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  #15 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 21:44
Benutzerbild von Suflaki
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Registriert seit: 28.03.2009
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Standard AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung

Zitat:
Schließlich sei die Privilegierung anderer Hunderassen, wie z.B. des Deutschen Schäferhundes, Dobermann und Rottweiler, von denen ebenfalls eine abstrakte Gefahr ausgehe, die aber nicht von vornherein als Kampfhunde gälten, sachlich gerechtfertigt. Denn zugunsten der Halter dieser Hunde wirke sich die größere soziale Akzeptanz aus, die sogenannte Wach- und Gebrauchshunde in der Bevölkerung genössen. Diese sei mit diesen Hunden eher vertraut. Auch bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestehe zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine.
WAS?
Wenn das nicht so traurig wäre, müsste ich jetzt lachen.
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