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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 15:10
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen
Vorsicht!!!!!

Ich habe das so erlebt.

Habe Cara als Mix angemeldet, erst kam mal nichts, dann ein Schrieb vom Ordungsamt aufgrund einer anonymen Anzeige, wir würden einen Kampfhund halten, da war Cara gerade mal 6 Monate alt. Wir haben um die Ausstellung eines s.g. Negativzeugnis gebeten, kostet so um die € 36,00 (haben wir auch für Tequila anfordern müssen). Damit kostet der Hund bis zum Bestehen des Wesenstests so viel wie ein normaler Hund. Wesenstest bei Molossern nicht vor dem 18. Lebensmonat machen, weil diese Rassen charakterlich vorher noch nicht als voll entwickelt gelten. Es gibt Halter die in vorauseilendem Gehorsam den Test schon vorher machten, dann kann es u.U. aber sein, dass die Behörde den Test zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vordern.
klar Cara,,wenn du anonyme anzeige bekommst, hast aber die auflagen erfüllt kann dir keiner was.Ein Wesenstest musst du ab 18 monate machen,klar.
sagte ich schon vorher
wenn du ein Test ab dem 18. gemacht hast kann dir keiner was,außer dein Hund fällt auf!!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 15:11
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Wir zählen heute besser Eier wie Erbsen
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 15:46
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 16:05
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss
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  #5 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 16:41
Gast20091091001
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss


Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.

Zitat:
5. Erhöhter Hundesteuersatz auch bei Negativtest?

Zu der Frage, ob eine Gemeinde berechtigt oder sogar verpflichtet ist, bei Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für sog. Kampfhunde das Vorliegen eines Negativattests im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit steuermindernd zu berücksichtigen, wird Folgendes mitgeteilt:
Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, sich hinsichtlich ihrer Hundesteuersatzungen inhaltlich an der o.g. Verordnung zu orientieren. Insoweit ist es den Gemeinden auch freigestellt zu entscheiden, ob sie einen Hund, der aufgrund seiner Rassezugehörigkeit sowohl nach der o.g. Verordnung als auch nach der Hundesteuersatzung als "gefährlich" bzw. als Kampfhund gilt, trotz Vorliegen eines Negativzeugnisses mit dem erhöhten oder dem normalen Steuersatz belegen will. Die Gemeinden sind im Rahmen ihres Besteuerungskonzeptes befugt (aber nicht verpflichtet), auch die Halter von solchen Hunden mit dem erhöhten Steuersatz zu besteuern. Ob die Gemeinde von dieser Befugnis Gebrauch macht, steht nach der derzeitigen Rechtslage ausschließlich in ihrem satzungsrechtlichen Ermessen.
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614
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  #6 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:08
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen


Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.


http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614


das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST!

Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT
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  #7 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:16
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Wenn dein Hund ab dem 18. Lebensmonat den Wesenstest bestanden hat und wurde auch später nicht auffällig,musst du auch keinen wiederholen!
Das ist Fakt.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:43
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss
Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.
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Es grüßt
Stefan

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  #9 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:47
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.
,dagegen kann man rechtlich angehen!
Gesetz ist Gesetz.
Auflagen sind da um sie zu erfüllen,wenn du sie erfüllst kann keine Gemeinde was!
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  #10 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:52
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Als ich mit meinem Rotti nach Bayern zog,habe ich mit Freunden (eine ist beim Innenministerium am Odeonsplatz beschäftigt) sehr ausführlich alles besprochen.
Was das Ministerium angibt musst du erfüllen!Keine Gemeinde kann dich außer Leinenzwang zu was anderem befehlen!
Wenn ich mich mit Auflagen an alles halte und mein Hund nicht auffällig wird,kann mich keine Gemeinde nötigen weiteres zu tun.!
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