Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

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Markus
30.05.2009, 22:00
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Anne
30.05.2009, 22:00
Im Anschluß setze ich den Link zu einem Zeitungsartikel ein. Es geht um einen Beißvorfall in einer bayerischen Gemeinde.
Als Reaktion auf diesen Vorfall beschloß der Gemeinderat, das Halten von "Kampfhunden" zu verbieten. Davon betroffen sind auch Kategorie 2 Hunde. Negativzeugnisse werden nicht anerkannt, Befreiung von Maulkorb - und Leinenzwang ist nicht mehr möglich, bzw. bereits erteilte Befreiung wird widerrufen.
Nun sieht das bayerische Gesetz für Kat.2 Hunde aber eben eine Befreiung von Maulkorb/Leinenpflicht vor.
Ist eine derartige Entscheidung der Gemeinde rechtlich haltbar?
Bayern ist ja leider der Vorreiter in Sachen "Kampfhunde".
Bleibt diese Entscheidung bestehen und ist politisch wie rechtlich unanfechtbar, befürchte ich, dass andere Gemeinden bald nachziehen. Erst in Bayern und bald auch in anderen Bundesländern.
Es geht mir nicht um eine Diskission zu diesem Vorfall, mich interessiert die rechtliche Seite dieses Gemeinderatsbeschlusses.

http://www.chiemgau-online.de/portal/lokales/trostberg-traunreut_Kampfhund-Attacke-mit-Folgen-_arid,62011.html

dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Damit geht der Gemeinderat davon aus, dass zukünftig kein Negativzeugnis und damit keine Erlaubnis mehr erteilt wird. Dazu wurde auch eine generelle Anlein- und Maulkorbpflicht für alle Kampfhunde der Klassen eins und zwei beschlossen.



Um diese Textpassage geht es u.a.

Falls ich den Text nicht hätte einstellen dürfen, bitte löschen.

Nadine
30.05.2009, 22:45
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
morpheus
30.05.2009, 22:45
Dies stellt meines Erachtens ganz klar einen Verstoss gegen höherrangiges Recht dar. Eine gemeindliche Satzung kann keine Verordnung oder ein Gesetz außer Kraft setzen, es fehlt also die Regelungskompetenz, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Ländersache ist. Das wird wohl nüscht, auch nicht im Freistaat...:tier01:

Gast280210
30.05.2009, 23:11
dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Damit geht der Gemeinderat davon aus, dass zukünftig kein Negativzeugnis und damit keine Erlaubnis mehr erteilt wird. Dazu wurde auch eine generelle Anlein- und Maulkorbpflicht für alle Kampfhunde der Klassen eins und zwei beschlossen.



Um diese Textpassage geht es u.a.

Falls ich den Text nicht hätte einstellen dürfen, bitte löschen.

Toll.:boese3:

D. h., wenn kein Negativzeugnis mehr erstellt wird, ist ein Hund der Kategorie 1 od. 2 ab Geburt gefährlich. Die Erteilung des Negativ-Zeugnisses gibt dem Hund und dem Halter die Möglichkeit, bis zur Prüfungsreife mit 18 Monaten zu arbeiten und gilt in dieser Zeit (natürlich ohne Vorfall) als ganz normaler Welpe und Junghund. Nach bestandener Prüfung wird er dann offiziell vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit. Als Cara mal gerade 5 Monate alt war, wurde sie von unserer direkten Nachbarin, als gefährlicher BX beim OA gemeldet. Sie hatte Angst um ihren eigenen Hund, einen Border Colli, dem sie nicht Herr wurde, der äußerst aggressiv reagierte, weil die Kleiner den ganzen Tag alleine war und noch nicht mal in den Garten konnte, um ihr Geschäft zu erledigen. Obwohl es noch nicht mal annähernd zu einem Konflikt kam, hatte Cara ab da schon mal ihren Ruf weg.

