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Hallo!
Erkundige Dich beim OA, ob sie einen vorläufigen Wesenstest anerkennen. Dann kannst Du jetzt einen Test machen und eine Beifreiung für ein Jahr erhalten und machst danach den richtigen Wesenstest. Wenn das OA den Wesenstest erst mit 18 Monaten anerkennt, müssen Sie Dir ja eine Alternative anbieten, um den Hund bis dahin vom Maulkorb befreien zu können.
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LG Simone ![]() |
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In NRW ist es so, daß die Hunde bis 6 Monaten generell von den Auflagen befreit sind. Ab 6 Monate wird eine Bescheinigung vorgelegt, daß der Hund in der Junghundausbildung (egal bei welcher Hundeschule) ist und bekommt dann eine vorübergehende Befreiung von Maulkorb und Leine. Ab 15 Monate kann dann der Wesenstest zur endgültigen Maulkorb und Leinenbefreiung abgelegt werden.
Einfach nur blöde Behördenvorgänge, die Deinem Hund aber das Leben als "normaler" Hund ermöglichen. LG Annette |
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Ein Auszug aus "Listenhunde Bayern.de"
>Hunde der Kategorie II dürfen gehalten werden (auch ohne Leine und Maulkorb) wenn der Halter ab dem 6. Lebensmonat der Gemeinde ein vorläufiges Gutachten und mit dem 18. Lebensmonat ein endgültiges Gutachten vorlegt. Die Gemeinde erstellt dann entweder ein befristetes Negativzeugnis (6-18 Lebensmonat) oder ein endgültiges Negativzeugnis (ab 18. Lebensmonat). München (KVR, Herr Huber, Ruppertstr. 19) bildet hier die große Ausnahme. Hier reicht ab dem 6. Lebensmonat ein Antrag auf ein befristetes Negativzeugnis ohne Gutachten und erst ab dem 18. Monat ein endgültiges Gutachten. Kosten für ein befristetes Gutachten: ab 80 Euro und für ein unbefristetes Gutachten: ab 250 Euro.< Darf ich mal erfahren von wo genau du im Frankenland kommst? (Per PN) Ich habe für meinen Kimba ein vorläufiges Negativzeugnis bekommen (bis zum 18 Monat) und letzten Mittwoch den Wesenstest abgelegt. Ein Maulkorb brauchte er nie. Ich würde deinem Hund keinen Maulkorb anlegen auch wenn er es müsste, ich würde es sogar drauf ankommen lassen. Ich hoffe für dich und deinen Hund daß alles gut geht und er das Ding nicht tragen muss. |
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![]() Zitat:
der Rat ist so etwas zweideutig - darauf ankommen lassen, event. angehalten und kontrolliert zu werden? das wird bestenfalls teuer(Zwangsgeld) schlimmstenfalls heisst es beim Amt nicht zuverlaessig an die Auflagen gehalten, zum Halten des Hundes ungeeignet, Erlaubnis verweigert. oder meintest du damit notfalls auch gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen? Ich habe deinen Link zu den Listenhunden Bayerns geklickt und wollte dir eben ein oder zwei Hundeschulen, die sich ueber Listies freuen zusenden. Dabei bin ich darauf gestossen das Du auf der Seite genau den Herren als Gutachter emfiehlst, der aus den Polizeidienst entlassen wurde, gegen den ermittelt wurde und den wir diese tolle Rasseliste zu verdanken haben ![]() Infos dazu schicke ich dir gerne |
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Bekannte hatten ihren Rotti 7 Monate alt angemeldet,sie mußten mit den Rüden zu einem Gutachter um ein vorläufiges Gutachten zumachen.Mit der Bescheinigung hatten sie dann kein Problem mehr.Bei uns ist das aber von Gemeinde zu Gemeinde oder Stadt verschieden.
Gruß Jacks Fraule
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Der Hund ist das einzige Lebewesen, das uns mehr liebt als wir selbst. |
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