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HundeVO Hessen
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „HundeVO Hessen” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Hallo!
Ich dachte bislang der BM stünde in Hessen nicht auf der Liste, was mir auch von einer BM-Besitzerin aus Hessen bestätigt wurde. Aber leider gibt es eine Dame, die sich mit der Bitte um Hilfe, an mich wandte, deren BEhörden das Gegenteil behaupten. Das Amt für öffentliche Ordnungteilte ihr mit, dass der Bullmastiff sehr wohl zu den gefährlichen Hunden zählt! Jetzt muss sie eine Sachverständige Person bez. Stelle zur Durchführung von Wesenprüfungen und Sachkundeprüfung nach hessischen Hunde VO durchführen lassen.
Können die Ordnungsämter verschiedene Listen erstellen, so das ich dehalb verschiedene Auskünfte erhalte? Was ist denn in Hessen los?
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/310_polizei_waffenwesen/310-94-HundeVO/HundeVO.htm
soweit ich das verstehe, gelten Auflagen und Listen für das gesamte BL.
Bei der Besteuerung können die einzelnen Kommunen und Städte selbst entscheiden.
So hab ich das verstanden.
Gast20091091001 31.10.2008, 15:51 Hallo!
Ich dachte bislang der BM stünde in Hessen nicht auf der Liste, was mir auch von einer BM-Besitzerin aus Hessen bestätigt wurde. Aber leider gibt es eine Dame, die sich mit der Bitte um Hilfe, an mich wandte, deren BEhörden das Gegenteil behaupten. Das Amt für öffentliche Ordnungteilte ihr mit, dass der Bullmastiff sehr wohl zu den gefährlichen Hunden zählt! Jetzt muss sie eine Sachverständige Person bez. Stelle zur Durchführung von Wesenprüfungen und Sachkundeprüfung nach hessischen Hunde VO durchführen lassen.
Können die Ordnungsämter verschiedene Listen erstellen, so das ich dehalb verschiedene Auskünfte erhalte? Was ist denn in Hessen los?
HundesTeuer
In vielen Städten/Gemeinden [Anmerkung: In Hessen] wird für Listenhunde eine erhöhte Hundesteuer verlangt. Dies hat nichts mit der Rasseliste oder der HundeVO an sich zu tun, sondern hier dient als Grundlage die Steuersatzung der jeweiligen Kommune. In Hessen kann für einen „gefährlichen“ Hund bis zum 10fachen der normalen Hundesteuer verlangt werden. Die Entscheidung, ob ein Hund bzw. eine Hunderasse gefährlich ist oder nicht, obliegt dabei der Kommune und muss nicht den Rassen der Rasseliste entsprechen, tut dies aber in den meisten Fällen.
http://www.dogoargentinos.de/Listi_Hessen.html
Wenn eine Kommune eine Rasse wegen den Steuereinnahmen offiziell als "gefährlichen" Hund eingestuft hat, dann wird die Rasse auch sonst wie ein "gefährlicher" Hund behandelt (Wesenstest usw).
So ist meine Info. Ohne Gewähr.
Bei uns halten sie sich an die HundeVO.
wow, das ist ja krass.:traurig2:
Gast20091091001 31.10.2008, 16:13 Ich hab aber nur eine mündliche Auskunft von der Dame beim mir in der Meldestelle.
Das sollte man also nochmal nachprüfen...deshalb "ohne Gewähr"!
Corso Tosa 01.11.2008, 09:23 @Simone
ich kenn das Folgendermaßen:
Jedes Bundesland hat eine Rasseliste, die den Hund als Listenhund einstuft oder eben auch nicht. Daran haben sie sich zu halten!!!
Bei Mixen oder nicht Nachweisbarkeit der Rasse per Papiere muss unter Umständen ein Rassegutachten erstellt werden.
Wenn beim vorgestellten Hund Beissvorfälle oder Beschwerden anderer vorliegen, wird der Hund individuell eingestuft und der Halter muss als Führer eines "gefährlichen Hundes" einen Sachkundenachweis erbringen.
Das ist dann rasseunabhängig, aber erst dann!
Den Steuersatz erhebt immer die Stadt, nicht das Bundesland!
Die Einstufung nach Rasse erhebt immer das Bundesland, nicht die Stadt!