Sollte das Verhalten der Behörden Schule machen, sind alle Kategorie-Hunde mitsamt ihren Haltern stigmatisiert und ausgegrenzt. Einen kleinen Vorgeschmack davon hatte und habe ich mittlerweile in gesteigerter Form, mit meinem Zweithund Tequila. Wenn ich in der Gemeine grundlos (natürlich anomym) angegriffen werde und zwar nur aufgrund unserer puren Existenz, muss ich uns verteidigen ohne schuldig geworden zu sein. Selbst unser Sachbearbeiter bei der Gemeinde ist mittlerweile schon verzweifelt wegen der haltlosen Anrufe, kann aber nichts unternehme, weil manche (auch Hundehalter) sich durch pure Anwesenheit meiner beiden Hunde bedroht fühlen. Da gibt es kein Gegenmittel. :boese5::boese5::boese5:

Tirza
31.05.2009, 00:38
Welch ein Glück haben wir da noch ein Grundgesetz.Soweit mich meine grauen Zellen nicht Täuschen ist DAS nicht möglich, wenn man den richtigen RA hat. Lest mal im BGB nach.

Jörg
31.05.2009, 07:46
Ich brauche nur ein Wesenstest für Kat2 bei uns.Wir haben nicht mal Leinenpflicht.Ich wohne auch in Süd-Bayern.

Aber was ich da las in dem Artikel,hätte die Frau sowieso nicht ohne MK Und Leine laufen dürfen.Ob die Gemeinde ein Verbot für Listenhunde aussprechen kann obwohl dies vom Land geregelt ist,weiss ich nicht.Kann ich mir schlecht vorstelllen.Die Frau hat fahrlässig gehandelt.
Ich wurde mit meinem Rottweiler auch oft dumm angemacht.Bei einem Mastiff wissen die meisten nicht was das für eine Rasse ist.Ich sagte immer ist eine englische Dogge,was ja auch stimmt;)
Rottweiler haben in Bayern die *****karte.
Ich kenne jemand vom Innenministerium in München.Ich werde am Dienstag mich mal kundig machen.Der arbeitet nicht in der Abteilung die für "Kampfhundesteuer" und Haltung zuständig sind,aber er kann sich für mich mal informieren.

morpheus
31.05.2009, 09:33
Welch ein Glück haben wir da noch ein Grundgesetz.Soweit mich meine grauen Zellen nicht Täuschen ist DAS nicht möglich, wenn man den richtigen RA hat. Lest mal im BGB nach.

Ohne klugscheißen zu wollen, das BGB regelt ausschließlich privatrechtliche Ansprüche und niemals öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Tirza
31.05.2009, 11:20
Ohne klugscheißen zu wollen, das BGB regelt ausschließlich privatrechtliche Ansprüche und niemals öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

ich habe das bgb mit aktuellen urteilen rund um die hundehaltung vor ca.3 jahren mal sehr erfolgreich benutzt. wir hatten in unserem ort so eine tolle Gemeindesatzung die besagte das alle hunde innerhalb und außerhalb des ortes nur an der leine zu führen wären. die Gemeindesatzung mußte in unserem ort wegen Unverhältnismäßigkeit geändert werden.
ich schau mal nach ob ich die urteile noch finde evtl. könnten diese bei der betreffende Gemeinde auch mal für änderungen sorgen.
Evtl. sollte man dort das zuständige amt einfach mal anrufen und nachfragen was wirklich beschlossen werden soll. nachdem ja soviel über die neue hundeverordnung in niedersachsen geschrieben wurde und man da echt gedacht hat das geht jaaaa gar nicht habe ich da kurzerhand angerufen und mich mit fr.meierdirks unterhalten und was war. ALLES HALB SO SCHLIMM nix von 700€pro hund wegen dem wesenstest geschweige denn überhaubt solch einen bei jedem hund, es werden alle hunde gleich gestellt und deren halter auch zb. wenn oma sich einen pudel kaufen möchte MUß sie vorher einen sachkundenachweis erbringen auch dann wenn fifi nur ein endgewicht von 6 kg hat. lg tina

Gast20091091001
31.05.2009, 12:40
Dies stellt meines Erachtens ganz klar einen Verstoss gegen höherrangiges Recht dar. Eine gemeindliche Satzung kann keine Verordnung oder ein Gesetz außer Kraft setzen, es fehlt also die Regelungskompetenz, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Ländersache ist. Das wird wohl nüscht, auch nicht im Freistaat...:tier01:

