte Kampfhundesteuer rechtfertigt.

Das ist jetzt aber endlich vorbei, keine Listenhunde mehr in unserer Gemeinde, eine Anpassung der Satzung wird schnellstmöglich vorgenommen, es gibt keine Kampfhundestuer mehr, Bullmastiff und CO, werden endlich als das angesehen, Hunde wie jede andere Rasse auch

Natürlich werden jetzt auch die anderen Gemeinden und die VG in Zugzwang kommen, Ihre Satzungen entsprechend abzuändern, was ja auch nur mehr als gerecht angesehen werden muss.

Es war niemand in der Lage, zum ersten das Versäumniss der Anpassungspflicht, in Bezug auf die Änderung der Gesetzeslage, einzugestehen, also wird jetz stillschweigend gehandelt.

Das bedeutet, es wird sich was rühren in Rheinland Pfalz. Habe nächste Woche einen Termin mit der Presse, die es brennend interessiert, wie wir es geschafft haben, die Hundesteuersatzung zu kippen.......

Und wer von Euch jetzt interesse hat, auch etwas zu tun, bin ich gerne berit, Euch entsprechend zu unterstützen.......
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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