Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

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Markus
07.10.2012, 16:39
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Grazi
07.10.2012, 16:39
Ein Hundehalter musste jetzt ein Bußgeld von 4.000 Euro an die Stadt Frankfurt an der Oder zahlen. Er hatte sich über das Verbot Paragraph 8 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 16. Juni 2004 hinweggesetzt und verbotswidrig einen American Staffordshire Terrier gehalten. Das berichtet jetzt die Märkische Oderzeitung (MOZ). Das Bußgeld sei in der Zwischenzeit rechtskräftig, der Hund nach Thüringen vermittelt, wo dieses Verbot nicht besteht, berichte das Blatt weiter.
Den ganzen Artikel kann man bei Animal Health Online lesen: AHO: Bußgeld für Halter eines American Staffordshire Terriers (http://www.animal-health-online.de/klein/2012/08/24/brandenburg-4-000-euro-bussgeld-fur-halter-eines-american-staffordshire-terrier/8542/)

Eine schöne Methode, um Geld ins Stadtsäckel zu kriegen. :hmm:

Keine Frage: Es ist dumm, sich einen "verbotenen" Hund zuzulegen und zu hoffen, dass es gut geht. Aber ein so hohes Bußgeld ist IMO schon krass!

Die Stadt musste natürlich dafür sorgen, dass der Hund "wegkommt" ... entweder durch behördlichen Einzug und Übergabe an ein TH (was für die Stadt dann natürlich Unterbringungkosten bedeutet hätte) oder durch Fristsetzung und der Auflage, den Hund in ein anderes Bundesland zu vermitteln (für sie die kostengünstigere Variante). Und ich verstehe auch, dass man ein Exempel statuiert und ein Bußgeld verlangt... aber gleich in dieser Höhe? Das erscheint mir schon extrem übertrieben. Selbst wenn die Verwaltungsvorschriften das rein rechtlich hergeben.

Kopfschüttelnd, Grazi

Nadine
07.10.2012, 19:10
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
bx-junkie
07.10.2012, 19:10
Gebe dir recht Grazi, aber mal ehrlich...die ganzen Gesetze sind einfach nur krank und dienen meiner Meinung nach mitnichten der "Gefahrenabwehr", eher der Vermehrung der Kohle, wie ja auch hier sehr schön zu erkennen :hmm:

Monty
07.10.2012, 19:22
Das Bußgeld und dessen Höhe ist nicht nur krank sondern als rechtswidrig einzuschätzen.
Es hätte geklappt dagegen zu klagen, den bundesweit ist der §143 abgeschafft worden.


Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18., ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006

Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Vom 19.April 2006


Artikel 168
Anderung des Strafgesetzbuches

(450-2)

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2674), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die
Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:

"§ 143 (weggefallen)".

2. Der § 143 wird aufgehoben.


Zur Erinnerung:

StGB § 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen
gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen
einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
§ 74a ist anzuwenden.

Staff-Hilfe
21.10.2012, 19:18
Tja, sicher ein hohes Bußgeld, aber...
die kleinen Gemeinden sind gezwungen die Verordnung durch zu setzen, haben aber das Geld nicht. Interessiert aber das IM in Potsdam nicht.
Nun hat man 2 Varianten: Einmal sich durch den Verwaltungsakt die Eigentumsrechte holen, mit Verhängung eines Bußgeldes, dann kann man den Hund zur Vermittlung freigeben. Oder sie versuchen sich die Unterbringungskosten monatlich zu holen, können den Hund aber ohne Freigabe des ehemaligen Halters nicht vermitteln. So steigt es ins unermessliche. Die Behörden bekommen zu 99% sowieso nie die Kosten der Unterbringung oder die des einmailgen Bußgeldes von den Haltern, da dort nichts zu holen ist. Fakt: Die Gemeinde bleibt auf den Unterbringungskosten sitzen. Und das ist oft nicht wenig: Eine Pension nimmt z.B. gut 500,- Euro monatlich.

