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Mich erstaunt, dass zwischen ....
.... zwei Tierheimen nicht bloss eine mündliche Abmachung gelten kann? So im Sinne von Ehrensache, zwischen Zweien wo mehrheitlich das Wohl des Tieres im Vordergrund steht!
Hallo Anne Wahrscheinlich hast du bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt und darum möchtest du lieber auf ein schriftliches Regelwerk zurückgreifen. Wie kompliziert die Welt doch geworden ist. Freundlicher Gruss Beat |
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Beat,
solche Verträge zwischen TH`s müssen aus rein rechtlichen Gründen geschlossen werden. U.a., weil das abgebende TH nachweisen muß, wo die Tiere verblieben sind und das übernhemende TH nachweisen muß, woher die Tiere kommen. Jedes TH führt "Eingangs/Ausgangsbücher". Im Eingansbuch steht z.B. : 2.11.20008 Hund, Rüde, unkastriert, ca. 5 Jahre, Fundtier oder Abgabetier, dann sind dort auch die Daten des Vorbesitzers notiert und die Abtrittserklärung liegt bei. Ist alles nicht so einfach.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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