|
|
|||
http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...VO/HundeVO.htm
soweit ich das verstehe, gelten Auflagen und Listen für das gesamte BL. Bei der Besteuerung können die einzelnen Kommunen und Städte selbst entscheiden. So hab ich das verstanden. |
|
|||
Zitat:
In vielen Städten/Gemeinden [Anmerkung: In Hessen] wird für Listenhunde eine erhöhte Hundesteuer verlangt. Dies hat nichts mit der Rasseliste oder der HundeVO an sich zu tun, sondern hier dient als Grundlage die Steuersatzung der jeweiligen Kommune. In Hessen kann für einen „gefährlichen“ Hund bis zum 10fachen der normalen Hundesteuer verlangt werden. Die Entscheidung, ob ein Hund bzw. eine Hunderasse gefährlich ist oder nicht, obliegt dabei der Kommune und muss nicht den Rassen der Rasseliste entsprechen, tut dies aber in den meisten Fällen. http://www.dogoargentinos.de/Listi_Hessen.html Wenn eine Kommune eine Rasse wegen den Steuereinnahmen offiziell als "gefährlichen" Hund eingestuft hat, dann wird die Rasse auch sonst wie ein "gefährlicher" Hund behandelt (Wesenstest usw). So ist meine Info. Ohne Gewähr. Bei uns halten sie sich an die HundeVO. |
|
|||
wow, das ist ja krass.
|
|
|||
@Simone
ich kenn das Folgendermaßen: Jedes Bundesland hat eine Rasseliste, die den Hund als Listenhund einstuft oder eben auch nicht. Daran haben sie sich zu halten!!! Bei Mixen oder nicht Nachweisbarkeit der Rasse per Papiere muss unter Umständen ein Rassegutachten erstellt werden. Wenn beim vorgestellten Hund Beissvorfälle oder Beschwerden anderer vorliegen, wird der Hund individuell eingestuft und der Halter muss als Führer eines "gefährlichen Hundes" einen Sachkundenachweis erbringen. Das ist dann rasseunabhängig, aber erst dann! Den Steuersatz erhebt immer die Stadt, nicht das Bundesland! Die Einstufung nach Rasse erhebt immer das Bundesland, nicht die Stadt! Hatte hier auch einmal mit sowas zu kämpfen und ganz ehrlich: Viele Amtsschimmel haben null Ahnung. Die reden erstmal oft wirres Zeug, dem man sich nicht ohne Weiteres ergeben sollte. Gute Hilfe geben im Übrigen immer die Tierheime, da die täglich mit dem Thema zu tun haben. Ein hessisches Tierheim wird die Frau beim Umgang mit dem Amt sicher schnell beraten können. So wie ich es gesehen habe, steht der Bullmastiff laut HVO nicht auf der Liste. Wenn keinerlei Beschwerden oder Beissvorfälle vorliegen und er kein Mix ist, dann hat das Amt keine große Chance, Willkür walten zu lassen. Dann würde ich mich auf keinen Fall nicht einschüchtern lassen. Ich habe damals auch nach ein wenig Papierkram gegen das Amt gewinnen können ;-) . Simone, wenn die Dame Tips im Umgang mit den Gestetzen und dem Amt haben möchte, kann sie sich gerne bei mir melden. Ansonsten sollte sie das örtliche Tierheim anrufen und dort um Aufklärung bitten, die sind da recht gut informiert.
__________________
Wer den Hund vermenschlicht, beraubt ihn dessen, was ihn ausmacht. Geändert von Corso Tosa (01.11.2008 um 09:30 Uhr) |
|
|||
Hi,
Entschuldigt bitte, dass ich hier so reinplatze. Eigentlich habe ich etwas über’s Barfen gesucht … und jetzt bin ich hier gelandet. Also, das o. g. Zitat „HundesTeuer“ stammt von meiner Seite, deshalb ist es mir wichtig, das hier richtig zu stellen: Die Hundesteuer (Steuersatzung der Kommune) hat in Hessen NICHTS mit dem Wesenstest und dem Sachkundenachweis (HundeVO/Liste) zu tun. Das ist richtig. Wenn eine Stadt beschließt, dass Pudel ab sofort höher besteuert werden, dann ist dem so. Allerdings müssen die Pudel dann weder einen Wesenstest ablegen, noch muss der Halter sachkundig sein. Die müssen blechen … sonst nix. Die Rasse wird ansonsten NICHT wie ein Listenhund behandelt. Auch kann in Hessen nicht jede Stadt/Kommune frei entscheiden, welche Rassen sie auf die Liste der Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) nimmt. Das gilt NUR für die Hundesteuer. Der betroffene BM ist also in Hessen nicht „gefährlich“ und seine Halterin muss den ganzen Budenzauber von wegen WT und Sachkunde nicht nachweisen, solange er nicht wegen eines eventuellen Vorfalls auffällig geworden ist?! In so einem Fall kann die Ordnungsbehörde eine Gefährlichkeit vermuten und WT und Sachkunde anordnen – unabhängig von der Rasse, das kann auch einen Dackel treffen – genau wie es Corso Tosa schreibt. Nix für ungut und liebe Grüße von einem wirren Amtsschimmel mit zumindest ein wenig Ahnung Geändert von Rübe (02.11.2008 um 23:12 Uhr) Grund: falsches Grammatik, tut mich leid :) |
|
|||
Zitat:
Hätte mich auch jetzt gewundert, wenn das plötzlich anders wäre. "Budenzauber" ist ein guts Wort dafür... das ist ab heute mal wieder ne Baustelle für mich. Und ICH ...werd nicht drumrumkommen ;-) und Rübe, nix für Ungut bzgl. des "Amtschimmels" ;-) aber ich habe da echt schon bzgl. solcher Themen Dinger erlebt, das willste lieber garnicht wissen. Gruss @Simone also...Beitrag 6, das Angebot steht. Sollte die Dame Ärger da haben oder Hilfe gebrauchen können, kann sie sich gerne melden. Bloss nicht klein beigeben.
__________________
Wer den Hund vermenschlicht, beraubt ihn dessen, was ihn ausmacht. Geändert von Corso Tosa (03.11.2008 um 10:00 Uhr) |
|
||||
Hallo Simone, folgendes wir haben uns mal aufklären lassen bei der Gemeinde. Also wir haben z.b in Niedersachsen gar keine Verordnung da sind alle Hunde gleich, egal welchen Hund du besitzt. Bei uns im Lkr. Verden bezahlen wir z.b noch weniger Hundesteuer als im Lkr. Diepholz, das kommt daher die wollen in größeren Städten oder auch Dörfer die Hunde anzahl gering halten, desto mehr Hunde es in einem Dorf oder Stadt gibt desto mehr zahlst du.
Wir bezahlen derzeit ca.39 Euro, da wir aber noch einen 2ten wollen käme das über 100 Euro. Wir machen es anders da wir nicht verheiratet sind meldet jeder ein Hund an. So kämen wir auf 78 Euro für's ganze Jahr. Trick 17 ______________________ lieben gruß Eddy |
|
|