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Hallo,
versuche es doch mal bei dem zuständigen Amt für deine Gemeinde(in die du ziehst, da, zumindest bei uns ist es so, von Gemeinde zu Gemeinde verschiedene Rassen zu den "gefährlichen" Rassen gehören). Wir ziehen im Januar auch in einen anderen Kreis und ich habe bei dem zuständigen Amt angerufen und gefragt, ob sie mir Infos zur Hundesteuer (wo auch drin steht, welche Rassen dort als "gefährlich" eingestuft sind und somit einer höheren Steuer unterliegen) schicken könnten. Haben sie auch sofort gemacht und mir netterweise die 7 seitige Satzung komplett geschickt.
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LG vom Deich Geändert von Billy (30.08.2008 um 12:21 Uhr) Grund: Hab was vergessen.... |
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Die Steuern regelt die Stadt oder Gemeinde.
Die Haltungsbedinungen, bzw, Auflagen, regelt jedes Bundesland selbst. Sind also streng genommen zwei paar Schuhe. ![]() |
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http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseli...desl.C3.A4nder
Hier steht wer wo gelistet ist. Meines Wissens nach ist die BX nirgendwo mehr gelistet in Deutschland. LG Annette |
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Bzgl. der BX kenne ich mich nicht aus, aber auch wenn ein Molosser aktuell nicht gelistet ist, kann sich das durchaus (leider) ändern. Ich denke, dass man solche Punkte bei der Anschaffung eines Hundes berücksichtigen muss, denn ein Hund lebt ja hoffentlich viele Jahre. Was ist, wenn sich die Situation und die Hundesteuer erhöht? Ich würde mir eine solche Rasse nur dann holen, wenn ich auch bereit und in der Lage wäre, sie als Listenhund zu halten (mit all den Konsequenzen). Als ich mir meine Luna geholt habe, war sie auch noch ein "normaler" Hund, heute gilt sie als Listenhund... Solche Dinge ändern sich schnell.
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LG Simone ![]() |
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![]() Wobei ich dir aber auch eher zu der Sache beipflichte das man entweder ganz zu einer Rasse/Mischung steht mit allem was kommen könnte..Wer das nicht kann oder möchte ist vielleicht mit einer anderen Rasse/Mischung besser beraten ![]()
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Wer meine Rechtschreibfehler findet kann sie behalten *g* |
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Wenn man drei Jahre grosse Hunde vor Inkrafttreten der VOs und Gesetze hatte, kam man m.W. um den Sachkundenachweis (Theoretische Prüfung ![]() ![]() |
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Also 2000 habe ich meine vorgänger Dogo Hündin angemeldet. Bekannte von uns hatten da auch ihre Bulli Hündin. 2003 wurde von der Stadt eine neue Steuersatzung erlassen. Die mit der Bulli Hündin haben da Widerspruch eingelegt und Recht bekommen und alle die also ihren Hund vor 2003 hatten fielen nicht unter die neue Satzung.
Bei den Auflagen die zu erfüllen sind gibts diese 3 Jahresregelung bezgl. der Sachkunde wenn man einen Hund halten möchte.
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Wer meine Rechtschreibfehler findet kann sie behalten *g* |
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![]() Wurde auch genehmigt - mit der Auflage Leinen - und Maulkorbzwang - dagegen klagten wir dann auch. Während die Klage lief wurde unsere zahnlose Oma 2x versucht zu beschlagnahmen, mit der Begründung der Stadt Nürnberg: Frauchen klagt gegen die Auflagen und ist deshalb kein zuverlässiger Halter! Wir hatten natürlich den Prozess gewonnen, es hat aber viele Tränen bei meiner Tochter, Nerven, jedes Vertrauen in unsere Gesetzgebung und sehr viel Geld gekostet, deshalb bitte ich dich Brummelchen auch: Überlege gut was auf euch zukommen kann/ könnte und ob du bereit bist für deinen Hund durch die Hölle zu gehen... |
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Lasse also besser die Vernunft siegen. Es geht hier um die Anschaffung eines Lebewesens. Von einem Auto, das den Erwartungen nicht entspricht kann man sich trennen - mit einem Hund übernimmst Du Verantwortung, zumal ein BX ein äußerst anspruchsvoller Partner ist, der seinen eigenen Kopf hat und diesen immer wieder versuchen wird durchzusetzen. Du brauchst also gaaaaanz viel Geduld. Äußerst sensibel ist diese Rasse auch noch. |
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