Staff-Hilfe
21.10.2012, 19:21
@monty
sie haben die Verordnung von Brandenburg angewendet. Diese wurde ja leider vor Gericht bestätigt. Auch in anderen Bundesländern werden hohe Bußen verhängt.

Etwas dusslig der Artikel, denn in Thüringen ist ja die Haltung auch untersagt, es sei denn der Hund kommt aus dem TS. Bleibt die Frage, ob der Halter den Hund dort hingegeben hat (und er dann dort beschlagnahmt wird) oder der Hund nach Sicherstellung von der Behörde dorthin vermittelt wurde.

Monty
22.10.2012, 06:44
Bundesrecht steht über Länderrecht, auch wenn für viele Angelegenheiten die BL zuständig sind... Die Mensachen waren nicht beim besten Anwalt oder hatten event. keinen... _ eh zu spät für den Hund

heder
22.10.2012, 09:53
Das Bußgeld und dessen Höhe ist nicht nur krank sondern als rechtswidrig einzuschätzen.
Es hätte geklappt dagegen zu klagen, den bundesweit ist der §143 abgeschafft worden.


Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18., ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006

Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Vom 19.April 2006


Artikel 168
Anderung des Strafgesetzbuches

(450-2)

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2674), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die
Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:

"§ 143 (weggefallen)".

2. Der § 143 wird aufgehoben.


Zur Erinnerung:

StGB § 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen
gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen
einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
§ 74a ist anzuwenden.

welches leider besagt, das der Hund / die Sache, wegen einer vorliegenden Ordnungswiedrigkeit, Strafsache, eingezogen werden kann und das Recht zur Sache an die Länder übergeht! (vereinfachte Version). Und da ist der Kasus Knacksus, da man sich spezifisch auf eine Sache bezieht. Schönes Beispiel dafür, wie dehnbar manche Gesetze sind. Gut in diesem Fall ist ja nur, das der Hund vermittelt werden konnte.

Und ein Bußgeld in Höhe von 4000€, ist für mich fast schon ein bischen überzogene Willkür, wobei es sogar bis zu 50.000€ ausfallen könnte. Ich würde im Nachhinein auf jeden Fall klagen, da hier ja scheinbar der §143 angewandt wurde, obwohl dieser eigentlich nicht mehr greifen durfte! Vielleicht einfach mal unverbindlich bei einem RA anfragen...

http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15532.de

Staff-Hilfe
22.10.2012, 18:44
Sie haben einfach nur den § 14 angewendet. das geld werden sie wahrscheinlich eh nie sehen.
Interessant finde ich doch wirklcih die Vermittlung nach Thüringen...

Und auch ein guter Anwalt kann da nicht viel machen, eigentlich ist die Höhe der Buße ja auch okay, denn wenn man bedenkt, was manch Gemeinde für die Unterbringung aufbringen muss. Gut, bei dem Hund nun nicht, aber es geht auch wirklich nicht hervor, wer den Hund abgegeben hat. Der Halter oder die Behörde zu einem TS in Thüringen mit Kostenübernahme. Das heißt dann nämlich auch vermittelt.

elmex
29.10.2012, 09:32
Als Berliner mit einem Cane Corso musste ich leider auch schon mehrfach unter den äusserst eigenartigen Brandenburger Regeln leiden. Gut, dass aber immer der Wohnsitz des Halters gilt ;)

Monty
29.10.2012, 21:05
... eigentlich ist die Höhe der Buße ja auch okay, denn wenn man bedenkt, was manch Gemeinde für die Unterbringung aufbringen muss. . .

Uns wurden 92 in Bayern, unsere Pitties zu Unrecht beschlagnahmt, die Kosten hätten wir tragen sollen - meinte die Stadt.

