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hab eine freundliche antwort von den herren der stadt gelsenkirchen bekommen, als ich mal kurzerhand genauer nachgefragt habe, wie es sich nun verhält.
antwort e-mail 1: Sehr geehrter Herr xxx, hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 11.09.2006 teile ich Ihnen mit, dass ein Miniatur-Bullterrier nur dann erlaubnisfrei in Nordrhein-Westfalen gehalten werden kann, wenn das Tier eine Schulterhöhe von 35,5 cm (adult) und ein Gewicht von 4,5 bis 12 kg nicht überschreitet. Hilfreich wäre der Nachweis eines Stammbaums des Miniatur-Bullterrier-Clubs, um das Tier als Miniatur Bullterrier einstufen zu können. daraufhin hab ich nachgefragt, inwiefern ein Rassegutachten hilfreich ist, wenn stammbaum nicht vorhanden ist. antwort e-mail 2: Sehr geehrter Herr xxx, ich darf nochmals auf den Inhalt meiner E-Mail vom heutigen Tage verweisen. Rassetypisch sind für einen Bullterrier die Ihnen übermittelten Größe- und Gewichtsverhältnisse. Sollte Ihr Tier diese Maße überschreiten, gilt das Tier als Bullterrier und damit als gefährlicher Hund im Sinne des § 3 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002. Die Haltung wäre damit erlaubnispflichtig. Es ist lediglich hilfreich, einen Stammbaum nachweisen zu können. dann werd ich dana mal auf die prüfungen vorbereiten und zusehen, daß ich alles parat habe, was die herren da wollen. schön zu wissen, daß good old germany händeringend nach "kampfhunden" sucht und sich auch noch welche selbst erschafft. bin mal gespannt, was dana dazu sagt, daß man auch ihr einen gefährlichen hund machen will. ![]() Josch |
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Sowas blödes....
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LG Simone ![]() |
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also ich finde es ja auch richtig, dass sie sich informiert und bescheid weiss was sie alles braucht ... ich würde mich auch informieren ....trotzdem wäre ich hingegangen und hätte einen mini bulli angemeldet (wenns wirklich einer ist ... ich hätte dann zwar auch nicht gelogen wenn sie nach ahnentafel bzw. schulterhöhe gefragt hätten ----aber wenn ich einen mb habe , gehe hin und melde einen mb an, wo soll da unverantwortlichkeit sein ... und dass ein hund ohne papiere genau dem standart entspricht kann doch eigentlich keiner verlangen .... oder ist etwa die kreuzung von minibullis mit anderen hunden als gefährlich einzustufen...????wenn der minibulli an sich nicht als gefährlich gilt ......ich würde mich bei sowas im recht sehen und hätte keine probleme damit)
aber das kann schon ärger mit sich bringen... ![]() mich betrifft es zum glück nicht bei mir würde ein "richtiger bulli " auch nicht mehr kosten wie meiner jetzt(ca.20 euro/jahr) und wenn du einen zwinger angemeldet hast ist es noch weniger :lach2 |
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