Hatte hier auch einmal mit sowas zu kämpfen und ganz ehrlich:
Viele Amtsschimmel haben null Ahnung.
Die reden erstmal oft wirres Zeug, dem man sich nicht ohne Weiteres ergeben sollte.
Gute Hilfe geben im Übrigen immer die Tierheime, da die täglich mit dem Thema zu tun haben. Ein hessisches Tierheim wird die Frau beim Umgang mit dem Amt sicher schnell beraten können.
So wie ich es gesehen habe, steht der Bullmastiff laut HVO nicht auf der Liste.
Wenn keinerlei Beschwerden oder Beissvorfälle vorliegen und er kein Mix ist, dann hat das Amt keine große Chance, Willkür walten zu lassen.
Dann würde ich mich auf keinen Fall nicht einschüchtern lassen.
Ich habe damals auch nach ein wenig Papierkram gegen das Amt gewinnen können ;-) .
Simone, wenn die Dame Tips im Umgang mit den Gestetzen und dem Amt haben möchte, kann sie sich gerne bei mir melden.
Ansonsten sollte sie das örtliche Tierheim anrufen und dort um Aufklärung bitten, die sind da recht gut informiert.
Hi,
Entschuldigt bitte, dass ich hier so reinplatze. Eigentlich habe ich etwas über’s Barfen gesucht … und jetzt bin ich hier gelandet. Also, das o. g. Zitat „HundesTeuer“ stammt von meiner Seite, deshalb ist es mir wichtig, das hier richtig zu stellen:
Die Hundesteuer (Steuersatzung der Kommune) hat in Hessen NICHTS mit dem Wesenstest und dem Sachkundenachweis (HundeVO/Liste) zu tun. Das ist richtig. Wenn eine Stadt beschließt, dass Pudel ab sofort höher besteuert werden, dann ist dem so. Allerdings müssen die Pudel dann weder einen Wesenstest ablegen, noch muss der Halter sachkundig sein. Die müssen blechen … sonst nix. Die Rasse wird ansonsten NICHT wie ein Listenhund behandelt.
Auch kann in Hessen nicht jede Stadt/Kommune frei entscheiden, welche Rassen sie auf die Liste der Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) nimmt. Das gilt NUR für die Hundesteuer.
Der betroffene BM ist also in Hessen nicht „gefährlich“ und seine Halterin muss den ganzen Budenzauber von wegen WT und Sachkunde nicht nachweisen, solange er nicht wegen eines eventuellen Vorfalls auffällig geworden ist?! In so einem Fall kann die Ordnungsbehörde eine Gefährlichkeit vermuten und WT und Sachkunde anordnen – unabhängig von der Rasse, das kann auch einen Dackel treffen – genau wie es Corso Tosa schreibt.
Nix für ungut und liebe Grüße von einem wirren Amtsschimmel
mit zumindest ein wenig Ahnung ;)
Gast20091091001 02.11.2008, 23:57 Oh! Dann hat man mich falsch informiert - sorry.:sorry:
Danke für die Aufklärung.
Corso Tosa 03.11.2008, 09:54 Hi,
Entschuldigt bitte, dass ich hier so reinplatze. Eigentlich habe ich etwas über’s Barfen gesucht … und jetzt bin ich hier gelandet. Also, das o. g. Zitat „HundesTeuer“ stammt von meiner Seite, deshalb ist es mir wichtig, das hier richtig zu stellen:
Die Hundesteuer (Steuersatzung der Kommune) hat in Hessen NICHTS mit dem Wesenstest und dem Sachkundenachweis (HundeVO/Liste) zu tun. Das ist richtig. Wenn eine Stadt beschließt, dass Pudel ab sofort höher besteuert werden, dann ist dem so. Allerdings müssen die Pudel dann weder einen Wesenstest ablegen, noch muss der Halter sachkundig sein. Die müssen blechen … sonst nix. Die Rasse wird ansonsten NICHT wie ein Listenhund behandelt.
Auch kann in Hessen nicht jede Stadt/Kommune frei entscheiden, welche Rassen sie auf die Liste der Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) nimmt. Das gilt NUR für die Hundesteuer.
