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Tanja 01.09.2008 22:13

Zitat:

Zitat von Billy (Beitrag 98397)
Jetzt bin ich verwirrt...in SH gelten 4 Rassen als gefährlich und somit als verboten. In meiner jetzigen Gemeinde wird das genauso so gehandhabt. Im Januar ziehen wir in einen anderen Kreis, bleiben aber in SH. Dort gelten aber noch viele weitere Hunde (BX, BM, MAN, FB...) als gefährliche Hunde und unterliegen somit einer viel höheren Steuer ("normaler" Hund jährlich: 30€; "gefährlicher" Hund jährlich: 620€). Kann eine Gemeinde einfach weitere Hunde auf eine (eigene) Liste setzen, ohne daß diese Hunde in der Liste des Bundeslandes SH stehen? Ich werd bekloppt....:sorry::sorry::sorry:

Ja das ist bei uns auch so und deswegen habe ich auch mal gleich geklagt ;)
Die machen ja mit uns was sie wollen..so gehts ja mal nicht :boese5:

Tanja 01.09.2008 22:15

Zitat:

Zitat von Simone Dustert (Beitrag 98383)
Bzgl. der BX kenne ich mich nicht aus, aber auch wenn ein Molosser aktuell nicht gelistet ist, kann sich das durchaus (leider) ändern. Ich denke, dass man solche Punkte bei der Anschaffung eines Hundes berücksichtigen muss, denn ein Hund lebt ja hoffentlich viele Jahre. Was ist, wenn sich die Situation und die Hundesteuer erhöht? Ich würde mir eine solche Rasse nur dann holen, wenn ich auch bereit und in der Lage wäre, sie als Listenhund zu halten (mit all den Konsequenzen). Als ich mir meine Luna geholt habe, war sie auch noch ein "normaler" Hund, heute gilt sie als Listenhund... Solche Dinge ändern sich schnell.

Juhu, also wenn der Hund schon da ist und die dann was ändern unterliegt man eigentlich dem "Bestandsschutz". Muß man aber ggf. mit Anwalt durchhauen ;)
Wobei ich dir aber auch eher zu der Sache beipflichte das man entweder ganz zu einer Rasse/Mischung steht mit allem was kommen könnte..Wer das nicht kann oder möchte ist vielleicht mit einer anderen Rasse/Mischung besser beraten ;)

Peppi 01.09.2008 22:22

Zitat:

Zitat von Tanja (Beitrag 98553)
Juhu, also wenn der Hund schon da ist und die dann was ändern unterliegt man eigentlich dem "Bestandsschutz".

Glaub ich nicht... ich glaube da gibt es dann andere Übergangsfristen, aber Bestandsschutz... ich weiss nicht... meine ich hätte schon das Gegenteil gelesen.

Wenn man drei Jahre grosse Hunde vor Inkrafttreten der VOs und Gesetze hatte, kam man m.W. um den Sachkundenachweis (Theoretische Prüfung :lach2:) herum... aber das war`s glaub ich.

:traurig2:

Tanja 01.09.2008 22:31

Also 2000 habe ich meine vorgänger Dogo Hündin angemeldet. Bekannte von uns hatten da auch ihre Bulli Hündin. 2003 wurde von der Stadt eine neue Steuersatzung erlassen. Die mit der Bulli Hündin haben da Widerspruch eingelegt und Recht bekommen und alle die also ihren Hund vor 2003 hatten fielen nicht unter die neue Satzung.
Bei den Auflagen die zu erfüllen sind gibts diese 3 Jahresregelung bezgl. der Sachkunde wenn man einen Hund halten möchte.

Peppi 01.09.2008 22:38

Achso - bei den Steuern weiss ich das nicht. Ich meinte nur die Haltungsauflagen!:lach1:

Is' ja auch schon spät...:3D11:

Tanja 01.09.2008 22:49

Lol genau. Wobei man ja eh von Bundesland zu Bundesland und dann noch von Gemeinde zu Gemeinde gucken muss. In der Stadt wo ich arbeite kannste ruhig 10 bestandene Tests zur Maulkorb und Leinenbefreiung haben die geben dir die befreiung nicht und darfst nicht ohne M und nur mit L gehen..

Monty 02.09.2008 05:58

Zitat:

Zitat von Tanja (Beitrag 98553)
Juhu, also wenn der Hund schon da ist und die dann was ändern unterliegt man eigentlich dem "Bestandsschutz". Muß man aber ggf. mit Anwalt durchhauen ;)
;)

Altbestand hies es 1992 in Bayern und wir mussten schriftlich begründen warum wir unsere APBT behalten wollen (die wir schon 13 Jahre hatten :boese5:)
Wurde auch genehmigt - mit der Auflage Leinen - und Maulkorbzwang - dagegen klagten wir dann auch.

Während die Klage lief wurde unsere zahnlose Oma 2x versucht zu beschlagnahmen, mit der Begründung der Stadt Nürnberg: Frauchen klagt gegen die Auflagen und ist deshalb kein zuverlässiger Halter!

