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hallo!
Klar hab ich mich vorher schon mit Bekannten unterhalten die auch Hunde der Liste II haben oder hatten. Vorallem weil ja bei uns im Dorf genug Hunde der Liste II rumlaufen. Hatte klar einen höheren Steuersatz und den Wesenstest mit eingeplant. Aber dass die dann so krass drauf sind.... Mein zweiter Gesprächspartner von der Gemeinde hat es ja dann, Gott sei Dank, entschärft. Werde ihn natürlich sofort versichern! Nur, hat man denn da keine Möglichkeit sich zu wehren? Muss man sich vom Gesetzgeber alles gefallen lassen? Is doch hier ne Demokratie, oder? Jeder Halter von Molossern wird behandelt wie ein Verbrecher und muss sich ja fast für seinen Hund schämen! Ich habe mich für den BM entschieden, eben weil er so ein klasse Wesen hat! Und jetzt hab ich ihn noch nicht mal und fühl mich jetzt schon wie ein Hinterhofkrimineller! |
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.... auch, obwohl wir im wahrscheinlich direkt demokratischen Ländchen dieser Erde wohnen!
Zitat:
Zitat:
Freundlicher Gruss Beat |
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Das ist leider erst der Anfang! Ich lebe in BaWü und man wird schon auf der Straße dumm angemacht! Mußte mir erst ein dickes Fell zu legen und sehr viel Nerven aufbrauchen
![]() Heute bist du aussätzig wenn du Kinder hast, einen großen Hund und dann vieleicht auch noch rauchst ![]() Mein Hundetrainer sagte neulich. früher paßte ein Hund auf den Menschen auf , heute ist es umgekehrt!!!
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Liebs Grüßle Silke http://www.dogorescue.at "Grausamkeit gegen Tiere ist eines der kennzeichnensten Laster eines niederen und unedlen Volkes." Alexander Freiherr von Humbold |
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Hallo!
Leider ist es wirklich abhängig, in welcher Gemeinde Du lebst. Natürlich gibt es ein Landeshundegesetz, aber die Hundesteuer darf die Gemeinde festlegen. In NRW ist das Gesetz auch streng und nicht besser als in Bayern. Meine Gemeinde hingegen ist sehr nett und die Hundesteuer ist ausser bei Liste 1 Hunden normal. Meine Lisa bekam mit 9 Wochen eine Maulkorb- und Leinenbefreiung befristet auf ein Jahr, danach mußte ich einen Wesenstest vorlegen. Seitdem ich diesen vorgelegt habe, ist sie unbefristet befreit. Luna ist schon lange unbefristet befreit. Bei ihr hatte ich bereits vor dem Bestehen der Wesensteste eine Sonderregelung bewirkt, da ich ihr bei ihrer Erkrankung keinen Maulkorb zumuten konnte und wollte. Auch das klappt sehr gut, der Ordnungsbeamte kam sogar zu mir nach Hause und war wesentlich netter als die Amtstierärztin, die ihn begleitete. Ich war mehrfach persönlich auf dem Amt, war stets sehr freundlich, habe alles notwendigen Bescheinigungen vorgelegt, so konnte sich der Beamte auch ein Bild von mir machen. Der Halter sagt doch im Grunde viel mehr aus als der Hund... Aber ich habe auch ganz andere Geschichten aus NRW gehört, leider ist es wirklich abhängig vom zuständigen Beamten und seiner Auffassung dazu. Ich habe zwischenzeitlich überlegt gehabt, nach Hamburg zu ziehen. Ich hatte mich auch selber informiert und rief dann noch zusätzlich beim Amt an. Der erste Mann am Telefon sagte auch: Nein, diese Kampfhunde sind bei uns generell verboten. Als ich dann erklärte, dass es aber laut dem Gesetz nicht stimme, wurde ich verbunden und hatte dann einen netten Herrn mit richtigen Auskünften am Telefon...
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LG Simone ![]() Geändert von Simone (13.10.2007 um 11:05 Uhr) |
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Hallo Simone,
darfst du mit deinen Bullmastiffs in Bayern oder BaWü ohne Maulkorb und Leinenpflicht Urlaub machen? Ich meine: Gilt der "NRW-Wesenstest" samt Auflagen sozusagen deutschlandweit? Angenommen du hättest einen Hund ohne Wesenstest, weil er in deinem Bundesland nicht gelistet ist - aber in z.B. Bayern. Wie ist es dann mit dem unbeschwerten Urlaub in den Bergen? Um das mal in einen grösseren Zusammenhang zu stellen: Wenn ich einen Hund habe, der in meinem Bundesland nicht gelistet ist, aber in anderen, empfiehlt sich dann auf jeden Fall ein Wesenstest? |
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Hallo!
Mhm, gute Frage. Ich glaube - bin mir also nicht 100 % sicher - dass man im Urlaub sich an die Regeln seines Bundeslandes halten muss. Ich war mit meinen Hunden schon einige Male in Bayern in Urlaub und sie sind dort auch ohne Leine gelaufen. Sicherheitshalber hatte ich die Bescheinigung zur Befreiung mit. Ich bin aber nie negativ angesprochen worden und mußte somit auch nichts nachweisen. Ich bin mit meinen Hunden allerdings auch schon Bahn gefahren (auch schon eine weite Strecke von insgesamt 1000 km), obwohl ich es im Grunde nicht durfte, da bestimmte Rassen nicht mit der Bahn befördert werden. Auch hier hatte ich keine Probleme. Das wäre aber ein Moment gewesen, wo ich als Ausnahme die Rasse mal verschiegen hätte... Sonst lege ich ja wert darauf, dass meine Mädels keine Boxer sondern BMs sind.
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LG Simone ![]() |
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