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AW: Urlaub in Frankreich! HILFE!
So wie Peppi sagte...FCI Papiere zählen ansonsten hast du mächtig Ärger und im ungünstigsten Fall ist dein Hund weg! Und Mischlinge haben nunmal keine Papiere...was ist daran nicht zu verstehen?
Ich würde nur ohne Hund in Frankreich Urlaub machen wenn es dir so wichtig ist und nicht riskieren das man mir den Hund wegnimmt! |
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AW: Urlaub in Frankreich! HILFE!
Ja! Und der Hund auf meinem Avantar ist eine BX und ich musste lange auf ihre Papiere warten- D.h. lange Zeit keine FCI Papiere. In Frankreich sind BX ohne die richtigen Papiere Kategorie 1, mit Papiere normale Hunde. Tolle Logik
Bin mit der Hündin auf den Hundeplatz und auch auf Austellungen. Damals hatte man noch für die Jüngstgenklasse eine Zeitspanne. Man konnte melden und angeben "in Bearbeitung". Gilt jetzt nicht mehr. Im ganzen hatte ich keine Angst, dass man mir den Hund wegnehmen würde. Hat sich kein Schwein für interessiert. Auch werden hier öffentliche Anzeigen geschaltet in denen BX Würfe ohne Papiere angeboten werden. |
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AW: Urlaub in Frankreich! HILFE!
Staatlich geförderter Monopolismus... besser kann's für die FCI doch nicht laufen!
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AW: Urlaub in Frankreich! HILFE!
....ich dachte so nen bürokratischen bullsh*t gibt es nur in good old Germany aber frankreich ist ja gut dabei! Die sollten lieber stolz auf ihre eigenen super rassen sein
Ich warte jetzt mal ab wie sich unser Mädel (4monate Jung) in weiteren 3 Monaten entwikelt. ich denke eh dass sich sehr viel vom presa Canario durchsetzen wird... Schaut doch mal in "Fotos" -> "Kiras Entwicklung" rein habe eben neue Bilder und Infos gepostet, und gebt euren Senf dazu ) Lg Fabian |
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AW: Urlaub in Frankreich! HILFE!
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AW: Urlaub in Frankreich! HILFE!
Was ist denn neu?
Im Internet findet sich kein Hinweis, dass Frankeich sein Hundegesetz verändert hat und die Inhalte sind doch auch nicht neu, soweit ich das in Erinnerung habe. |
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AW: Urlaub in Frankreich! HILFE!
Also ich finde das nimmt die Ausmaße von Dänemark an...
Zitat: Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw.nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes. Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden. Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund“ aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!! Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten. Deutsch-oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme. Zweites Problem: In Frankreich müssen alle „Listenhunde“, auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinenWohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird! Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind,und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt! Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur! Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!!! Das ist so nicht beschrieben bei den Einreisebestimmungen auf der Seite der französischen Botschaft...wie ich bereits sagte...ich fahre mit Sicherheit mit meinem Hund in kein Land wo ich Gefahr laufe das sie ihn mir wegnehmen und töten "könnten" alleine das Gerücht würde schon reichen um mich davon abzuhalten...dann erkennen die nur die Rassebezeichung der französischen Zuchtbüchern an??? Nee...ohne mich http://agriculture.gouv.fr/IMG/pdf/V..._cle069756.pdf Geändert von bx-junkie (18.06.2015 um 09:39 Uhr) |
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