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genau weiß ich es auch nicht,da mußt du mal auf die seite des auswärtigen amtes gehen.aber, ich lasse schon seit ewigkeiten welpen erst mit 6 monaten gegen tollwut impfen. ist der hund jünger als 6 monate, mußt du 2x gegen tollwut impfen lassen, damit das tier einen ausreichenden impfschutz aufbauen kann.das ist für mich nicht akzeptabel. du wirst für die einreise die kleine maus 2x gegen tollwut impfen lassen müssen.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Oh, jetzt bin ich aber irritiert.
Mortisha hat ihre zweite Impfung inclusive Tollwut mit fast 12 Wochen erhalten und soll erst in einem Jahr wieder geimpft werden. Von einem nicht ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut vor Erreichen des 6. Lebensmonats, wenn man nicht 2x impft, höre / lese ich heute zum ersten Mal. Könntest du mir das bitte mal erklären, Anne? Grüßlies, Grazi |
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grazi, du hast die antwort selbst gegeben. deine kleine hat 2 tollwut impfungen erhalten,zur grundimmunisierung,vermutlich 8.Wo und 12 Wo.
wird der hund erst im alter von 6 monaten geimpft,reicht 1 impfung. paula hat noch KEINE tollwutimpfung erhalten,für die einreise nach belgien muß sie,wie deine auch, 2x geimpft werden.die letzte impfung muß bei einreise älter als 4 wochen sein.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Zitat:
Grüßlies, Grazi |
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Hallo,
So, ich habe viel `rumtelefoniert und im Netz geforscht... Schlußendlich - ob man`s glaubt oder nicht - zig verschiedene Antworten Paula rauscht nun ca. Mitte November zu TA zur Tollwutimpfung damit die Frist von Erstimpfung und Einreise - 30 Tage - eingehalten werden kann und mit dieser einen soll es auch getan sein. Bis zum nächsten Jahr. @Anne: wenn ich Grazi richtig verstanden habe, hat Mortisha mit ihrer zweiten Impfung erst ihre erste Tollwutimpfung erhalten. So war das bei Atze und Quendy auch: mit der zweiten Impfung im Alter von 12 Wochen kam eine Tollwut dazu und das reichte dann auch für ein Jahr. Für die Einreise nach Belgien muß zwischen der ERSTIMPFUNG eine Frist von mind. 30 Tagen liegen. Von Grundimmunisierung die erst nach der Wiederholungsimpfung gegeben ist, stand da nichts. Nach eine Auffrischungsimpfung ist keine Frsit erforderlich. Wenn ich jetzt völlig daneben liege, dann klärt mich bitte einer auf. |
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Die Grundimmunisierung für Tollwut (gebräuchlicher Impfstoff aus inaktiviertem Virus) erfolgt laut Herstellerempfehlung einmal im Alter von 12 Wochen. Wenn früher als mit 12 Wochen geimpft wurde können noch maternale Antikörper vorhanden sein (die Mutterhündin ist ja sehr wahrscheinlich auch geimpft, hat also Ak). Wenn der Hund also mit weniger als 12 Wochen das erste Mal geimpft wurde sollte mit 12 Wochen nochmal nachgeimpft werden, danach jährlich.
Im Zweifelsfall würde ich mich an die Herstellerempfehlung auf der Packungsbeilage halten. Mit den Einreisebestimmungen muss ich auch nachschauen, normalerweise wird eine gültige Tollwutimpfung verlangt (Erstimpfung länger als 30 Tage und kürzer als 365 Tage her), aber manchmal wird für junge Hund (unter 6 Monaten) eine Ausnahme gemacht. Wie gesagt, muss ich nachschauen. Grüsse, regu. |
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