Das Gericht war der Meinung: Wer die Unterbringung anordnet bezahlt diese auch ;) salopp gesagt, wer die Musik bestellt, löhnt auch dafür...
Im übrigen bleiben die meisten Tierschutzvereine und Tierheime auf den kosten der Unterbringung von beschlagnahmten Hunden meist sitzen.
Geld aus Strafen oder Bußgeldern werden nicht weitergeleitet und fließen nur in den Stadtsäckel

wolkenspringer
30.10.2012, 13:06
Hi,

man mag ja zu den geltenden Gesetzen stehen wie man will, Fakt ist aber, dass sie existieren und dann frage ich mich, warum dieser Halter sich darüber hinweg setzt?
Wäre es ein Problem gewesen, den Sachkundenachweis abzulegen, oder eine Haltegenehmigung zu beantragen?
Scheiterte es evtl. am Geld, weil ja eine Haftsichtversicherung gefordert ist? Woran lag es?
Wenn ich bei uns in Köln und speziell dort wo ich wohne, schaue, sehe ich immer mehr Staffs oder Staff-Mischlinge, die von Kleinkriminellen gehalten werden und würde mir wünschen, dass das OA öfter dagegen vorgeht.
Genau diese Klientel ist es doch, die unsere Rassen in Verruf bringt und womit? In dem sie sich an nichts halten, was eine Gemeinschaft sich geschaffen hat, damit sie funktioniert, auch bei der Hundehaltung selbst, scheinen Sie eine absolute Fehlbesetzung zu sein, denn kaum einer dieser Hunde ist verträglich, ob nun gewollt oder ungewollt, stelle ich jetzt mal hinten an, nur genau das ist, was der Rest der Gesellschaft sieht und projiziert das auch auf uns, also die jenigen Halter, welche eine verantwortungsbewusste und hundgerechte Haltung aufweisen können, hoffe ich zumindest!
Solange es diese Ignoranten gibt, so lange wird es auch Vorurteile "uns " gegenüber geben!

Gruss,

Reinhold

Monty
30.10.2012, 17:56
Verantwortungsbewusst und liebevoll kann ich meine Hunde auch ohne schwachsinnige diskriminierende Gesetze halten!

wolkenspringer
30.10.2012, 22:06
Verantwortungsbewusst und liebevoll kann ich meine Hunde auch ohne schwachsinnige diskriminierende Gesetze halten!Ich kann auch Autofahren ohne Führerschein,
ich kann auch eine Schusswaffe führen, ohne Waffenbesitzkarte
ich kann...
ich kann...
usw. usw.!

Es kommt nicht drauf an was wir können, sondern was wir dürfen und das wird nun mal über "unsere" Gesetze geregelt und im Normalfall sollte es nicht so schwer sein, diese einzuhalten.

Vor 40 Jahren hatten wir ein sehr liberales Waffengesetz, welches dann geändert wurde, kräht heute kein Hahn mehr nach, nur mich würde es interessieren, wer von euch als erstes schreien würde, wenn jemand eine Schusswaffe mit sich führt, ihr das wisst und auch genau wüsstet, dass ihm dieses von gesetzeswegen, gar nicht gestattet ist, oder wenn eure Nachbarn ständig mit dem Auto herum gurcken, ohne einen Führerschein zu besitzen.

Mal so nebenbei bemerkt, ist es verantwortungsbewusst, meinen Hund so zu halten, dass er mir weggenommen werden kann und evtl. im Tierheim landet, wo er dann ein jämmerliches Dasein fristet, oder ist es nicht doch eher verantwortungsbewusst, alles dafür zu tun, dass es genau dazu nicht kommt?


Ich finde diese ganzen Vorschriften und Hürden auch alles andere als prickelnd und ich habe trotzdem alles eingehalten und ich denke, die jenigen, die hier einen Listenhund halten, ebenso und wenn man jetzt mal ganz ehrlich ist, war es keine grosse Kunst diese Vorschriften / Gesetze einzuhalten, also warum setzen sich andere "Halter" darüber hinweg?

Wenn ich jetzt mal ganz ehrlich bin, stören mich die Gesetze gar nicht, was mich stört ist die unterschiedliche Besteuerung und dass es nicht für alle Hunde gilt, denn ich würde mir wünschen, dass jeder der einen Hund halten möchte einen Sachkundenachweiss ablegt, dass jeder mit seinem Hund einen Wesenstest ablegen muss usw.
Damit wären wir uns zumindest bei der Diskriminierung einig!

