Tollwut-Einreisebestimmung

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tollwut-Einreisebestimmung


Markus
23.10.2005, 23:01
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Tollwut-Einreisebestimmung” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Antje
23.10.2005, 23:01
Hallo,

ich benötige mal Euren kompetenten Rat:

Paula hat ihre zweite Impfung mit 12 Wochen bekommen. Tollwut war nicht dabei. Das soll erst im Alter von sechs Monaten erfolgen. Habe mir bis jetzt auch keine weiteren Gedanken drüber gemacht.

Nun sind wir überraschend über die Weihnachtsferien an ein Haus an der belgischen Küste gekommen.
Nun gelten ja diverse Einreisebestimmungen bes. in Sachen Tollwut (30 Tage Frist usw.)
Jetzt habe ich zwei Infos bekommen:

1. Paula benötigt eine einzige Tollwutimpfung - dann nach einem Jahr wieder

2. Paula benötigt zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen (Paula ist nun 13 Wochen alt).Dann im jährlichen Abstand.

Was ist denn nun richtig??? Meiner Meinung die erste...
Und ich frage mich, warum hat unsere TA nicht direkt gegen Tollwut geimpft?
Bei ihrem Impfplan müßte ich ja in Zukunft zweimal im Jahr zum Impfen rennen??? Einmal gegen Tollwut und ein paar Monate später gegen den Rest???

Was ist denn nun richtig, damit wir beruhigt in den Weihnachtsferien nach Belgien fahren können?

Kopfschüttelnde und ratlose Grüße

Nadine
23.10.2005, 23:12
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Anne
23.10.2005, 23:12
genau weiß ich es auch nicht,da mußt du mal auf die seite des auswärtigen amtes gehen.aber, ich lasse schon seit ewigkeiten welpen erst mit 6 monaten gegen tollwut impfen. ist der hund jünger als 6 monate, mußt du 2x gegen tollwut impfen lassen, damit das tier einen ausreichenden impfschutz aufbauen kann.das ist für mich nicht akzeptabel. du wirst für die einreise die kleine maus 2x gegen tollwut impfen lassen müssen.

Grazi
24.10.2005, 08:27
Oh, jetzt bin ich aber irritiert. :(

Mortisha hat ihre zweite Impfung inclusive Tollwut mit fast 12 Wochen erhalten und soll erst in einem Jahr wieder geimpft werden. Von einem nicht ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut vor Erreichen des 6. Lebensmonats, wenn man nicht 2x impft, höre / lese ich heute zum ersten Mal. Könntest du mir das bitte mal erklären, Anne? :wie:

Grüßlies, Grazi

Monika
24.10.2005, 10:11
meine welpen werden seit jahren mit 16 wochen, 1 mal , gegen tollwut geimpft und dann jährlich mit der normalen.

Anne
24.10.2005, 10:14
grazi, du hast die antwort selbst gegeben. deine kleine hat 2 tollwut impfungen erhalten,zur grundimmunisierung,vermutlich 8.Wo und 12 Wo.
wird der hund erst im alter von 6 monaten geimpft,reicht 1 impfung.
paula hat noch KEINE tollwutimpfung erhalten,für die einreise nach belgien muß sie,wie deine auch, 2x geimpft werden.die letzte impfung muß bei einreise älter als 4 wochen sein.

Grazi
24.10.2005, 10:26
grazi, du hast die antwort selbst gegeben. deine kleine hat 2 tollwut impfungen erhalten,zur grundimmunisierung,vermutlich 8.Wo und 12 Wo.Nee, eben nicht! Bei der 1. Impfung war keine Tollwut dabei... muss ich also doch mal unsere TA fragen.

Grüßlies, Grazi

Antje
24.10.2005, 10:29
Hallo,

So, ich habe viel `rumtelefoniert und im Netz geforscht...

Schlußendlich - ob man`s glaubt oder nicht - zig verschiedene Antworten :traurig2:

Paula rauscht nun ca. Mitte November zu TA zur Tollwutimpfung damit die Frist von Erstimpfung und Einreise - 30 Tage - eingehalten werden kann und mit dieser einen soll es auch getan sein. Bis zum nächsten Jahr.

@Anne: wenn ich Grazi richtig verstanden habe, hat Mortisha mit ihrer zweiten Impfung erst ihre erste Tollwutimpfung erhalten.
So war das bei Atze und Quendy auch: mit der zweiten Impfung im Alter von 12 Wochen kam eine Tollwut dazu und das reichte dann auch für ein Jahr.

Für die Einreise nach Belgien muß zwischen der ERSTIMPFUNG eine Frist von mind. 30 Tagen liegen. Von Grundimmunisierung die erst nach der Wiederholungsimpfung gegeben ist, stand da nichts.
Nach eine Auffrischungsimpfung ist keine Frsit erforderlich.

Wenn ich jetzt völlig daneben liege, dann klärt mich bitte einer auf.

Regula
24.10.2005, 16:27
Die Grundimmunisierung für Tollwut (gebräuchlicher Impfstoff aus inaktiviertem Virus) erfolgt laut Herstellerempfehlung einmal im Alter von 12 Wochen. Wenn früher als mit 12 Wochen geimpft wurde können noch maternale Antikörper vorhanden sein (die Mutterhündin ist ja sehr wahrscheinlich auch geimpft, hat also Ak). Wenn der Hund also mit weniger als 12 Wochen das erste Mal geimpft wurde sollte mit 12 Wochen nochmal nachgeimpft werden, danach jährlich.
Im Zweifelsfall würde ich mich an die Herstellerempfehlung auf der Packungsbeilage halten.

Mit den Einreisebestimmungen muss ich auch nachschauen, normalerweise wird eine gültige Tollwutimpfung verlangt (Erstimpfung länger als 30 Tage und kürzer als 365 Tage her), aber manchmal wird für junge Hund (unter 6 Monaten) eine Ausnahme gemacht. Wie gesagt, muss ich nachschauen.

Grüsse, regu.