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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2006, 06:30
Benutzerbild von Grazi
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Zitat:
Zitat von gottfried Beitrag anzeigen
ich würde trotzdem erstmal einfach hinziehen und abwarten .... vileicht fragt auch gar niemand mehr wenn du ihn anmeldest, aber sonst werden die sicher keine schlechten karten haben für die willkür
Da muss ich dir leider widersprechen: falls ein Hund (vor allem ein Liste 1-Hund) nicht beim OA gemeldet wird und dieses evtl. erst später per Zufall drauf kommt, hat der Hundehalter ein Problem, weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Und im § 20 (Ordnungswidrigkeiten) steht:

"§ 20 legt Ordnungswidrigkeitentatbestände für Verstöße gegen alle wesentlichen Pflichten des LHundG NRW (Absatz 1 und 2) fest und bestimmt zur wirksamen Abschreckung einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro".

Ausserdem kann dem Hundehalter dann Unzuverlässigkeit unterstellt werden... was im Extremfall zum Einzug des Hundes führen könnte.

Normalerweise wird in NRW das LHG nicht sooo streng ausgelegt und derart drastisch geahndet, doch man sollte sich lieber nicht in eine angreifbare Position begeben.

Und was die Mini-Bulli / Bulli-Frage angeht, siehe § 3.2.3:

"Soweit die zuständige Ordnungsbehörde nach Nr. 3.2.2 zu einer Einstufung des Hundes als Kreuzung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 gelangt und dies von der Halterin oder dem Halter angezweifelt wird, überträgt § 3 Abs. 2 Satz 3 die Beweislast für das Nichtvorliegen einer solchen Kreuzung aus Gründen der Gefahrenvorsorge auf die Halterin oder den Halter. Damit wird verhindert, dass die Erlaubnispflicht und sonstige Halterpflichten durch Schutzbehauptungen umgangen werden."

Selbst wenn das OA also bei der etwas zu groß geratenen Mini-Bulli-Maus auch nur von einem Bullterrier-Mix (und keinem reinrassigen Vertreter) ausgeht, obliegt es dem Hundehalter, das Gegenteil zu beweisen.

Grüßlies, Grazi
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2006, 13:42
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Hallo!

Ich würde auch auf keinen Fall ohne diesen Punkt sicher geklärt zu haben nach NRW ziehen! Du brauchst nur an die falschen Nachrbarn geraten und eine Anzeige zu bekommen und dann ist Dein Hund der Leidtragende.

Bzgl. der Hundehaltungserlaubnis würde ich Dir empfehlen, Deinen Vermieter auf Deinen Hund - bzw. die Rasse - anzusprechen. Eine Hundehaltungserlaubnis kann ggf. vom Vermieter eingeschränkt werden, d.h. wenn Deine Nachbarn doof sind, könnte es passieren, dass er dann sagt, dass keine Liste 1 Hunde erlaubt sind.

Am einfachsten wäre es sicher, wenn du ein Rassegutachten hättest, in dem belegt ist, dass er ein Miniature Bulli ist, denn dann solltest Du keine Probleme haben.
Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut läuft. Es ist ja auch immer abhängig von den jeweiligen Leuten im Ordnungsamt und von Deinen zukünftigen Nachbarn...
__________________
LG Simone
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2006, 21:30
Josch
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nachdem ich die ganzen infos hier aufgeschnappt habe, werde ich jedenfalls:

- rassegutachten wenn möglich in nrw machen
- mich vor ort noch genauer informieren und ggf. alle tests, die sie bestehen wird, absolvieren.

das wichtige war die wohnungssuche, da vielerorts entweder kein hund oder kein "kampfhund" erlaubt war. hab es mir schwarz auf weiß geben lassen, das 1 hund erlaubt ist, egal welche rasse.

worst case: dana wird an einen guten freund hier in bayern ->verschenkt<- ;-) und bleibt bayerin.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 05:59
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Zitat:
Zitat von Josch Beitrag anzeigen
worst case: dana wird an einen guten freund hier in bayern ->verschenkt<- ;-) und bleibt bayerin.
Soll heissen: Hund bleibt offiziell in Bayern gemeldet, lebt aber in NRW?

