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Zitat:
Rechtlich gesehen würde einer Rückforderung nichts im Wege stehen, aber leider kann jede Gemeinde Ihre Satzungen an aktuelle Thematiken anpassen und mit etwas Geschick eine rückwirkende Entschädigung ausschließen. Aber Du kannst für das laufende Steuerjahr, anteilig die Steuer zurückverlangen! Wie schon gesagt, warte jetzt noch diverse Unterlagen und stelle dann mal die details ein...
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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Diese unverschämten Hundesteuern bezogen auf sogenannte "Listenhunde" dient nur dem Zwecke der Geldeinnahme der Gemeinden oder Städte. Die Gelder werden sowieso für allen unnötigen Mist verblasen..... Das führt genau dazu das viele ihre "lebensgefährlichen" Hunde von Tierarzt als Mischlinge(wo es geht) auszeichnen lassen. Boxer-Doggen etc Mischlinge. Meinen Segen haben diese Leute... Jeder bekommt das was er will !
Natürlich ist das für Züchter keine Alternative....
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