Es liest sich so, als hätte die Gemeinde der Verwaltung lediglich eine "Empfehlung" ausgesprochen, als keine neue Verordnung o.Ä. formuliert.
Kommt die Verwaltung der Empfehlung dieser Gemeinde nach, wird wahrscheinlich, vor dem Hintergrund des tragischen Unfalls und mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit der Bevölkerung dieser Gemeinde, noch nichtmal dem "liebsten" Kat.2-Hund ein Negativzeugnis ausgestellt - So hab ich das verstanden.
Das hiesse dann, das übergeordnete Gesetz ("widerlegbare Gefährlichkeit") bleibt bestehen, Kat.2 Hunde werden weiterhin zum Wesenstest bestellt, aber alle in dieser Gemeinde "fallen kategorisch durch" und müssen Leine und Maulkorb tragen.
Das wäre dann sozusagen eine Hintertür und wenn es dem Gutachter noch "ans Leder geht", wird es wohl so kommen...und sich dort "einbürgern".
Oder hab ich das falsch verstanden?
Prinzipiell können Kat.2-Hunde in Bayern, die schon ein Negativzeugnis haben, ja trotzdem mit Auflagen belegt werden. So könnte doch die Gemeinde eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für alle Kat.2-Hunde, die bereits ein Negativzeugnis haben, durchsetzen! Oder werden die Auflagen vom Gutachter vorgegeben und können nicht nachträglich geändert werden?

Verdammt nochmal, warum passen die Leute nicht auf ihre Hunde auf!?!

morpheus
31.05.2009, 13:55
Bin mir nicht ganz sicher, aber dann müsste die Gemeinde einen Ermessensspielraum haben, falls der Gutachter in dem Wesenstest keine Auflagen vorsieht. Bin jetzt zu faul den Art. 37 LStVG genau zu lesen, aber wenn hier kein Ermessen vorgesehen ist, kann dies nicht durch Satzung oder Empfehlung umgangen werden.

Zum Kotzen finde ich, dass mit simplen Vorsichtsmaßnahmen diese Diskussionen nie aufkommen würden.

Peppi
31.05.2009, 15:41
Aber den WT kann ich doch in dem Bundesland machen wo ich will...:traurig2:

morpheus
31.05.2009, 15:52
Aber den WT kann ich doch in dem Bundesland machen wo ich will...:traurig2:

In Bayern meines Wissens nur bei einem auch in Bayern zugelassenen.

Peppi
31.05.2009, 17:08
Ja, meinte ich ja - in dem Bundesland in dem ich wohne, kann ich frei wählen... zumindest in NRW ist das so.

Gast280210
31.05.2009, 17:42
Ja, Peppilein, das ist so wie mit dem Führerschein. Du kannst ihn überall machen, anerkannt wird er in good old Germany nur bedingt.

Ich denke, in diesem Falle, ist es nur ein Aufhänger für die Behörde, um ganz elegant ein unliebsames Problem zu lösen.

Da die Dame die Leinen- und Maulkorbauflage einfach ignoriert hat, hätte man durch Vollzug von bereits vorhandenen Gesetzen die Angelegenheit kurz und schmerzlos regeln können. Wollte man aber anscheinend nicht. Dieser Vorfall war m.E. nach geradezu willkommen, um die Gesetzeslage aufgrund dieses Vorfalles, mit Zustimmung der aufgebrachten Bevölkerung passend zu machen.

Sollte dieses Verhalten durchgehen, können wir uns nur durch Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung und dem Austausch entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte wappnen.

Je schwieriger die Zeiten, umso engstirniger und boshafter die Leute. Schade, dass diese Energie nicht gegen die gerichtet wird, die es eigentlich verdient haben. Sorry, aber das ist typisch "Deutsches Spießertum", feige, nach oben kriechen und nach unten treten, dazu noch hinterfotzig, scheinheilig und verlogen.

Da lob' ich mir unsere Hunde.:boese5::boese5::boese5:

Rocky
31.05.2009, 18:07
.... der Bürger als rechtlose Milchkuh der Nation, degradiert zum blossen Steuerzahler in einem System das schon lange aus dem Ruder läuft.

Vielleicht (noch) nicht überall so schlimm wie in "poor old Gemany", aber auf dem besten Weg dazu!

