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ich habe gerade Anruf gestartet.Außer Kategorie 1,wenn du ein Negativzeugnis hast ist keine Gemeinde oder Kommune berechtigt dir mehr Steuern abzuverlangen. Kat 1 musst du Genehmigung haben für Zucht und haltung. kat 2,und das ist Bundesweit,kommt drauf an wo deine Rasse auf dem Index steht,brauchst du nur ein Wesenstest um dich vor der erhöhten Steuer zu befreien.Alles andere ist Rechtswidrig! ![]() |
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Nochmal langsam, bei Euch in Bayern ist es wohl so, dass wenn der Hund der Anlage 2 ein Negativzeugnis hat, entfallen die Auflagen und wohl dann auch (sofern ihr sie habt) die Listenhundsteuer!
Gehst Du in ein anderes Bundesland kann das Alles Null und Nichtig sein! Ein Negativzeugnis muss nicht übertragbar in ein anderes Bundesland sein! Ebenso verhält es sich mit der Listenhundsteuer. So klarer?
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Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
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Tach
Jörg, es wäre schön wenn du nicht immer so auf deine Meinung beharren würdest, in anderen Bundesländern ist es auf jeden Fall anders als das was du schilderst. Wir haben durch meinen Job mittlerweile 4 Bundesländern durch in denen es immer gleich war. Die Kommune ist die Stelle die die Hundesteuer festlegt und niemand anders. Wenn die der Meinung sind das eine entsprechende Hunderasse als gefährliche Rasse einzustufen ist, dann ist es leider so:traurig3:. Wenn dann der Steuersatz höher ist, musst du diese bezahlen, egal ob dein Hund einen Wesenstest hat oder nicht. Es liegt aber auch im Ermessen der Kommune deinen Test anzuerkennen und dir vielleicht die erhöhte Steuer zu erlassen, das ist aber kein MUSS der Kommune, sondern ein Entgegenkommen. Das einzige vorfür der Wesentest auf jeden Fall wichtig ist, ist die Leinen-und Maulkorbbefreiung. Gruß Arnd
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Ich kann nix, aber dat kann ich gut!! |
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Auch in Bayern können bei Bedarf und trotz erfolgreichen Wesenstest, Auflagen im Negativzeugnis stehen (z.B. Leinenzwang bei einen nicht abrufbaren Hund) Auflagen entfallen nicht automatisch! Und auch die erhöhte Steuer entfällt nicht automatisch es gibt durchaus einige bayrische Städte und Gemeinden die sich mit erhöhten Steuersatz die Finanzen aufbessern z.B. Schwabach bei Nürnberg |
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