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  #1 (permalink)  
Alt 20.07.2009, 00:30
neu
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 2
Standard Sachkundeprüfung gem. §6 NRW

Hallo zusammen,

bin neu hier im Forum, und habe gleich mal eine Frage:
ich habe mich vor gut einem Jahr entschlossen, einen Mastiff Welpen (Rüden) ins Haus zu holen. Nach, nun einem gutem Jahr, zahlreichen Besuchen bei Züchtern im Bundesgebiet, soll es im Herbst soweit sein, endlich das neue Familienmitglied willkommen zu heißen.
Stehe jetzt vor der letzten Hürde, die da heißt: Sachkundeprüfung gem. §6 LHundG NRW! Da bräuchte ich die Hilfe von ein paar erfahrenen Molosser-Haltern:
- Wer, außer der Kreisbehörde, ist denn "anerkannter Sachverständiger" (wie es im Gesetz heißt), sprich wer kommt noch als evtl. Prüfer in Betracht?
- Wie läuft die SKP nach §6 ab? Ist diese mit der SKP nach §11 zu vergleichen, diese darf ja auch ein Tierarzt abnehmen (habe ich bereits)
- Gibt es dort eine gewisse Fehlerzahl, wie bspw. in der Fahrschule?
- Gibt es Alternativen, wie man diese umgehen kann?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2009, 00:35
Benutzerbild von Angua
Individualist
 
Registriert seit: 01.12.2005
Beiträge: 1.574
Standard AW: Sachkundeprüfung gem. §6 NRW

Bei der Tierärztekammer Nordrhein kannst Du Dir Tierärzte nennen lassen, die diese Sachkundeprüfung abnehmen dürfen.
Das Ordnungsamt sollte weitere Sachverständige kennen.

Fehler umgehen? Hmmmm.... in der "normalen" Sachkundeprüfung sind einige Dinge, die - wie beim Führerschein - so GAR keinen Sinn machen, die aber von "Experten" als richtig dort hinein gebastelt wurden. Man kann sich die gesamten Fragen aus dem Internet herunterladen und die richtigen Antworten auswendig lernen - ob man die Antworten nur für richtig hält oder nicht.

Dann kann eigentlich nichts schief gehen.

Wie viele Fragen man richtig beantworten muss, um zu bestehen, steht normalerweise auch dabei. Sonst frag Goofymone - die weiß das, sie nimmt diese Dinge ja ab (Sachverständige für das Landeshundegesetz Berlin).

Viel Glück wünschen ich Dir. Ist nicht so schwer.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2009, 11:42
Benutzerbild von crotalus
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: Bochum
Beiträge: 72
Standard AW: Sachkundeprüfung gem. §6 NRW

Hallo,
ruf einfach mal Tierärtzte in dener Gegend an ob sie den Test machen.
Hier ein Link von meinem Tierartzt, da kannste du dir die Fragebögen runterladen. Übst ein wenig, meldest dich zur Prüfung an und fertig.
Es ist wirklich Easy.

Gruß Peter


http://www.tierarzt-ehrhardt.de/html/infomaterial.html
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Sei meines Hundes Freund,und du bist auch der meine.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 12:25
Benutzerbild von bregu73
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 01.04.2009
Ort: Eifel / Schmidtheim
Beiträge: 232
Standard AW: Sachkundeprüfung gem. §6 NRW

Da der Mastiff in NRW zu den Listehunden 2 gehört, kann man hier z.B. (Kreis Euskirchen) den Sachkundenachweis "nur" direkt beim Vet-amt machen ( Kosten 30 €). Ich würde Dir raten bei Dir in der Gemeinde/Bezirksverwaltung anzurufen und nachzufragen.

Hier noch ein Link bei dem Du den Test "online" üben kannst (kostenlos).

http://www.web-based-teaching.de/ben/

LG
Manuela
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Es gibt keine Treue, die nicht schon gebrochen wurde, ausgenommen die, eines wahrhaft treuen Hundes.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 12:33
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Sachkundeprüfung gem. §6 NRW

Zitat:
Zitat von bregu73 Beitrag anzeigen
Da der Mastiff in NRW zu den Listehunden 2 gehört, kann man hier z.B. (Kreis Euskirchen) den Sachkundenachweis "nur" direkt beim Vet-amt machen ( Kosten 30 €). Ich würde Dir raten bei Dir in der Gemeinde/Bezirksverwaltung anzurufen und nachzufragen.
Exact. Auch das gibt das LHundG NRW genauso vor. Sachkunde 20/40 Hund ist ein anderer Test als der nach §6. Das Ordnungsamt macht die Auflagen für die Haltergenehmigung und die werden Dir auch sagen können, wer den Test abnimmt. In der Regel das Veterinär Amt oder ein entsprechend zertifizierter Vertreter.

Aber mit dem Fragenkatalog NRW bist Du gut beraten, wenn Du vorher mal reinschaust. Wenn Du dann noch das Gesetz kennst, bist Du auf der sicheren Seite.
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Stichworte
nrw, sachkundeprüfung, §6 lhundg


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