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AW: Urlaub in Bayern mit Listenhund
Bemühe doch mal die Forensuche... das Thema hatten wir vor kurzem erst (wieder)...
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AW: Urlaub in Bayern mit Listenhund
Nichts!
In Bayern gelten alle Bestimmungen nur für die hier Lebenden Es ist sehr unwahrscheinlich, das dich jemand anspricht oder du kontrolliert werden wirst. Wenn doch nehme einfach immer deinen Personalausweis mit, der belegt, das du nicht in Bayern wohnst. Dein Hund wäre "nur" Kat. 2, d.h. widerlegbarer Kampfhund und ist nach Überprüfung ein normaler Hund und auch wie dieser zu führen. Es gibt in Bayern jedoch einige Städte oder Gemeinden in in bestimmten Zonen (Fußgängerzone, Spielplatz, Bahnhof) für ALLE Hunde über einer bestimmten Rückenhöhe (meist 50 cm) Leinenzwang herrscht - an welchen sich aber meist nicht gehalten wird |
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AW: Urlaub in Bayern mit Listenhund
Lieben Dank für die Antworten!!!! Meine Dickmaus halte ich in Gegenwart von fremden Menschen und an der Straße sowieso an der Leine... Es gibt ja genügend Menschen, die per se Angst vor Hunden haben und ich will diese Angst ja nicht fördern. Nochmals vielen Dank! Herzliche Grüße Mandra |
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