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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2014, 13:54
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Es kann einfach nicht rechtens sein, das jedes Bundesland hier willkürlich handeln und agieren kann, sondern es muss jetzt langsam mal eine Bundes Weite regelung her!!!!

weiteres folgt.....
Jedes Bundesland? - jede Gemeinde/Stadt hat noch einmal eine andere Hundesteuersatzung...ich wäre schon froh wenn es für die Bundesländer einheitl. Steuersätze gäbe.

Grundsätzlich ist die (erhöhte) Hundesteuer aber ein sehr ergiebiges Thema, welches man nicht ungeprüft hinnehmen sollte. Aber nicht das hier ein Irrglaube entsteht. Hundesteuer ist generell nicht an die Listen gebunden und darf von Gemeinden und Städten zu Lenkungszwecken Hunderassen unterschiedlich besteuern.- Leider

Gerade im Steuerrecht gibt es viele Fallstricke (für die Gemeinden) und wenn dies dann noch mit oder an unsinnige Listen gekoppelt ist ...sollte Jeder den A.r.s.c.h. in der Hose haben und versuchen sich dagegen zu wehren
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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Alt 19.03.2014, 05:37
Benutzerbild von heder
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Standard AW: Steuerwillkür

Hallo Peppi,
richtig, das Urteil wurde nach unserer Entscheidung gefällt, aber hierbei ist zu berücksichtigen, das es sich um den Kreis Vulkaneifel handelt. Hier differenziert sich wieder mal der Durcheinander: Städte- & Gemeindebund, Städtebund, etc.
Der Kreis Vulkaneifel wendet die steuerliche Regelung des Städte- und Gemeindebundes an, sprich also genau die Steursatzung, gegen die wir angegangen sind. Wir hier wenden die Städtebund Satzung an. Der Unterschied liegt einfach darin, Trier führt im Städtebund keine Listenhunde auf, der Städte- und Gemeindebund dagegen schon.
In dieser Satzung steht auch eben der Passus, eine Gefährlichkeit wird bei folgenden Rassen vermutet: Bordeauxdogg, Bullmastiff, Tosa Inu, Mastiff, etc.
Solange diese Satzung Verwendung findet, ist auch die erhöhte Steuer anwendbar und aus diesem Grund mußte das VG entsprechend urteilen.

Und das hat sich für uns ja als diese Willkür dargestellt, man sucht sich einfach mal die Regelung aus, die am meisten Geld findet. Also haben wir dann auch entsprechend argumentiert, das es sich hierbei in Bezug auf das Landesgesetz um eine Strafsteuer handelt. Die Argumente der VG Ruwer, erhöhte Steuer sei ausschließlich dafür gedacht, bestimmte Rasse-Bestände niedrig zu halten, ist für uns dann auch der entscheidende Punkt gewesen. Sprich, hast Du einen Hund, der bei uns in der Liste steht, dann zahlst Du Strafe!

Zur Zeit haben wir noch eine Anfrage gestellt, an das Ministerium in Mainz, mit der Bitte, in Bezug auf die Gesetzesänderung vom 22.12.2004, Landeshundegesetz, bei den Kommunen zu prüfen, inwieweit diese Ihre Satzungen angepasst haben. Dazu sind diese von Gesetzes wegen verpflichtet.

Und wie schon mal erwähnt, wenn jemand von Euch diesbezüglich auch etwas tun möchte, stehe ich gerne bereit, dabei zu unterstützen.

Ich finde, das jammern auf hohem Niveau gut und schön ist, aber wenn man nichts unternimmt, wird auch nichts geändert. Man muss nicht alles hinnehmen, was einem vom Staat vor diktiert wird. Es sind schließlich auch nur Menschen, die auch Fehler in Ihrer Denkweise machen können, die dann zum Nachteil der Allgemeinheit reichen. Aber solange jeder nur in seinem Kämmerlein am weinen ist, ändert sich auch nix.
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2014, 08:06
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Der Unterschied liegt einfach darin, Trier führt im Städtebund keine Listenhunde auf, der Städte- und Gemeindebund dagegen schon.
Hört sich ein bisschen nach "wir sind die Volksfront von Judäa" an!

Ich muss das nochmal lesen, wenn ich wach bin!
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  #4 (permalink)  
Alt 19.03.2014, 15:42
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Hört sich ein bisschen nach "wir sind die Volksfront von Judäa" an!

Ich muss das nochmal lesen, wenn ich wach bin!
Genau so.....
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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Alt 19.03.2014, 22:26
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Standard AW: Steuerwillkür



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My line of thoughts about dogs is analogous. A dog reflects the family life. Whoever saw a frisky dog in a gloomy family, or a sad dog in a happy one? Snarling people have snarling dogs, dangerous people have dangerous ones. And their passing moods may reflect the passing moods of others.~ Sherlock Holmes in "The Creeping Man" (Deutscher Titel: "Der Mann mit dem geduckten Gang) von Sir Arthur Conan Doyle
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Alt 06.05.2014, 09:41
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

So, jetzt ist es amtlich. Ab dem 01.05.2014 gibt es KEINE sogenannte Kampfhunde mehr in unserer Gemeinde, als auch schon in einer Nachbargemeinde. Die Satzungen wurden entsprechend der aktuellen Landeshundeverordnung angepasst, sowie die entsprechenden Absätze geändert, bzw, entfernt. So wie es ausschaut, werden jetzt nach und nach alle Geminden, die unserer VG angehören, schrittweise auch Ihre Satzungen abändern.

Keine "Kampfhundesteuer" mehr bei uns

Und ich biete jetzt nochmals meine Hilfe an, wer auch die E.... in der Hose hat und entsprechendes Durchhaltevermögen, ich helfe euch gerne, einfach per PN melden oder hier mal anfragen.... es gibt überall einen Weg was zu erreichen, es muss nur was getan werden. Und lasst euch von den Amtsschimmeln nicht einschüchtern
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.05.2014, 09:47
Benutzerbild von Marti
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Vor eurer Leistung kann man nur den Hut ziehen! Glücklicherweise gibt es bei uns für Bullmastiffs (und American Bulldogs) keine erhöhten Steuern..
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