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  #1 (permalink)  
Alt 30.05.2009, 22:00
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
Standard Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Im Anschluß setze ich den Link zu einem Zeitungsartikel ein. Es geht um einen Beißvorfall in einer bayerischen Gemeinde.
Als Reaktion auf diesen Vorfall beschloß der Gemeinderat, das Halten von "Kampfhunden" zu verbieten. Davon betroffen sind auch Kategorie 2 Hunde. Negativzeugnisse werden nicht anerkannt, Befreiung von Maulkorb - und Leinenzwang ist nicht mehr möglich, bzw. bereits erteilte Befreiung wird widerrufen.
Nun sieht das bayerische Gesetz für Kat.2 Hunde aber eben eine Befreiung von Maulkorb/Leinenpflicht vor.
Ist eine derartige Entscheidung der Gemeinde rechtlich haltbar?
Bayern ist ja leider der Vorreiter in Sachen "Kampfhunde".
Bleibt diese Entscheidung bestehen und ist politisch wie rechtlich unanfechtbar, befürchte ich, dass andere Gemeinden bald nachziehen. Erst in Bayern und bald auch in anderen Bundesländern.
Es geht mir nicht um eine Diskission zu diesem Vorfall, mich interessiert die rechtliche Seite dieses Gemeinderatsbeschlusses.

http://www.chiemgau-online.de/portal...rid,62011.html

dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Damit geht der Gemeinderat davon aus, dass zukünftig kein Negativzeugnis und damit keine Erlaubnis mehr erteilt wird. Dazu wurde auch eine generelle Anlein- und Maulkorbpflicht für alle Kampfhunde der Klassen eins und zwei beschlossen.



Um diese Textpassage geht es u.a.

Falls ich den Text nicht hätte einstellen dürfen, bitte löschen.
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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Alt 30.05.2009, 22:45
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Dies stellt meines Erachtens ganz klar einen Verstoss gegen höherrangiges Recht dar. Eine gemeindliche Satzung kann keine Verordnung oder ein Gesetz außer Kraft setzen, es fehlt also die Regelungskompetenz, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Ländersache ist. Das wird wohl nüscht, auch nicht im Freistaat...
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Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #3 (permalink)  
Alt 30.05.2009, 23:11
Gast280210
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Anne Beitrag anzeigen

dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Damit geht der Gemeinderat davon aus, dass zukünftig kein Negativzeugnis und damit keine Erlaubnis mehr erteilt wird. Dazu wurde auch eine generelle Anlein- und Maulkorbpflicht für alle Kampfhunde der Klassen eins und zwei beschlossen.



Um diese Textpassage geht es u.a.

Falls ich den Text nicht hätte einstellen dürfen, bitte löschen.
Toll.

D. h., wenn kein Negativzeugnis mehr erstellt wird, ist ein Hund der Kategorie 1 od. 2 ab Geburt gefährlich. Die Erteilung des Negativ-Zeugnisses gibt dem Hund und dem Halter die Möglichkeit, bis zur Prüfungsreife mit 18 Monaten zu arbeiten und gilt in dieser Zeit (natürlich ohne Vorfall) als ganz normaler Welpe und Junghund. Nach bestandener Prüfung wird er dann offiziell vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit. Als Cara mal gerade 5 Monate alt war, wurde sie von unserer direkten Nachbarin, als gefährlicher BX beim OA gemeldet. Sie hatte Angst um ihren eigenen Hund, einen Border Colli, dem sie nicht Herr wurde, der äußerst aggressiv reagierte, weil die Kleiner den ganzen Tag alleine war und noch nicht mal in den Garten konnte, um ihr Geschäft zu erledigen. Obwohl es noch nicht mal annähernd zu einem Konflikt kam, hatte Cara ab da schon mal ihren Ruf weg.

Sollte das Verhalten der Behörden Schule machen, sind alle Kategorie-Hunde mitsamt ihren Haltern stigmatisiert und ausgegrenzt. Einen kleinen Vorgeschmack davon hatte und habe ich mittlerweile in gesteigerter Form, mit meinem Zweithund Tequila. Wenn ich in der Gemeine grundlos (natürlich anomym) angegriffen werde und zwar nur aufgrund unserer puren Existenz, muss ich uns verteidigen ohne schuldig geworden zu sein. Selbst unser Sachbearbeiter bei der Gemeinde ist mittlerweile schon verzweifelt wegen der haltlosen Anrufe, kann aber nichts unternehme, weil manche (auch Hundehalter) sich durch pure Anwesenheit meiner beiden Hunde bedroht fühlen. Da gibt es kein Gegenmittel.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 00:38
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 22.11.2007
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Welch ein Glück haben wir da noch ein Grundgesetz.Soweit mich meine grauen Zellen nicht Täuschen ist DAS nicht möglich, wenn man den richtigen RA hat. Lest mal im BGB nach.
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Das leid der Tiere beginnt mit dem gewinn denken der Menschen:traurig3:
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Alt 31.05.2009, 07:46
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Ich brauche nur ein Wesenstest für Kat2 bei uns.Wir haben nicht mal Leinenpflicht.Ich wohne auch in Süd-Bayern.

