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Alt 28.07.2014, 14:01
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Besuchshunde und Wesenstests.

Zitat:
Zitat von Marti Beitrag anzeigen
Wir haben Verwandtschaft in Bayern und hatten vor ein paar jahren deswegen mit dem dortigen Ordnungsamt telefoniert. Dort wurde uns die Auskunft erteilt, dass wenn man nur zu Besuch ist (ich meine bis maximal vier Wochen),nur unsere eigene Verordnung zählt, also der "bayrische" Maulkorbzwang und die Leinenpflicht für Listehunde bei uns nicht greift.
Es gibt in Bayern keinen allgemeinen Leinen und Maulkorbzwang! - schon überhaupt nicht für Besuchshunde (ganz gleich welcher Rasse)

Empfehlenswert ist der Personalausweis, um belegen zu können, das der Hund nicht in Bayern lebt oder ähnliches (z.B.Hundesteueranmeldung)
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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