Der betroffene BM ist also in Hessen nicht „gefährlich“ und seine Halterin muss den ganzen Budenzauber von wegen WT und Sachkunde nicht nachweisen, solange er nicht wegen eines eventuellen Vorfalls auffällig geworden ist?! In so einem Fall kann die Ordnungsbehörde eine Gefährlichkeit vermuten und WT und Sachkunde anordnen – unabhängig von der Rasse, das kann auch einen Dackel treffen – genau wie es Corso Tosa schreibt.
Nix für ungut und liebe Grüße von einem wirren Amtsschimmel
mit zumindest ein wenig Ahnung ;)
Na, dann lag ich da ja vollkommen richtig.
Hätte mich auch jetzt gewundert, wenn das plötzlich anders wäre.
"Budenzauber" ist ein guts Wort dafür...
das ist ab heute mal wieder ne Baustelle für mich.
Und ICH ...werd nicht drumrumkommen ;-)
und Rübe, nix für Ungut bzgl. des "Amtschimmels" ;-)
aber ich habe da echt schon bzgl. solcher Themen Dinger erlebt,
das willste lieber garnicht wissen.
Gruss
@Simone
also...Beitrag 6, das Angebot steht.
Sollte die Dame Ärger da haben oder Hilfe gebrauchen
können, kann sie sich gerne melden.
Bloss nicht klein beigeben.
Tigibaby 14.11.2008, 12:28 Hallo Simone, folgendes wir haben uns mal aufklären lassen bei der Gemeinde. Also wir haben z.b in Niedersachsen gar keine Verordnung da sind alle Hunde gleich, egal welchen Hund du besitzt. Bei uns im Lkr. Verden bezahlen wir z.b noch weniger Hundesteuer als im Lkr. Diepholz, das kommt daher die wollen in größeren Städten oder auch Dörfer die Hunde anzahl gering halten, desto mehr Hunde es in einem Dorf oder Stadt gibt desto mehr zahlst du.
Wir bezahlen derzeit ca.39 Euro, da wir aber noch einen 2ten wollen käme das über 100 Euro. Wir machen es anders da wir nicht verheiratet sind meldet jeder ein Hund an. So kämen wir auf 78 Euro für's ganze Jahr. Trick 17
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lieben gruß Eddy :lach1:
Wir machen es anders da wir nicht verheiratet sind meldet jeder ein Hund an. So kämen wir auf 78 Euro für's ganze Jahr. Trick 17 Je nach Gemeinde muss man mit so was vorsichtig sein. Hier in Bonn z.B. kennt man den Trick 17 auch ;) und verhindert so etwas, indem laut Steuersatzung mehrere Hunde, die in einer Hausgemeinschaft leben, gemeinsam versteuert werden müssen.
Grüßlies, Grazi
Dickbert 14.11.2008, 15:23 Je nach Gemeinde muss man mit so was vorsichtig sein. Hier in Bonn z.B. kennt man den Trick 17 auch ;) und verhindert so etwas, indem laut Steuersatzung mehrere Hunde, die in einer Hausgemeinschaft leben, gemeinsam versteuert werden müssen.
Grüßlies, Grazi
...Jo so ist das hier bei uns auch und wir wohnen in Niedersachsen....
Grüßlis:lach1:
Tigibaby 14.11.2008, 20:20 Aber was heißt "Hausgemeinschaft"? Darf dann also die Mieterin, die über uns wohnt, sich keinen Hund anschaffen, weil dann die "Steuer" für zwei Hunde in unserem Haus Berechnet wird?(Bei uns im Haus gibt es drei abgeschlossene Wohnungen). Vielleicht liegen wir falsch aber ich glaub das man unverheiratete nicht mit verheirateten gleich ziehen kann (weis nicht)
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gruß K&E und TIGI :lach1:
Hi,
Entschuldigt bitte, dass ich hier so reinplatze. Eigentlich habe ich etwas über’s Barfen gesucht … und jetzt bin ich hier gelandet. Also, das o. g. Zitat „HundesTeuer“ stammt von meiner Seite, deshalb ist es mir wichtig, das hier richtig zu stellen:
Die Hundesteuer (Steuersatzung der Kommune) hat in Hessen NICHTS mit dem Wesenstest und dem Sachkundenachweis (HundeVO/Liste) zu tun. Das ist richtig. Wenn eine Stadt beschließt, dass Pudel ab sofort höher besteuert werden, dann ist dem so. Allerdings müssen die Pudel dann weder einen Wesenstest ablegen, noch muss der Halter sachkundig sein. Die müssen blechen … sonst nix. Die Rasse wird ansonsten NICHT wie ein Listenhund behandelt.
