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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 13:45
Molosserfreund
 
Registriert seit: 08.07.2008
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@Grazi

Zitat:
Das stimmt so nicht! Wie Barbara schon schrieb: es geht um die Leinenbefreiung außerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete...und die erhalten in NRW nach bestandenem Wesenstest auch Listenhunde.
Dann habe ich Simone falsch verstanden.
Ich bin davon ausgegangen, dass sie von einer Grundsätzlichkeit
der Befreiung spricht. Und die gibt es nunmal nicht....für keinen Hund.
__________________
Wer den Hund vermenschlicht, beraubt ihn dessen, was ihn ausmacht.
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