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befreiung der hundesteuer für Harz 4 und andere
[quote]Original von Blue&Steffi
Ein Jahr gültig Auf Antrag kann für bestimmte Hunde eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. Dies allerdings nur, wenn der Hund für den angegebenen "Verwendungszweck" (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) geeignet ist. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich an das Steueramt zu stellen. Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss er erneut gestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie mit umziehen und einen steuerlich befreiten Hund ummelden. Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl Gebrauchshunde für Herden in der erforderlichen Zahl Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für: Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt aufgenommen wurden Benötigte Antragsunterlagen: Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird Bescheinigungen über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, etc.) evtl. Bescheinigungen über Unterhaltsleistungen Bescheinigung über die Höhe der Miete Nachweis über die Höhe der Heizkosten evtl. Wohngeldbescheid Sozialhilfeempfänger: Zusätzlich Kopie des Sozialhilfebescheids http://www.meldebox.de/ummelden/hundesteuer-befreiung[/ |
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