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Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
Zitat:
Eine schöne Methode, um Geld ins Stadtsäckel zu kriegen. Keine Frage: Es ist dumm, sich einen "verbotenen" Hund zuzulegen und zu hoffen, dass es gut geht. Aber ein so hohes Bußgeld ist IMO schon krass! Die Stadt musste natürlich dafür sorgen, dass der Hund "wegkommt" ... entweder durch behördlichen Einzug und Übergabe an ein TH (was für die Stadt dann natürlich Unterbringungkosten bedeutet hätte) oder durch Fristsetzung und der Auflage, den Hund in ein anderes Bundesland zu vermitteln (für sie die kostengünstigere Variante). Und ich verstehe auch, dass man ein Exempel statuiert und ein Bußgeld verlangt... aber gleich in dieser Höhe? Das erscheint mir schon extrem übertrieben. Selbst wenn die Verwaltungsvorschriften das rein rechtlich hergeben. Kopfschüttelnd, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
Gebe dir recht Grazi, aber mal ehrlich...die ganzen Gesetze sind einfach nur krank und dienen meiner Meinung nach mitnichten der "Gefahrenabwehr", eher der Vermehrung der Kohle, wie ja auch hier sehr schön zu erkennen
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
Tja, sicher ein hohes Bußgeld, aber...
die kleinen Gemeinden sind gezwungen die Verordnung durch zu setzen, haben aber das Geld nicht. Interessiert aber das IM in Potsdam nicht. Nun hat man 2 Varianten: Einmal sich durch den Verwaltungsakt die Eigentumsrechte holen, mit Verhängung eines Bußgeldes, dann kann man den Hund zur Vermittlung freigeben. Oder sie versuchen sich die Unterbringungskosten monatlich zu holen, können den Hund aber ohne Freigabe des ehemaligen Halters nicht vermitteln. So steigt es ins unermessliche. Die Behörden bekommen zu 99% sowieso nie die Kosten der Unterbringung oder die des einmailgen Bußgeldes von den Haltern, da dort nichts zu holen ist. Fakt: Die Gemeinde bleibt auf den Unterbringungskosten sitzen. Und das ist oft nicht wenig: Eine Pension nimmt z.B. gut 500,- Euro monatlich.
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
@monty
sie haben die Verordnung von Brandenburg angewendet. Diese wurde ja leider vor Gericht bestätigt. Auch in anderen Bundesländern werden hohe Bußen verhängt. Etwas dusslig der Artikel, denn in Thüringen ist ja die Haltung auch untersagt, es sei denn der Hund kommt aus dem TS. Bleibt die Frage, ob der Halter den Hund dort hingegeben hat (und er dann dort beschlagnahmt wird) oder der Hund nach Sicherstellung von der Behörde dorthin vermittelt wurde.
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www.staffordshire-hilfe.de Geändert von Staff-Hilfe (21.10.2012 um 19:24 Uhr) |
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
Zitat:
Und ein Bußgeld in Höhe von 4000€, ist für mich fast schon ein bischen überzogene Willkür, wobei es sogar bis zu 50.000€ ausfallen könnte. Ich würde im Nachhinein auf jeden Fall klagen, da hier ja scheinbar der §143 angewandt wurde, obwohl dieser eigentlich nicht mehr greifen durfte! Vielleicht einfach mal unverbindlich bei einem RA anfragen... http://www.bravors.brandenburg.de/si..._01.c.15532.de
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. Geändert von heder (22.10.2012 um 10:06 Uhr) |
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
Sie haben einfach nur den § 14 angewendet. das geld werden sie wahrscheinlich eh nie sehen.
Interessant finde ich doch wirklcih die Vermittlung nach Thüringen... Und auch ein guter Anwalt kann da nicht viel machen, eigentlich ist die Höhe der Buße ja auch okay, denn wenn man bedenkt, was manch Gemeinde für die Unterbringung aufbringen muss. Gut, bei dem Hund nun nicht, aber es geht auch wirklich nicht hervor, wer den Hund abgegeben hat. Der Halter oder die Behörde zu einem TS in Thüringen mit Kostenübernahme. Das heißt dann nämlich auch vermittelt.
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
Zitat:
Das Gericht war der Meinung: Wer die Unterbringung anordnet bezahlt diese auch salopp gesagt, wer die Musik bestellt, löhnt auch dafür... Im übrigen bleiben die meisten Tierschutzvereine und Tierheime auf den kosten der Unterbringung von beschlagnahmten Hunden meist sitzen. Geld aus Strafen oder Bußgeldern werden nicht weitergeleitet und fließen nur in den Stadtsäckel |
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