Gruss,

Reinhold

Monty
31.10.2012, 06:34
... was mich stört ist die unterschiedliche Besteuerung und dass es nicht für alle Hunde gilt, denn ich würde mir wünschen, dass jeder der einen Hund halten möchte einen Sachkundenachweiss ablegt, dass jeder mit seinem Hund einen Wesenstest ablegen muss usw.
Damit wären wir uns zumindest bei der Diskriminierung einig!


da bin ich ganz bei dir... wenn es umbedingt sein muss, dann alle. Und das ist auch der Unterschied zum Waffengesetz.

Die z.Z. geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, wenn ich einen Hund einer bestimmten Rasse halten will zu beachten, den Hund zuliebe ein dickes JA. Dies schließt aber nicht aus mich mit rechtlichen Mitteln gegen Ungleichbehandlung zu wehren oder mit legalen Mitteln zu versuchen, "dumme Gesetze" zu ändern!

btw. vor 40 Jahren wurde hier auch noch Exorzismus betrieben, stand Homosexualität, Abtreibung, Kuppelei und anderes unter Strafe...

wolkenspringer
31.10.2012, 08:49
Hi,

Die z.Z. geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, wenn ich einen Hund einer bestimmten Rasse halten will zu beachten, den Hund zuliebe ein dickes JA...und genau daran hat sich der Halter im vorliegenden Fall nicht gehalten, darum verstehe ich das Geschreih hier nicht!!!

...Dies schließt aber nicht aus mich mit rechtlichen Mitteln gegen Ungleichbehandlung zu wehren oder mit legalen Mitteln zu versuchen, "dumme Gesetze" zu ändern!
darin sind wir uns wieder einig, nur dagegen kämpfen und versuchen zu ändern, heisst nicht, wie im vorliegenden Fall, einfach missachten!!!

Dieser Typ ist einfach ein Idiot und in meinen Augen sollte er auch keinen Hund halten, denn wie verantwortungsbewusst er ist, hat er, zumindest für mich, sehr klar unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bin ich eh der Meinung, egal wer hier was macht, er / sie hat erst einmal die geltenden Gesetze zu beachten, ob sie in seinen / ihren Augen Unsinn sind oder nicht.

Gruss,

Reinhold

Monty
31.10.2012, 20:37
Hi,


Dieser Typ ist einfach ein Idiot und in meinen Augen sollte er auch keinen Hund halten, denn wie verantwortungsbewusst er ist, hat er, zumindest für mich, sehr klar unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bin ich eh der Meinung, egal wer hier was macht, er / sie hat erst einmal die geltenden Gesetze zu beachten, ob sie in seinen / ihren Augen Unsinn sind oder nicht.

Kennst du den Halter, Hund, den Fall aus erster Hand?

vielleicht hat er sich auf StGB verlassen und das aktuellere Gesetz aus 2006?

Das der Halter ein Idiot ist, - da gebe ich dir Recht, er hätte für seinen Hund kämpfen müssen (natürlich unter Einhaltung des Rechtswegs)

Warum er das nicht getan hat, kann ich grundsätzlich auch nicht gut finden, aber hat auch nicht jeder die finanziellen Mittel dazu.

Peppi
31.10.2012, 20:43
Dieser Typ ist einfach ein Idiot und in meinen Augen sollte er auch keinen Hund halten, denn wie verantwortungsbewusst er ist, hat er, zumindest für mich, sehr klar unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bin ich eh der Meinung, egal wer hier was macht, er / sie hat erst einmal die geltenden Gesetze zu beachten, ob sie in seinen / ihren Augen Unsinn sind oder nicht.



Hallo Reinold,

Du hast im Grunde Recht. Allerdings glaube ich, dass sich das aktuelle Tierschutzgesetz und die Landeshundegesetze an manchen Stellen ausschließen.

Und ich glaub nicht an das angebliche Ziel der Gesetze.

Manchmal muss man "aufbegehren"!


Oder hatte der Sheriff von Nottingham Recht? ;)