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Alt 09.03.2007, 12:10
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Don Don ist offline
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Daumen hoch Gericht: Kein absoluter Leinenzwang für Hunde

Leinenzwang verstößt gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit


Gericht: Hunde müssen in Städten nicht immer angeleint sein ©ddp
(© ddp) - Hunde müssen beim Gassi-Gehen in sächsischen Städten nach einem
Gerichtsurteil nicht immer an der Leine bleiben.
Polizeiverordnungen, die einen Leinenzwang ohne Ausnahmen vorsehen,
verstoßen gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit,
wie das Oberlandesgerichts Dresden am Donnerstag nach einer
entsprechenden Entscheidung mitteilte.


Hunde müssen beim Gassi-Gehen in sächsischen Städten nach einem Gerichtsurteil nicht immer an der Leine bleiben. Polizeiverordnungen, die einen Leinenzwang ohne Ausnahmen vorsehen, verstoßen gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie das Oberlandesgerichts Dresden am Donnerstag nach einer entsprechenden Entscheidung mitteilte. Zwar bestünden angesichts der Gefahren, die von freilaufenden Hunden ausgingen, keine Bedenken gegen eine Anleinpflicht. Jedoch würde mit einer zeitlich und räumlich uneingeschränkten Geltung dem Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor Belästigung und Gefahren einseitig zu Lasten der Hundebesitzer Rechnung getragen.
Das Gericht nannte die Polizeiverordnung der Stadt Zwickau, die mit einem strikten Anleinzwang gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Bestimmtheitsgebot verstoße. In Leipzig und Plauen gibt es den Angaben zufolge dagegen entsprechende Ausnahmeregelungen, wo sich die Tiere auf Freilaufflächen ohne Leine bewegen können. In Leipzig existierten beispielsweise 47 Hundewiesen mit einer Gesamtfläche von knapp 17 Hektar. Die Interessen der Hundehalter seien damit ausreichend berücksichtigt.
Dem Beschluss lagen vier Fälle aus Leipzig, Plauen und Zwickau zugrunde, die der Bußgeldsenat des OLG Dresden im Februar verhandelte. Darin ging es um Beschwerden von Hundebesitzern, die wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht zu Strafen von bis zu 400 Euro verurteilt worden waren. Im Zwickauer Fall muss der klagende Hundehalter keine Strafe bezahlen, da die dortige Verordnung für unwirksam erklärt wurde.


http://www.live-pr.com:80/gericht-h...nicht-r6522.htm

Gruß Don
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Woran sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke der Menschheit erholen,wenn die Hunde nicht wären,in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann. Arthur Schoppenhauer
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