Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „befreiung der hundesteuer für Harz 4 und andere” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße,
Markus
[quote]Original von Blue&Steffi
Ein Jahr gültig
Auf Antrag kann für bestimmte Hunde eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. Dies allerdings nur, wenn der Hund für den angegebenen "Verwendungszweck" (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) geeignet ist. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich an das Steueramt zu stellen. Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss er erneut gestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie mit umziehen und einen steuerlich befreiten Hund ummelden.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl
Gebrauchshunde für Herden in der erforderlichen Zahl
Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt aufgenommen wurden
Benötigte Antragsunterlagen:
Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird
Bescheinigungen über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, etc.)
evtl. Bescheinigungen über Unterhaltsleistungen
Bescheinigung über die Höhe der Miete
Nachweis über die Höhe der Heizkosten
evtl. Wohngeldbescheid
Sozialhilfeempfänger: Zusätzlich Kopie des Sozialhilfebescheids
http://www.meldebox.de/ummelden/hundesteuer-befreiung[/
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Steuerbefreit
werden auch Personen die einen Schwerbehinderten Ausweis haben
und über die betreffenden Buchstaben verfügen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen so ist es jedenfalls bei uns !
Gruß Don :lach1::lach1::lach1::lach1::lach1:
... leider ist dies aber nicht in jeder Gemeinde gleich geregelt - nur Rettungs und Blindenhunde sind deutschlandweit überall steuerbefreit.