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  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2015, 14:01
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 17.10.2010
Beiträge: 74
Standard Negativzeugnis

Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine Frage und hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.
Unser BX-Rüde hat einen tadellosen Wesenstest absolviert, heute habe
ich von der Gemeinde das Negativzeugnis erhalten, welche als Präventiv-
maßnahme anordnet, das der Hund außerhalb des geschlossenen Ortsbe-
reiches, und sofern nicht an einer max. 1 Meter langen Leine grundsätzlich
einen Maulkorb tragen muss
Für mich völlig unverständlich, die beiden Vorgänger haben diese Auflage
nie bekommen, allerdings war da auch noch ein anderer Sachbearbeiter.
Wenn ich es dem Schreiben richtig entnehme, kann ich auch keinen
Widerspruch dagegen einlegen.
Hat noch jemand eine Idee wie man dem ganzen sachlich entgegen
treten kann um eine Änderung bezüglich des Maulkorbes zu erwirken.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2015, 14:14
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Negativzeugnis

Hört sich komisch an!

Wenn der WT gut war, womit rechtfertigt das Amt die Auflagen?

Spezialist auf dem Gebiet: Rechtsanwalt Lars J. Weidemann!

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  #3 (permalink)  
Alt 02.06.2015, 14:30
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 17.10.2010
Beiträge: 74
Standard AW: Negativzeugnis

Rechtfertigung gibt es leider keine, sondern nur Anordnungen.
Die anderen drei Sachen leuchten mir noch ein, Grundstück sichern,
nicht mit Kindern alleine lassen etc.
Aber mit dem Maulkorb im Freilauf kann ich mich nicht abfinden,
zumal keinerlei Auffälligkeiten bestehen.
Überlege nur ob ich versuchen soll erst noch einmal mit der Dame
zu sprechen oder mich gleich an einen RA wende.
Vielen Dank für den Tip.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.06.2015, 14:37
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Negativzeugnis

"Tadellos gelaufen" und Auflagen passt irgendwie nicht zusammen...

Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen, warum Auflagen gemacht werden, wenn alles rund gelaufen ist.

Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was. Auch nicht die Behörden!



Liste 2 kann man doch auch mit freiem "Sachverständigem" machen...
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  #5 (permalink)  
Alt 02.06.2015, 19:01
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Standard AW: Negativzeugnis

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
"Tadellos gelaufen" und Auflagen passt irgendwie nicht zusammen...

Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen, warum Auflagen gemacht werden, wenn alles rund gelaufen ist.

Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was. Auch nicht die Behörden!



Liste 2 kann man doch auch mit freiem "Sachverständigem" machen...
Äh das ist in Bayern schon fast normal, das jeder Sachbearbeiter seine eigene Vorstellung vom Gesetz hat und gerade dazu verlangt was ihn einfällt oder er gehört hat...
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  #6 (permalink)  
Alt 03.06.2015, 08:35
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Standard AW: Negativzeugnis

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Äh das ist in Bayern schon fast normal, das jeder Sachbearbeiter seine eigene Vorstellung vom Gesetz hat und gerade dazu verlangt was ihn einfällt oder er gehört hat...
huhu

finde ich sehr merkwürdig. Ich hab mit meiner Rotti Hündin damals beim Füger den WT absolviert und hatte danach keinerlei Auflagen im LK Fürth und jetzt beim Unger mit Prya und habe auch keine Auflagen sondern kann sie frei laufen lassen.
Sind die Sachbearbeiter da in den Städten anders?

Grüße
Heike
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Wenn Liebe mit dem Tod stürbe, wär dies Leben nicht so schwer.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.06.2015, 07:40
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Standard AW: Negativzeugnis

Zitat:
Zitat von Prya Beitrag anzeigen
huhu

finde ich sehr merkwürdig. Ich hab mit meiner Rotti Hündin damals beim Füger den WT absolviert und hatte danach keinerlei Auflagen im LK Fürth und jetzt beim Unger mit Prya und habe auch keine Auflagen sondern kann sie frei laufen lassen.
Sind die Sachbearbeiter da in den Städten anders?