Auch kann in Hessen nicht jede Stadt/Kommune frei entscheiden, welche Rassen sie auf die Liste der Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) nimmt. Das gilt NUR für die Hundesteuer.
Der betroffene BM ist also in Hessen nicht „gefährlich“ und seine Halterin muss den ganzen Budenzauber von wegen WT und Sachkunde nicht nachweisen, solange er nicht wegen eines eventuellen Vorfalls auffällig geworden ist?! In so einem Fall kann die Ordnungsbehörde eine Gefährlichkeit vermuten und WT und Sachkunde anordnen – unabhängig von der Rasse, das kann auch einen Dackel treffen – genau wie es Corso Tosa schreibt.
Nix für ungut und liebe Grüße von einem wirren Amtsschimmel
mit zumindest ein wenig Ahnung ;)
Bingo so ist es ( übrigens in ganz Deutschland)
Für Hessen könnt ihr auch die erhöhte Steuer vergessen, wenn es sich nicht um einen Listenhund handelt oder dieser einen Wesenstest hat.
Dazu gibt es dieses Urteil aus Wiesbaden:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/heldt_041103/urteil_heldt.htm
bei den meisten Ämtern hat bis jetzt gereicht, damit zu drohen, ebenfalls zu klagen und gleich war die normale Hundesteuer ok...
Monty, vergiss es :traurig2: ...
Es kann jede Stadt/Gemeinde hier selbst bestimmen, welcher Hund oder welche Rasse einen erhöhten Steuersatz bezahlt. Tatsächlich gibt es Gemeinden, die die Steuer nach bestandemen WT wieder senken oder gar keine erhöhte Steuer verlangen, egal für welchen Hund. Aber es gibt auch genug, die das nicht tun.
Hunde, die durch angezeigte Vorfälle als gefährlich deklariert wurden, zahlen auch eine höhere Steuer, egal welcher Rasse. Deren einziger Vorteil ist (noch), dass sie den WT "nur" alle 4 anstatt alle 2 Jahre wiederholen müssen.
Und eine Wahl, den WT abzulegen oder nicht (bspw. dann Leinen- und Maulkorbzwang) hast du hier nicht. Entweder du bestehst den WT alle 2 Jahre oder du hast keinen Hund mehr.
Da kannste klagen, wie du willst. Vielleicht hatten Einzelne schon einen Erfolg damit, aber im Großen und Ganzen fällst du hinten runter. Noch ... *hoff* :sorry:
Aber was heißt "Hausgemeinschaft"? Darf dann also die Mieterin, die über uns wohnt, sich keinen Hund anschaffen, weil dann die "Steuer" für zwei Hunde in unserem Haus Berechnet wird?(Bei uns im Haus gibt es drei abgeschlossene Wohnungen). "Wohngemeinschaft" wäre der passendere Ausdruck.
Selbstverständlich werden nicht alle Hunde in einem Mehrfamilienhaus zusammen versteuert. Hier müssen aber ganz klar ersichtlich getrennte Wohneinheiten vorliegen. In einer Wohngemeinschaft (also mehrere Hunde in einer Wohnung), die mit einer eheähnlichen Verbindung gleichgesetzt wird, geht das Amt von einer gemeinsamen Haltung aus und daher werden die Hunde auch gemeinsam versteuert.
Ein Blick in eure Steuersatzung sollte das aber klären.
Grüßlies, Grazi
They call it "Hunde pro Haushalt"!
:lach1:
Hallo!
Danke für Eure Antworten und auch Hilfsangebote. Das Thema hat sich - Dank Carolinas Unterstützung - geklärt: Der Ordnungsbeamte hatte sich vertan und konnte von der unerfahrenen Hundehalterin nicht so rasch vom Gegenteil überzeugt werden. Carolina hingegen konnte das Missverständnis klären, der BM ist nicht gelistet und braucht somit keinen Wesenstest etc.
Die Rasselisten und somit den Wesenstest etc. legen das Land fest, nur die Hundesteuer kann vom jeweiligen Ordnungsamt indivuell geregelt werden.
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