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AW: Wegerecht?
Ich meine mich zu erinnern das du in Niedersachsen lebst...hier gilt:
http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm ich habe es nur überflogen, aber relevant müsste der sechste Teil sein: § 23 Recht zum Betreten (1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung. (2) Nicht betreten werden dürfen Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit. (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten. |
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AW: Wegerecht?
Meines Wissens gilt im Wald auch keine Leinenpflicht, sondern man muss die Hunde "unter Kontrolle" haben. Bzw. sind davon die Wege nicht betroffen...
Zumindest NRW... |
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AW: Wegerecht?
Hab ich vom Jagen gesprochen?
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AW: Wegerecht?
Auch nicht implizit!
Das Hunde nicht jagen sollen, versteht sich - zumindest für mich - von selbst. Nennt sich Verantwortungsbewusstein bis Rücksichtnahme. |
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