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  #20 (permalink)  
Alt 17.03.2014, 20:40
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 25.11.2012
Ort: Saarland
Beiträge: 252
Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Hilf mir mal, verstehe diese Aussage nicht?
Huhu Heinz,

also ich hab hier auf dem Amt angerufen. MAN zählen hier ja nicht zur Liste 1, sondern *nur* als potentiell gefährliche Hunde. Hier wird der Ersthund dann mit 400 € besteuert. Ausser man bringt nen Wesenstest. Dann gilt der normale Steuersatz.
Er meinte nun beim Telefonat, dass das Urteil nur die Gemeinden deckelt, die über 800€ Steuer für den Hund veranschlagt haben
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