|
|
|||
AW: leid. Thema Hundesteuer
|
|
|||
AW: leid. Thema Hundesteuer
Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.
|
|
||||
AW: leid. Thema Hundesteuer
Zitat:
Das will ich Dir ja auch glauben, aber es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich!!! Der eine hat die Listenhundsteuer und nen Ort weiter jibbet die nicht! Verstehst was ich meine?
__________________
Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
|
|||
AW: leid. Thema Hundesteuer
Zitat:
ich habe gerade Anruf gestartet.Außer Kategorie 1,wenn du ein Negativzeugnis hast ist keine Gemeinde oder Kommune berechtigt dir mehr Steuern abzuverlangen. Kat 1 musst du Genehmigung haben für Zucht und haltung. kat 2,und das ist Bundesweit,kommt drauf an wo deine Rasse auf dem Index steht,brauchst du nur ein Wesenstest um dich vor der erhöhten Steuer zu befreien.Alles andere ist Rechtswidrig! |
|
||||
AW: leid. Thema Hundesteuer
Nochmal langsam, bei Euch in Bayern ist es wohl so, dass wenn der Hund der Anlage 2 ein Negativzeugnis hat, entfallen die Auflagen und wohl dann auch (sofern ihr sie habt) die Listenhundsteuer!
Gehst Du in ein anderes Bundesland kann das Alles Null und Nichtig sein! Ein Negativzeugnis muss nicht übertragbar in ein anderes Bundesland sein! Ebenso verhält es sich mit der Listenhundsteuer. So klarer?
__________________
Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
|
|