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Huhu Heinz,
also ich hab hier auf dem Amt angerufen. MAN zählen hier ja nicht zur Liste 1, sondern *nur* als potentiell gefährliche Hunde. Hier wird der Ersthund dann mit 400 € besteuert. Ausser man bringt nen Wesenstest. Dann gilt der normale Steuersatz. Er meinte nun beim Telefonat, dass das Urteil nur die Gemeinden deckelt, die über 800€ Steuer für den Hund veranschlagt haben |
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