Frendlicher Gruss
Beat

Peppi
31.05.2009, 19:28
Also, ich hab das jetzt mal gelesen. Ist irgend so ein kleines Kuh-Kaff wo der Gemeinderat der Verwaltung irgendeinen Vorschlag macht... Der Gemeinderat ist wahrscheinlich der Mann von der Pudelbesitzerin und der "Journalist" der Schwager...

Da ist doch inhaltlich auch alles durcheinander geworfen, was die Listen angeht... Ich behaupte mal, da passiert nix.:traurig2:

Monty
31.05.2009, 19:42
Ich habe gegen Leinen und Maulkorbzwang nach bestandenen Wesenstest bei Kat2 Hund gegen die Stadt Nürnberg geklagt und gewonnen. Bei Interesse lasse ich gerne Aktenzeichen ect. zukommen.

Dies ist nach der bayrischen Hundeverordnung NICHT haltbar und auch für kleine Gemeinden bindend...lasst euch das nicht gefallen

Gast280210
31.05.2009, 21:32
Also, ich hab das jetzt mal gelesen. Ist irgend so ein kleines Kuh-Kaff wo der Gemeinderat der Verwaltung irgendeinen Vorschlag macht... Der Gemeinderat ist wahrscheinlich der Mann von der Pudelbesitzerin und der "Journalist" der Schwager...


Genau, davon gehe auch ich aus - aber, wie Du schon immer so schön sagtest, wehret den Anfängen.

Was mir auch noch Bauchschmerzen bereitet ist die folgende Äußerung:

Anmerkung der Zeitung:
Auch der Münchner Gutachter, der „Mona“ ein gutes Wesensgutachten ausgestellt hatte, sollte, so Kliem, zur Verantwortung gezogen werden. „Der Persilschein, den der Gutachter dem Rottweiler gab, war gleichzeitig der Totenschein für unseren Pudel.“


Was bedeutet das? Werden Gutachten künftig nicht mehr anerkannt, geht man davon aus, dass (wie bei uns, ein staatlich vereidigter Gutachter) nicht in der Lage ist, das Wesen eines Hundes zu beurteilen?

Ja, wenn da so ist, können wir uns die ganze Mühe und das Geld sparen.
Was unseren Gutachter anbelangt, verlasse ich mich voll und ganz auf seine Kompetenz. Während der Prüfung unserer Hunde, wurde mir erst Bewusst, über welches Wissen und Erfahrung er verfügt. Wenn immer ich ein Problem habe und das ist sehr selten, wende ich mich an ihn. Es ist nicht nur sein Beruf, sondern er liebt Hunde und versteht sie.

Simone
31.05.2009, 21:55
Was mir auch noch Bauchschmerzen bereitet ist die folgende Äußerung:

Anmerkung der Zeitung:
Auch der Münchner Gutachter, der „Mona“ ein gutes Wesensgutachten ausgestellt hatte, sollte, so Kliem, zur Verantwortung gezogen werden. „Der Persilschein, den der Gutachter dem Rottweiler gab, war gleichzeitig der Totenschein für unseren Pudel.“

.


Tja, so ist das leider. Auch Gutachter sind nur Menschen und machen Fehler. Die passieren leider auch in viel schwerwiegenderen Fällen - Menschen und nicht Hunde betreffend...

Anne
31.05.2009, 22:03
Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen.
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.:boese5:

naine
31.05.2009, 22:38
Huhu,

wir haben hier (Niedersachsen) keine Leinenpflicht mehr für Katergorie 2 Hunde, für die der Kat. 1 schon.

Aber nach einem Beissvorfall wird überlegt alle Hunde die eine bestimmte Grösse und ein bestimmtes Gewicht haben an die Leine zu legen. Überlegt wird auch ob solche Hunde mit zukünftig nur noch mit Maulkorb raus dürfen...:boese5:

LG Nadine

petra
31.05.2009, 22:50
:boese5::boese5::boese5:Toll.:boese3:

D. h., wenn kein Negativzeugnis mehr erstellt wird, ist ein Hund der Kategorie 1 od. 2 ab Geburt gefährlich. Die Erteilung des Negativ-Zeugnisses gibt dem Hund und dem Halter die Möglichkeit, bis zur Prüfungsreife mit 18 Monaten zu arbeiten und gilt in dieser Zeit (natürlich ohne Vorfall) als ganz normaler Welpe und Junghund. Nach bestandener Prüfung wird er dann offiziell vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit. Als Cara mal gerade 5 Monate alt war, wurde sie von unserer direkten Nachbarin, als gefährlicher BX beim OA gemeldet. Sie hatte Angst um ihren eigenen Hund, einen Border Colli, dem sie nicht Herr wurde, der äußerst aggressiv reagierte, weil die Kleiner den ganzen Tag alleine war und noch nicht mal in den Garten konnte, um ihr Geschäft zu erledigen. Obwohl es noch nicht mal annähernd zu einem Konflikt kam, hatte Cara ab da schon mal ihren Ruf weg.

Sollte das Verhalten der Behörden Schule machen, sind alle Kategorie-Hunde mitsamt ihren Haltern stigmatisiert und ausgegrenzt. Einen kleinen Vorgeschmack davon hatte und habe ich mittlerweile in gesteigerter Form, mit meinem Zweithund Tequila. Wenn ich in der Gemeine grundlos (natürlich anomym) angegriffen werde und zwar nur aufgrund unserer puren Existenz, muss ich uns verteidigen ohne schuldig geworden zu sein. Selbst unser Sachbearbeiter bei der Gemeinde ist mittlerweile schon verzweifelt wegen der haltlosen Anrufe, kann aber nichts unternehme, weil manche (auch Hundehalter) sich durch pure Anwesenheit meiner beiden Hunde bedroht fühlen. Da gibt es kein Gegenmittel. :boese5::boese5::boese5:

Kenne ich auch,die Hunde von mir(Mastinos)waren in den Augen des Negerdorfes in dem ich wohnte hässliche gefährliche Köter.Es wurde alle Geschütze aufgefahren!veterinäramt-ob die "Köter" genug zu fressen hätten!??Steckten die Hunde nur den Kopf aus dem Hoftor,durfte ich ein sattes Bußgeld zahlen.Das Ordnungsamt der betreffenden Gemeinde bot mir die kostenlose Einschläferung und"Entsorgung""der Tiere an!!!!!Mein Nachbar war der schlimmste!Vesoffen und blöd,aber gefährlich.Paula bekam ihre einzigen Welpen,die ein schönes Leben bei ihren Haltern hatten(ich habe die Halter jahrelang kontaktiert)Paula starb altersbedingt ruhig ein.Der ehemalige Nachbar säuft sich ,leider nur sehr langsam zu Tode.

Monty
01.06.2009, 00:14
Was bedeutet das? Werden Gutachten künftig nicht mehr anerkannt, geht man davon aus, dass (wie bei uns, ein staatlich vereidigter Gutachter) nicht in der Lage ist, das Wesen eines Hundes zu beurteilen?

Für den Gutachter NICHTS, denn in allen bayrischen Gutachten steht am Ende der Satz:

Es muss festgestellt werden, daß die Überprüfung eines Hundes immer nur den "Ist-Zustand" beschreiben kann und der Hundebesitzer nicht von der Sorgfaltspflicht bei weiterer Haltung und Führung entbunden ist.

Änderungen der Haltungsbedingungen, Halter od. Führerwechsel, Ausbildung und Erziehung etc. können das Wesensbild jedes Hundes beeinflussen und verändern.

deshalb hat kein (Hunde)Gutachter wegen seines Gutachtens, etwas zu "befürchten".

Probleme bekommt der Halter - ausbaden darf es der Hund

Scotty
01.06.2009, 00:55
:boese5::boese5::boese5:

Kenne ich auch,die Hunde von mir(Mastinos)waren in den Augen des Negerdorfes in dem ich wohnte hässliche gefährliche Köter.

Negerdorf? Wo wohnst du?

Monty
01.06.2009, 09:55
heißt hier auch oft nur ein Stadtteil/viertel im Volksmund "Negerdorf", weil die (frühere) Zeche keine eigenen Waschkauen hatte, deshalb mussten die Bergleute schwarz, bzw. dreckig nach Hause gehen.

Unsere Nachbarn aus Stein, die in der Graphitmühle vom Bleistift-Faber arbeiteten, waren hier auch einfach " N***r" und stolz drauf weil sie Arbeit hatten...die N***r der US Army hießen dafür wieder anders...

wie heißt es hier..."Wo die Hasen "Hosen" heißen, und die Hosen "Husen" heißen"

Rocky
01.06.2009, 12:40
.... hat die Qual liebe Anne, ist es nicht so.

Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt

In der Hundefrage kann man höchstens zwischen dem Teufel und dem Belzebuben wählen, wer mal links und mal rechts sitzt, lässt sich kaum beurteilen!

Freundlicher Gruss
Beat

Peppi
01.06.2009, 12:41
Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen.
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.:boese5:

Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.

Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.

Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin :boese5:

Gast280210
01.06.2009, 12:59
Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.

Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.

Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin :boese5:

Dein Wort in Gottes Ohr, leider ist in diesem unserem Lande mittlerweile alles möglich. Es gibt solch hirnrissige Erlasse, die man immer dann erfährt, wenn klammheimlich bereits alles abgesegnet wurde. Was Behördenentscheide betrifft, ist es meist eine Ermessensfrage und wer sitzt da wohl am längeren Hebel.

Es geht hier um Stimmungsmache, nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Dieser ständige Kampf um den Ruf des s.g. Kampfhundes zermürbt einige Halter, die sich einen lieben, großen Knuddelhund gewünscht haben aber mit so viel Anfeindung nicht fertig werden und damit auch nicht gerechnet haben. Im schlimmsten Fall, wird der Hund dann lieber abgegeben.

Gast20091091001
01.06.2009, 13:33
Darf ich mal fragen - zum Verständnis: Stellt in Bayern die Gemeinde (Verwaltung?) selbst das Negativzeugnis aus? Nachdem der Halter das Gutachten vorgelegt hat?

So steht es hier:
Hunde der Kategorie 2 sind, wenn für sie von der Gemeinde ein Negativzeugnis erstellt wurde, von den Restriktionen des Art. 37 LStVG befreit.

Dieses Negativzeugnis wird erteilt, wenn der Halter durch Vorlage eines Gutachtens nachgewiesen hat, dass sein Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist.

Die formellen Mindestanforderungen eines solchen Gutachtens sind normiert und liegen den Gemeinden vor. Welche Anforderungen die Gemeinde an den Ersteller eines solchen Gutachtens (z. B. Tierarzt – dieser muss eine Zusatzausbildung durch die Landestierärztekammer haben oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) stellt, bleibt dieser überlassen. Bei der Prüfung des Gutachtens kann die Gemeinde das zuständige Veterinäramt einzubeziehen.
[...]
http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11321

...der letzte Satz:
Mit dem Negativzeugnis können allerdings Auflagen verbunden werden – siehe hierzu Art 18 Abs. 2 LStVG.

...hier der Art 18 Abs. 1 & 2 LStVG:
(1) 1 Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. 2 Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.

(2) Zum Schutz der in Absatz 1 genannten Rechtsgüter können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen.

Dazu aus der Zeitungsmeldung:
Jetzt hat die Gemeinde [...] beschlossen, dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst.

Das heisst, Gemeinden haben schon einen gewissen "Ermessensspielraum" und könnten theoretisch allen Kat.2-Hunde Haltern das Leben regelrecht "zur Hölle machen", wenn die Empfehlung an die Verwaltung lautet: "Der Einzelfall wird zum Regelfall", oder?
Zusammengefasst hat die Gemeinde einen Einfluss auf den Gutachter, kann eine Leinenpflicht auf öffentlichen Orten anordnen und über "die Anordnung im Einzelfall" eine MK-Pflicht einführen.
Wenn es so wäre, sind doch Anne's Befürchtungen absolut berechtigt! Vor allem, wenn sich dort keiner wehrt und sich das Verfahren etabliert...

Peppi
01.06.2009, 13:38
ist es meist eine Ermessensfrage und wer sitzt da wohl am längeren Hebel.

Richtig, aber der Gesetzgeber spricht hier explicit von "Einzelfällen". Pauschalurteile - wie komplette Liste 2 Hunde - werden da m.E. nicht mit abgedeckt.

Ansonsten bin ich da in meiner Gefühlslage auch etwas hin und her gerissen. Ich meine niemanden aus der aktuellen Diskussion, aber auch hier im Forum hab ich schon einige Male gelesen: "Ich hab doch schließlich keinen Kampfhund sondern einen Molosser"!

