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Alt 21.07.2009, 11:33
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Sachkundeprüfung gem. §6 NRW

Zitat:
Zitat von bregu73 Beitrag anzeigen
Da der Mastiff in NRW zu den Listehunden 2 gehört, kann man hier z.B. (Kreis Euskirchen) den Sachkundenachweis "nur" direkt beim Vet-amt machen ( Kosten 30 €). Ich würde Dir raten bei Dir in der Gemeinde/Bezirksverwaltung anzurufen und nachzufragen.
Exact. Auch das gibt das LHundG NRW genauso vor. Sachkunde 20/40 Hund ist ein anderer Test als der nach §6. Das Ordnungsamt macht die Auflagen für die Haltergenehmigung und die werden Dir auch sagen können, wer den Test abnimmt. In der Regel das Veterinär Amt oder ein entsprechend zertifizierter Vertreter.

Aber mit dem Fragenkatalog NRW bist Du gut beraten, wenn Du vorher mal reinschaust. Wenn Du dann noch das Gesetz kennst, bist Du auf der sicheren Seite.
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Stichworte
nrw, sachkundeprüfung, §6 lhundg


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