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  #6 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 10:16
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 125
Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Aber ich muss sagen, erstmal hat uns das ganze Prozedere doch etwas "überfahren" , auch die Formulierungen die man so dann in der Landeshundeverordnung findet. Bisschen als hätte man Monster am Ende der Leine. Da verstehe ich, dass das nicht jeder auf sich nimmt und sich anderweitig entscheidet.
Aber wir haben unser Herz an die Mastin Espanols verloren.
Unserer letzter kam als Nothund , allerdings als "Bernhardinermix" vor 11 Jahren zu uns, da fiel vieles dann weg.
Aber nun ist es wie es ist, es soll einer werden und dann müssen wir alles erfüllen.
da wäre es in anderen Bundesländern mit dem Mastin einfacher.
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