Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.