Es mangelt einigen am Solidaritätsgedanken. Die Arschkarte haben die Liste 1 Hunde. Was geht es mich an, solange ich keinen Pitbull habe. Yippie, ich wohne in Bundesland XY, hier gibt's keine Auflagen. Also was schert mich der *******?

Das das nur der Anfang war/ist, sollte jedem klar sein.

:sorry:

Man kann nur hoffen, dass das benachbarte Ausland kompetentere Maßnahmen erläßt um die Beissvorfälle zu minimieren, von denen sich unsere Politiker dann etwas abschauen können.

Zu der Wahlfrage, gebe ich zu bedenke, dass ich vor der letzten Wahl sogar einige Parteinen anheschrieben habe, vor dem Hintergrund des Verstreichens der geforderten 5 Jahresfrist, zur Beobachtung der Entwicklung in der Hundesache.

Die CDU lies schriftlich verlauten, dass auch dieses Thema auf Ihrer 2do-Liste stünde und das man sehr an "vernünftigen" Regeln interessiert sei. Als nach der Wahl dann nix passierte, habe ich nochmal hingeschrieben. Keine Antwort mehr. Irgendwann kam diese Bundesweite Statistik raus und man sah sich in den Verordnungen bestätigt.

:traurig2:

Peppi
01.06.2009, 13:48
Das heisst, Gemeinden haben schon einen gewissen "Ermessensspielraum" und könnten theoretisch allen Kat.2-Hunde Haltern das Leben regelrecht "zur Hölle machen", wenn die Empfehlung an die Verwaltung lautet: "Der Einzelfall wird zum Regelfall", oder?
Zusammengefasst hat die Gemeinde einen Einfluss auf den Gutachter, kann eine Leinenpflicht auf öffentlichen Orten anordnen und über "die Anordnung im Einzelfall" eine MK-Pflicht einführen.
Wenn es so wäre, sind doch Anne's Befürchtungen absolut berechtigt! Vor allem, wenn sich dort keiner wehrt und sich das Verfahren etabliert...

Der Gemeinderat kann empfehlen was er will. Die zuständige "BEHÖRDE" kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen. Der Gemeinderat besitzt keine Funktion die "Legislative" betreffend. Und das Bundesland beauftragt Städte und Gemeinden mit der Durchführung der Landesweit geltenden Hundeverordnungen.

Das mit dem Gutachter ist doch in allen geregelten Bundesländern so. Ich darf natürlich nicht zu Hans Wurst gehen und sagen, "Hier mach mal Gutachten feddig. Der is' lieb".

Aber es gibt doch auch im bayrischen Raum nicht nur böse Gutachter. Dann such ich mir halt einen vernünftigen aus. Ist hier doch nicht anders.

morpheus
01.06.2009, 13:51
Darf ich mal fragen - zum Verständnis: Stellt in Bayern die Gemeinde (Verwaltung?) selbst das Negativzeugnis aus? Nachdem der Halter das Gutachten vorgelegt hat?



Genauso ist es, Jörg. Die Gemeinde erlässt einen Verwaltungsakt, das sog. Negativzeugnis und zwar mit dem Inhalt des Wesenstests. Und wenn dort steht, dass der Hund ohne Auflagen geführt werden darf, dann hat die Gemeinde das so in das Negativzeugnis zu schreiben. Ein Ermessensspielraum läge nur dann vor, wenn es die zugrundeliegende VO vorsieht, eine eigene Kompetenz besitzt die Gemeinde nicht. Tut sie es dennoch, handelt sie rechtswidrig, es sei denn, der Art. 37 LStVG räumt ihr ein Ermessen ein.

Gast20091091001
01.06.2009, 14:08
Der Gemeinderat kann empfehlen was er will. Die zuständige "BEHÖRDE" kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen.

Die Gemeinde erlässt einen Verwaltungsakt, das sog. Negativzeugnis und zwar mit dem Inhalt des Wesenstests. Und wenn dort steht, dass der Hund ohne Auflagen geführt werden darf, dann hat die Gemeinde das so in das Negativzeugnis zu schreiben.

Okay - dann bin ich also zum Glück auf dem Holzweg. Hoffentlich sind die Gesetze an allen Stellen hieb- und stichfest.