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die Nummer von Frau Kassner ( Fürth )hast ja...
In Fürth, Erlangen, Schwabach, Roth, München gibt es keine Auflagen bis zum 18. Monat ( außer es fällt etwas vor, dann wird dies geändert) Selbst in Nürnberg wird nichts mehr verlangt bis zum 18. Monat, nachdem die Stadt vor Gericht , bei meiner Klage verloren hat. Hast du ein Fax? - ich überlege dir das Urteil vom Amtsgericht Ansbach zu faxen ( wenn ich es endlich finde) btw. @ Bullifan die Länge der Leine - falls dies vorgeschrieben wird muss 1,20m sein ( kürzer dürfen sie nicht) Das Urteil ist vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach: AN 5 K 06. 0 1562 Entscheidungsgründe/ Ziffer 2 ( Maulkorbzwang) ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§113 Abs. 1 Satz VwGO) ...der Beisskorbzwang müsse auch und insbesondere wegen der unstreitigen Kampfhundeeigenschaft des Hundes zusätzlich zum Leinenzwang verhängt werden, im Rahmen des Verhaeltnismaesigkeitengrundsatzes NICHT ZU HALTEN Geändert von Monty (07.08.2008 um 10:14 Uhr) Grund: einfuegen des Aktenzeichens des Urteils vom 08. Maerz 2007 |
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@Monty,
danke für deinen Hinweis. Unsere Gemeinde sieht generell Leinenzwang für Hunde ab 50cm Schulterhöhe vor (innerhalb bewohntem Gebiet), die Länge dafür lag auch generell bei 1m. Meine Gutachterin hatte beim Wesenstest eine Leinenlänge von 2m empfohlen. Mal schauen was der Herr von der VG empfiehlt. kann ihm das Urteil ja dann präsentieren.
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