Aber was ich da las in dem Artikel,hätte die Frau sowieso nicht ohne MK Und Leine laufen dürfen.Ob die Gemeinde ein Verbot für Listenhunde aussprechen kann obwohl dies vom Land geregelt ist,weiss ich nicht.Kann ich mir schlecht vorstelllen.Die Frau hat fahrlässig gehandelt.
Ich wurde mit meinem Rottweiler auch oft dumm angemacht.Bei einem Mastiff wissen die meisten nicht was das für eine Rasse ist.Ich sagte immer ist eine englische Dogge,was ja auch stimmt
Rottweiler haben in Bayern die *****karte.
Ich kenne jemand vom Innenministerium in München.Ich werde am Dienstag mich mal kundig machen.Der arbeitet nicht in der Abteilung die für "Kampfhundesteuer" und Haltung zuständig sind,aber er kann sich für mich mal informieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 09:33
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Tirza Beitrag anzeigen
Welch ein Glück haben wir da noch ein Grundgesetz.Soweit mich meine grauen Zellen nicht Täuschen ist DAS nicht möglich, wenn man den richtigen RA hat. Lest mal im BGB nach.
Ohne klugscheißen zu wollen, das BGB regelt ausschließlich privatrechtliche Ansprüche und niemals öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
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Stefan

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  #7 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 11:20
Graf / Gräfin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Ohne klugscheißen zu wollen, das BGB regelt ausschließlich privatrechtliche Ansprüche und niemals öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
ich habe das bgb mit aktuellen urteilen rund um die hundehaltung vor ca.3 jahren mal sehr erfolgreich benutzt. wir hatten in unserem ort so eine tolle Gemeindesatzung die besagte das alle hunde innerhalb und außerhalb des ortes nur an der leine zu führen wären. die Gemeindesatzung mußte in unserem ort wegen Unverhältnismäßigkeit geändert werden.
ich schau mal nach ob ich die urteile noch finde evtl. könnten diese bei der betreffende Gemeinde auch mal für änderungen sorgen.
Evtl. sollte man dort das zuständige amt einfach mal anrufen und nachfragen was wirklich beschlossen werden soll. nachdem ja soviel über die neue hundeverordnung in niedersachsen geschrieben wurde und man da echt gedacht hat das geht jaaaa gar nicht habe ich da kurzerhand angerufen und mich mit fr.meierdirks unterhalten und was war. ALLES HALB SO SCHLIMM nix von 700€pro hund wegen dem wesenstest geschweige denn überhaubt solch einen bei jedem hund, es werden alle hunde gleich gestellt und deren halter auch zb. wenn oma sich einen pudel kaufen möchte MUß sie vorher einen sachkundenachweis erbringen auch dann wenn fifi nur ein endgewicht von 6 kg hat. lg tina
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Geändert von Tirza (31.05.2009 um 11:32 Uhr)
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  #8 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 12:40
Gast20091091001
Gast
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Dies stellt meines Erachtens ganz klar einen Verstoss gegen höherrangiges Recht dar. Eine gemeindliche Satzung kann keine Verordnung oder ein Gesetz außer Kraft setzen, es fehlt also die Regelungskompetenz, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Ländersache ist. Das wird wohl nüscht, auch nicht im Freistaat...
Es liest sich so, als hätte die Gemeinde der Verwaltung lediglich eine "Empfehlung" ausgesprochen, als keine neue Verordnung o.Ä. formuliert.
Kommt die Verwaltung der Empfehlung dieser Gemeinde nach, wird wahrscheinlich, vor dem Hintergrund des tragischen Unfalls und mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit der Bevölkerung dieser Gemeinde, noch nichtmal dem "liebsten" Kat.2-Hund ein Negativzeugnis ausgestellt - So hab ich das verstanden.
Das hiesse dann, das übergeordnete Gesetz ("widerlegbare Gefährlichkeit") bleibt bestehen, Kat.2 Hunde werden weiterhin zum Wesenstest bestellt, aber alle in dieser Gemeinde "fallen kategorisch durch" und müssen Leine und Maulkorb tragen.
Das wäre dann sozusagen eine Hintertür und wenn es dem Gutachter noch "ans Leder geht", wird es wohl so kommen...und sich dort "einbürgern".
Oder hab ich das falsch verstanden?
Prinzipiell können Kat.2-Hunde in Bayern, die schon ein Negativzeugnis haben, ja trotzdem mit Auflagen belegt werden. So könnte doch die Gemeinde eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für alle Kat.2-Hunde, die bereits ein Negativzeugnis haben, durchsetzen! Oder werden die Auflagen vom Gutachter vorgegeben und können nicht nachträglich geändert werden?

Verdammt nochmal, warum passen die Leute nicht auf ihre Hunde auf!?!
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  #9 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 13:55
Benutzerbild von morpheus
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Bin mir nicht ganz sicher, aber dann müsste die Gemeinde einen Ermessensspielraum haben, falls der Gutachter in dem Wesenstest keine Auflagen vorsieht. Bin jetzt zu faul den Art. 37 LStVG genau zu lesen, aber wenn hier kein Ermessen vorgesehen ist, kann dies nicht durch Satzung oder Empfehlung umgangen werden.

Zum Kotzen finde ich, dass mit simplen Vorsichtsmaßnahmen diese Diskussionen nie aufkommen würden.
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  #10 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 15:41
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Aber den WT kann ich doch in dem Bundesland machen wo ich will...
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