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Maps 18.08.2009 12:16

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Hallo Gonzales,

bei Deinem Beispiel mit dem Reh, muss der Jäger das Reh erlösen.

Hier werden zum Anderen zwei wichtige Sachen verwechselt. Schwarzwild darf z.Zt. in Deutschland nicht gefüttert werden. Bei den Kirrungen, die keine Fütterung im Sinne von Sattmachen darstellen, ist genau vorgeschrieben, wieviel und was ausgebracht werden darf. Damit soll das Schwarzwild im Wald gehalten werden, um eben nicht großen Schaden auf den landwirtschaftlichen Flächen zu verursachen.

Gonzalez 18.08.2009 12:25

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 151737)
Aber viel schlimmer ist doch, das soetwas überhaupt möglich ist. Ich glaube nicht das der besagte Waidmann ein grosses Risiko eingeht, wenn er Leute mit auf die Jagd nimmt. Und genau in diese Richtung ging eben auch dieser Waldzustandsbericht. Die besser Verdienenen Bonzen gönnen sich nach dem Büroalltag gerne mal ne Auszeit im Wald um die Tiere an den Futterstellen zu erlegen...

:traurig2:

Ich glaube nicht das es rechtens ist jemanden ohne Waffen bzw. Jagdschein einen Schuß auf Wildtiere abgeben zu lassen, selbst wenn der Wald in dem es geschieht dein Eigentum ist.

Was willst Du aber machen wenn das Gesetz gebrochen wird?

Peppi 18.08.2009 12:27

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Zitat:

Zitat von Gonzalez (Beitrag 151743)
Ich glaube nicht das es rechtens ist jemanden ohne Waffen bzw. Jagdschein einen Schuß auf Wildtiere abgeben zu lassen, selbst wenn der Wald in dem es geschieht dein Eigentum ist.

Wir nähern uns :lach1:

WEISS das denn jemand sicher?

Gonzalez 18.08.2009 12:33

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Zitat:

Zitat von Maps (Beitrag 151739)
Hallo Gonzales,

bei Deinem Beispiel mit dem Reh, muss der Jäger das Reh erlösen.

Hier werden zum Anderen zwei wichtige Sachen verwechselt. Schwarzwild darf z.Zt. in Deutschland nicht gefüttert werden. Bei den Kirrungen, die keine Fütterung im Sinne von Sattmachen darstellen, ist genau vorgeschrieben, wieviel und was ausgebracht werden darf. Damit soll das Schwarzwild im Wald gehalten werden, um eben nicht großen Schaden auf den landwirtschaftlichen Flächen zu verursachen.

Sieht für mich gut aus diese Vorgabe, dass es Jäger gibt die sich nicht an Vorgaben / Gesetze halten will keiner verneinen, aber es gibt eben auch andere.

Und das hat mich hier am Anfang einfach nur aufgeregt, eine pausch. Aussage eines Users nach dem Motto "laufen ohne Leine im Wald ohne gleich vom Jäger beschossen zu werden".

Man könnte fast den Eindruck erlangen wir befinden uns im Wald in einem Kriegsgebeit wo aus allen Richtungen auf Hunde gefeurt wird soblad die Leine abgelegt wird. Und das es zumindest hier bei uns nicht so ist wollte ich darlegen ( vielleicht manchmal etwas zu "emotional aufgewühlt" oder zu "direkt" ) .

Gonzalez 18.08.2009 12:34

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 151744)
Wir nähern uns :lach1:

WEISS das denn jemand sicher?

Du irrst Dich, ich war da schon immer :lach2:

Peppi 18.08.2009 12:35

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Zitat:

Zitat von Gonzalez (Beitrag 151747)
Man könnte fast den Eindruck erlangen wir befinden uns im Wald in einem Kriegsgebeit wo aus allen Richtungen auf Hunde gefeurt wird soblad die Leine abgelegt wird. Und das es zumindest hier bei uns nicht so ist wollte ich darlegen ( vielleicht manchmal etwas zu "emotional aufgewühlt" oder zu "direkt" ) .

Das unterschreibe ich. Hab auch nur gute Erfahrung gemacht. Sogar jetzt in Österreich wurden wir nur gewarnt, für die Fälle das Hunde "UNKONTROLLIERT" jagen.

Und das machen die Scheißerle ja nicht ***stolz***:herz:

:lach1:

Maps 18.08.2009 12:37

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Natürlich ist das nicht erlaubt. Ein Waffenschein hat garnichts mit Jagd zu tun, ist ein ganz anderes Thema. Um die Jagd auszuüben, benötigt derjenige zum Einen einen gültigen Jagdschein. Sollte er keine Eigenjagd besitzen, muss ausserdem die Einverständnis des Jagdausübungsberechtigen, dann also des Pächters vorliegen. In welcher Form auch immer. Hier gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten. Dann gibt es noch seitenweise Gesetze und Vorschriften, wann, womit, wie und welches Wild erlegt werden darf.
Also nicht mal eben im Wald angetrunken auf Wild geballert.
Das Verhalten sollte, und hat auch meistens, schwerwiegende Konsequenzen zur Folge.

Gonzalez 18.08.2009 12:42

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Zitat:

Zitat von Maps (Beitrag 151753)
Natürlich ist das nicht erlaubt. Ein Waffenschein hat garnichts mit Jagd zu tun, ist ein ganz anderes Thema. Um die Jagd auszuüben, benötigt derjenige zum Einen einen gültigen Jagdschein. Sollte er keine Eigenjagd besitzen, muss ausserdem die Einverständnis des Jagdausübungsberechtigen, dann also des Pächters vorliegen. In welcher Form auch immer. Hier gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten. Dann gibt es noch seitenweise Gesetze und Vorschriften, wann, womit, wie und welches Wild erlegt werden darf.
Also nicht mal eben im Wald angetrunken auf Wild geballert.
Das Verhalten sollte, und hat auch meistens, schwerwiegende Konsequenzen zur Folge.

Tschuldigung, aber einen Jagdschein ohne Waffenschein zu bekommen ist doch nicht möglich, oder ersetzt das eine ( Jagdschein ) das andere ( Waffenschein )?

Anders gefragt, bin ich berechtig ohne Waffenschein bei einer Jagd ( mit Jagdschein ) zu schießen?

Peppi 18.08.2009 12:47

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
http://www.abschaffung-der-jagd.de/d...ierung2008.pdf

Liest sich zumindest fundiert und mit interessanten Quellenangaben! :lach3:

Maps 18.08.2009 12:51

AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
 
Du verwechselt da wohl eine Waffenbesitzkarte mit einem Waffenschein.
Um Waffen als Jäger zu erwerben und zu führen, erhält man eine WBK, sprich Waffenbesitzkarte. Diese im Zusammenhang mit einem gültigen Jagdschein, berechtigt die dort eingetragenen Waffen zur Ausübung zur Jagd zu transportieren und zu führen, niemals in der Öffentlichkeit. Einen Waffenschein erhalten zB. Sicherheitsdienste etc. mit entsprechender Befähigung und nach Prüfung.


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