Molosserforum - Das Forum für Molosser

Molosserforum - Das Forum für Molosser (https://molosserforum.de/)
-   Allgemeines (https://molosserforum.de/f3-allgemeines/)
-   -   Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar? (https://molosserforum.de/allgemeines/8922-gemeindebeschluay-zu-kat-2-hunden-rechtlich-haltbar.html)

morpheus 01.06.2009 12:51

AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
 
Zitat:

Zitat von Ongoing Guerillas (Beitrag 134901)
Darf ich mal fragen - zum Verständnis: Stellt in Bayern die Gemeinde (Verwaltung?) selbst das Negativzeugnis aus? Nachdem der Halter das Gutachten vorgelegt hat?

Genauso ist es, Jörg. Die Gemeinde erlässt einen Verwaltungsakt, das sog. Negativzeugnis und zwar mit dem Inhalt des Wesenstests. Und wenn dort steht, dass der Hund ohne Auflagen geführt werden darf, dann hat die Gemeinde das so in das Negativzeugnis zu schreiben. Ein Ermessensspielraum läge nur dann vor, wenn es die zugrundeliegende VO vorsieht, eine eigene Kompetenz besitzt die Gemeinde nicht. Tut sie es dennoch, handelt sie rechtswidrig, es sei denn, der Art. 37 LStVG räumt ihr ein Ermessen ein.

Gast20091091001 01.06.2009 13:08

AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 134912)
Der Gemeinderat kann empfehlen was er will. Die zuständige "BEHÖRDE" kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen.

Zitat:

Zitat von morpheus (Beitrag 134914)
Die Gemeinde erlässt einen Verwaltungsakt, das sog. Negativzeugnis und zwar mit dem Inhalt des Wesenstests. Und wenn dort steht, dass der Hund ohne Auflagen geführt werden darf, dann hat die Gemeinde das so in das Negativzeugnis zu schreiben.

Okay - dann bin ich also zum Glück auf dem Holzweg. Hoffentlich sind die Gesetze an allen Stellen hieb- und stichfest.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:28 Uhr.

Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22