![]() |
|
|
|
||||
![]() Zitat:
Das will ich Dir ja auch glauben, aber es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich!!! Der eine hat die Listenhundsteuer und nen Ort weiter jibbet die nicht! Verstehst was ich meine?
__________________
Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
|
|||
![]() Zitat:
ich habe gerade Anruf gestartet.Außer Kategorie 1,wenn du ein Negativzeugnis hast ist keine Gemeinde oder Kommune berechtigt dir mehr Steuern abzuverlangen. Kat 1 musst du Genehmigung haben für Zucht und haltung. kat 2,und das ist Bundesweit,kommt drauf an wo deine Rasse auf dem Index steht,brauchst du nur ein Wesenstest um dich vor der erhöhten Steuer zu befreien.Alles andere ist Rechtswidrig! ![]() |
|
||||
![]()
Nochmal langsam, bei Euch in Bayern ist es wohl so, dass wenn der Hund der Anlage 2 ein Negativzeugnis hat, entfallen die Auflagen und wohl dann auch (sofern ihr sie habt) die Listenhundsteuer!
Gehst Du in ein anderes Bundesland kann das Alles Null und Nichtig sein! Ein Negativzeugnis muss nicht übertragbar in ein anderes Bundesland sein! Ebenso verhält es sich mit der Listenhundsteuer. So klarer?
__________________
Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
|
||||
![]() Zitat:
Auch in Bayern können bei Bedarf und trotz erfolgreichen Wesenstest, Auflagen im Negativzeugnis stehen (z.B. Leinenzwang bei einen nicht abrufbaren Hund) Auflagen entfallen nicht automatisch! Und auch die erhöhte Steuer entfällt nicht automatisch es gibt durchaus einige bayrische Städte und Gemeinden die sich mit erhöhten Steuersatz die Finanzen aufbessern z.B. Schwabach bei Nürnberg |
![]() |
|
|