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AW: Wesenstest, für Hunde Bestimmter Rasse § 10 LHundG
Beim ihrer Vorgängerin hat sie nie was gesagt. Jetzt hat sie das OA angerufen und nachgefragt. Name und ähnliches muss sie irgendwie rausbekommen haben is ja auch nicht so schwer. Vieleicht hat sie ja auch bei der Vorgängerin nachgefragt, aber erst als sie schon befreit War keine Ahnung.
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AW: Wesenstest, für Hunde Bestimmter Rasse § 10 LHundG
Manche Leute haben wirklich nichts besseres zu tun(fällt wohl unter die Kategorie gelangweilte Nachbarn).
Dabei scheint mir eure Hündin wirklich eine liebe Riesenmaus zu sein (-;! Es tut mir auch leid um Deine Freundin..aber am besten irgendwie durchhalten, Auflagen erfüllen und erstmal Lächeln, Winken, Weitergehen. Der Termin ist doch bestimmt bald. Ich wünsche euch viel Erfolg! |
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AW: Wesenstest, für Hunde Bestimmter Rasse § 10 LHundG
Anhörung ist jetzt da und die "Bekloppte" hat wohl auch Zeugen. Mir wird jetzt gleich mehrfacher Verstoß gegen das Landeshundegesetz vorgeworfen. Mache mir jetzt doch Sorgen. Bußgeld wäre mir ja recht egal ich möchte aber unter keinen Umständen zulassen, dass unsere Haltererlaubniss gefährdet wird.
Also werde ich jetzt einen Anwalt hinzuziehen. Nach einiger Internet Recherche gibt es ja doch sehr viele auf diesem Fachgebiet. Bei den Bewertungen bin ich mir aber immer noch nicht sicher an wen ich mich wenden soll. Hat jemand von euch vielleicht eine Empfehlung für mich oder vielleicht auch gute Erfahrungen mit jemandem gemacht? |
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AW: Wesenstest, für Hunde Bestimmter Rasse § 10 LHundG
oh man, das braucht ja kein Mensch. so ein mist. Aber im Moment geht es "nur" darum, dass ihr nicht mit Maulkorb und an der kurzen Leine geführt habt, oder noch was anderes?
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AW: Wesenstest, für Hunde Bestimmter Rasse § 10 LHundG
Hier in der Nachbarstadt gibt es eine recht bekannte Anwältin für Tierrecht, Susan Beaucamp.
Eigene oder auch nur gehörte Erfahrungen mit ihr habe ich aber nicht. Daumen sind gedrückt, dass ihr da heile rauskommt! |
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AW: Wesenstest, für Hunde Bestimmter Rasse § 10 LHundG
Hallo zusammen,
mal ein Update aus der Ordnungsamt Angelegenheit wurde nur eine Verwarnung weiter nichts. Heute waren wir dann auch bei der Verhaltenspruefung und wurden aus Tierschutzrechtlichen bedenken nach den ersten drei Übungen ausgeschlossen weil der Hund zu viEl Angst zeigen würde wir sollen in 2 Jahren wieder kommen. Wir haben super aufgeregt und überlegen Einspruch einzulegen. Zumal ich schon vorher telefonisch mit der Pruefern gesprochen habe und sie mir sagte Angst wäre kein Problem solange der Hund nicht nach vorne gehe. Das War absolut lächerlich schon der Ablauf bei der MenschenMenge die auf uns zu kam ist meine Freundin beim ersten Versuch außen vorbei gegangen und sollte dann nochmal wiederholen alle dachten dann ok wir müssen durch die Menschen hindurch. Haben dann auch alle so gemacht und dann wurde allen von der Pruefern vorgeworfen wie verantwortungslos und dumm wir seien das wir unseren Hund durch die Menschen hindurch geführt haben. Wir sind so sauer wenn Angst ein Durchfall Grund ist dann soll sie mir das vorher auch Bitte sagen wenn ich schon extra mit ihr im Vorhinein sprechen. Geändert von Grazi (25.11.2017 um 20:44 Uhr) |
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