Wir hatten natürlich den Prozess gewonnen, es hat aber viele Tränen bei meiner Tochter, Nerven, jedes Vertrauen in unsere Gesetzgebung und sehr viel Geld gekostet, deshalb
bitte ich dich Brummelchen auch:

Überlege gut was auf euch zukommen kann/ könnte und ob du bereit bist für deinen Hund durch die Hölle zu gehen...

Gast280210 02.09.2008 14:11

Zitat:

Zitat von Monty (Beitrag 98583)
Überlege gut was auf euch zukommen kann/ könnte und ob du bereit bist für deinen Hund durch die Hölle zu gehen...

Genau das meine ich. Wir haben mittlerweile in unserem Wohngebiet und der weiteren Umgebung die einzigen 2 gelistete Hunde. Die Konsequenz ist, dass unsere beiden argwönisch beobachtet werden. Die wenigsten Menschen reagieren bei diesen Rassen sachlich. Sie sind entweder begeistert oder absolut dagegen. Du bist ständig auf dem Präsentierteller. Du und Dein Hund können sich keinerlei Fehlverhalten erlauben. Als Tequilla, der noch ein wilder Racker ist, in den leuchtend roten Brautstrauß einer Braut beißen wollte, (sie machten einen Spaziergang auf unserem Gassiweg) schrie sie, der Hund hat mich angefallen. Tequila war angeleint und hat sie daher nicht erreicht, er war auch keineswegs agressiv. Wenn Du also einen Listenhund hast, mußt Du voll zu ihm stehen und das beginnt mit Deiner inneren Einstellung. Wenn Du jetzt schon distanziert bist und Dein Freund diese Hunde nicht mag, ist der Ärger vorprogrammiert. Letztendlich wird er dann (wie so viele Hunde dieser Rassen) die Zeche zahlen, wenn aufgrund von Problemen eine Abgabe an einen anderen Halter oder das Tierheim erfolgt. Diese gelisteten Hunde sind zudem auch noch schwer vermittelbar, die Tierheime sind voll davon.

Lasse also besser die Vernunft siegen. Es geht hier um die Anschaffung eines Lebewesens. Von einem Auto, das den Erwartungen nicht entspricht kann man sich trennen - mit einem Hund übernimmst Du Verantwortung, zumal ein BX ein äußerst anspruchsvoller Partner ist, der seinen eigenen Kopf hat und diesen immer wieder versuchen wird durchzusetzen. Du brauchst also gaaaaanz viel Geduld. Äußerst sensibel ist diese Rasse auch noch.

Brummelchen 02.09.2008 16:44

Also ich finde diese Hunde einfach toll (mein Freund eben nicht) Nur hier im Rhein Main Gebiet zahlt man für einen Listenhund das doppelte der normalen Steuern und diese liegen schon bei 90€ im Jahr. Ich denke da ist es nachvollziehbar, wenn man sich vorher schon informieren möchte. Was die Leute sagen, wäre mir völlig schnuppe und wenn das Ordnungsamt täglich bei mir auf der Matte stehen würde. Es laufen hier genügend junge Assi's rum die sich nen Staffy als Statussymbol halten und die zahlen garkeine Steuern. Ich wäre sicher auch keiner der Hundebesitzer der meint schon alles zu wissen/können d.h der Besuch einer Hundeschule wäre bei mir Program. Wenn man den Leute keinen Grund gibt zu mekern dann finden sie doch sicher auch nichts!
Es MUSS nicht unbedingt eine BX sein, ich finde auch die anderen Molosserhunde toll, sowie z.B Bullmastiff, American Bulldog, deutsche Dogge, Cane Corso usw.

Gabi 02.09.2008 17:01

kann Cara nur zustimmen. man muß wissen auf was man sich einläßt. ich merke auch, dass ich mit meinen beiden BMS nicht so unbedarft umgehe, wie vorher mit meinen Hovawarts, weil alle sehr genau gucken, wie die sich verhalten. Wobei ich mittlerweile eingefleischter BM-fan bin und kein anderer Hund als ein Molosser für mich in Frage kommt. Aber der Ärger mit den Behörden geht schon an die Substanz und zehrt an den Kräften. das Doppelte der "normalen" Hundesteuer ist noch vergleichsweise human, wenn man bedenkt, dass die bis zum zehnfachen Satz verlangen dürfen. Man muß auch imemr bedenken,d ass die ihre satzungen u.u. ändern....Soweit ich weiß, sind aber BXs in Hessen nicht mehr auf der Liste. Steht aber alles auf der Homepage von Hund und Halter. Die Gemeinden können aber eigene Listen aufstellen, müssen dann aber beobachten, dh. sie müssen nachweisen, dass BXs gefährlicher sind als andere nicht gelistete Hunde. Klingt ganz einfach, aber die Gemeinden zicken ziemlich rum und man muß sich u.U. auf einen jahrelangen Rechtsstreit einlassen. Habe selbst geklagt und in der ersten Instanz Recht bekommen, aber die Gemeinde gibt nicht nach.


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