Gerichtsentscheidung aus Holstein...
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Schöne Grüße,
Markus
Verwaltungsrichter: Hund beißt Hund - nicht immer gefährlich
Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 23.03.2006, Az. 3 A 74/05
Nicht jede Beißerei zwischen Hunden muss die behördliche Einstufung eines
oder beider Tiere als «gefährlich» zur Folge haben. Ein Hund, der einen
anderen beißt, ist erst dann als gefährlich einzustufen, wenn dieser nicht
die artübliche Unterwerfungsgeste des gegnerischen Hundes beachtet und
zubeißt. Unter Umständen gehört ein Biss zum natürlichen Verhalten eines
Hundes, ohne dass damit eine Gefährlichkeit im Sinne des Gefahrhundegesetzes
begründet wird. Beißt der Hund jedoch trotz der Unterwerfung des anderen zu,
kann er als "gefährlich" eingestuft werden. Der Hundehalter muss dann die
entsprechenden Beschränkungen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie
Sachkunde-Nachweis hinnehmen.
GefHG (SH)
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/132647.html&docid=1-1
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