Das dürfte schon steuerrechtlich nicht funktionieren. Eine Nachbarin ist hier mal angeschwärzt worden, weil sie zwar ihren eigenen Collie ordnungsgemäß gemeldet hatte, tagtäglich jedoch auch den Schäfer-Mix ihrer Tochter während derer Arbeitszeit betreute. Obwohl für den Hund im Nachbarort Hundesteuer entrichtet wurde, hat das Steueramt sie "drangekriegt". Lebensmittelpunkt des Hundes sei Bonn, daher müsse die Steuer auch in die Bonner Stadtkasse fließen.

Für alle Reglementierungen laut LHG dürfte dasselbe gelten; schließlich greifen die ja schon bei allen Personen, die nur einen Listenhund ausführen. Lebt der Hund nachweislich in NRW, müssen auch hier alle Auflagen erfüllt werden. Täuschungsmanöver dürften schnell als vorsätzlicher Betrug ausgelegt und entsprechend geahndet werden, falls sie irgendwann einmal auffliegen...und das geht manchmal schneller, als man denkt.

Grüßlies, Grazi
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  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 12:23
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Ist denn die HundeVO in Bayern besser als in NRW? Ich dachte, Bayern wäre auch recht streng mit den Auflagen?

Gib nicht auf, Du bekommst das schon hin! Auch in NRW gibt es Liste 1 Hunde, die ganz normal behandelt werden. Wenn Du einen Wesenstest mit ihr absolviert hast, dann kann sie doch auch von Leine- und Maulkorb befreit werden! Gut ist, dass Du die Wohnung gefunden hast. Wenn nun noch die Nachbarn ok. sind, sollte es keine großen Schwierigkeiten geben - auch wenn sie als normaler Bulli beurteilt werden sollte. Erkundige Dich beim OA auch nach der Hundesteuer, die ist nämlich unterschiedlich und teilweise für Listenhunde hoch. Oft wird sie dann aber nach Wesenstest den anderen Rassen angepaßt.

Gibt es denn hier im Forum nicht NRW-Leute mit einem Liste 1 Hund???
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LG Simone
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  #6 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 19:05
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also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest kann ich mir nicht vorstellen das man dich dafür belangen kann oder gar den hund wegnehmen.... es kann höhstens sein das sie dann ein rassegutachten verlangen wenn es kontrolliert wird aber das du da eine horende strafe bezahlen musst oder als unverantwortlich eingestuft wirst kann ich mir nicht vorstellen wenn der mini als ungefährlich gilt
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  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 06:58
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Zitat:
Zitat von gottfried Beitrag anzeigen
es kann höhstens sein das sie dann ein rassegutachten verlangen wenn es kontrolliert wird aber das du da eine horende strafe bezahlen musst oder als unverantwortlich eingestuft wirst kann ich mir nicht vorstellen wenn der mini als ungefährlich gilt
Ich muss mich leider wieder einklinken, da deine Sichtweise leider einen Ticken zu naiv ist. Die Rechtslage ist so, wie sie ist. Normalerweise wird das OA einem vernünftigen, gesprächsbereiten Hundehalter auch keinen Strick draus drehen, wenn er sich mit all den Paragraphen nicht auskennt und bei der Anmeldung was schief läuft. Sollte jedoch der Eindruck entstehen, dass eine vorsätzliche Täuschungsabsicht vorliegt, und sollte man dann noch zufälligerweise an einen Paragraphenreiter geraten, könnte das schwerwiegende Folgen haben.

Nur zur Veranschaulichung: gestern habe ich die Unterlagen ausgefüllt, um Mortisha als 40/20er Hund in NRW zu melden. Dort findet sich bei der Erklärung zur Sachkunde gemäß § 6 des LHG folgender Hinweis:

"Eine wahrheitswidrige Erklärung kann zur Annahme der Unzuverlässigkeit des/der Hundehalters/in und somit zur Untersagung der Hundehaltung führen."

Dies wohlgemerkt "nur" bei der Meldung eines -laut LHG- großen Hundes. Bei einem potentiell "bösen" Liste 1-Hund sieht die Lage sicher nicht lockerer aus.

Bitte nicht falsch verstehen: ich möchte hier keine Panik machen und den Teufel an die Wand malen. Aber man sollte schon wissen, was man tut und im Vorfeld alle Risiken ausschalten. Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsämtler oder mit dem AmtsVet hilft manchmal ungemein. Ich habe bisher zumindest in Bonn nur gute Erfahrungen damit gemacht... wie's allerdings in Gelsenkirchen ausschaut, weiss ich nicht.

Grüßlies, Grazi
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