Grüße
Heike
Ja, die Kassner ist klasse. Ich habe auch zuerst innerlich protestiert, als Sie nach einen Foto fragte. "Verbrecherkartei" war mein erster Gedanke, bis Sie Ihre Mitarbeiterin herholte, den Bulli auf Ihren Schoß lockte und die Schublade mit den Hundeleckereien öffnete. Danach durften wir Ihr Album mit den pööösen Kampfhunden auf Ihren Schoß bewundern.
Sie ist informiert und fair - kann aber auch knallhart nen Hund beschlagnahmen lassen, wenn wirklich etwas vorgefallen ist. Das habe ich mehrmals erlebt (es waren aber immer andere als gelistete Hunderassen)

Leider ist Sie wirklich eine Ausnahme - ok München ist auch gut informiert und arbeitet (meist) ordenlich.


@ Doodels Danke für die Rückmeldung. Ich finde es toll, dass Ihr es nicht einfach so hingenommen habt, sondern euren Hund zuliebe euch gewehrt habt.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.06.2015, 15:05
Baron / Baronin
 
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Beiträge: 74
Standard AW: Negativzeugnis

Ich habe jetzt noch mal mit dem Sachverständigen Gutachter gesprochen,
der kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen. Soll mich jetzt noch
einmal mit der Dame von der Gemeinde in Verbindung setzen, ansonsten
rät er mir auch zum Anwalt.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.06.2015, 19:09
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Standard AW: Negativzeugnis

Zitat:
Zitat von Doodles Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt noch mal mit dem Sachverständigen Gutachter gesprochen,
der kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen. Soll mich jetzt noch
einmal mit der Dame von der Gemeinde in Verbindung setzen, ansonsten
rät er mir auch zum Anwalt.

Oft reicht ein sehr sachliches Urteil, in welchen auf die Gesetzeslage hingewiesen wird und der dezente Hinweis, sich bei Vorgesetzten oder Bürgermeister zu beschweren, weil die Verordnungen nicht bekannt sind und nicht richtig ausgeführt werden.

Hau den Sachbearbeiter die Aktenzeichen um die Ohren, die knicken zu 95% ein, den Anwalt kannst du immer noch beauftragen. Frage ganz keck, auf welche Gesetzesgrundlage Sie auf die Idee kommen Leinen (und maulkorb)zwang zu verlangen

btw. ein "aufklärendes" Gespräch deines Sachverständigen mit den Angestellten welcher das Negativzeugnis ausgestellt hat, ist auch meist ausreichend...

Die versuchen es immer wieder, vom Führungszeugnis bis zum Bild des Hundes, Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Zaun usw. teilweise mag einiges davon sinnvoll sein, wird aber gesetzlich NICHT verlangt.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.06.2015, 19:00
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Negativzeugnis

Negativzeugnis? Das heißt es geht um Bayern, wenn dies richtig ist kann ich dir das Aktenzeichen des Urteils zusenden, welches ich durchgeklagt habe. Leinenzwang ist ebenfalls nicht nach unauffälligen Test.
Wo wohnst du genau? Um welche Stadt Gemeinde handelt es sich?

Hast du das Gutachten zuerst an dich schicken lassen oder ging es an die Gemeinde? Hat dein Gutachter eventuell Leine oder Maulkorb empfohlen, weil der Hund noch das ein oder andere Problemchen hat? Dann dürfte der Beamte am OA dies im Negativzeugnis eintragen.

Zum Leinenzwang habe ich diesen Artikel hier (Aktenzeichen steht drin)
http://www.mz-web.de/panorama/urteil...,17485684.html
Zum Maulkorbzwang muss ich meine Unterlagen durchsuchen (kann etwas dauern)
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