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  #16 (permalink)  
Alt 19.03.2014, 15:42
Benutzerbild von Guayota
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Standard AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen

Zitat:
Zitat von Guayota Beitrag anzeigen
Rottweiler, die vor dem 31.12.2008 bereits gehalten wurden, zahlen in Hessen nicht grundsätzlich 250 Euro, sondern die "normale" Hundesteuer, die die jeweilige Stadt oder Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung festgelegt hat.
Ergänzung: Zumindest ist das mWn in den meisten Städten und Gemeinden so.

@Peppi: Wieso wäre der Markt für Welpen nur im Ausland? Ich kann mir doch in Hessen von einem hessischen Züchter einen zB. Rottweiler oder AmStaff kaufen und halten, muss halt nur evt. mehr Steuern zahlen und den Wesenstest etc. machen...

In zB. Bayern ist das ja anders...Kat 1 keine Zucht...
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