01.03.2012, 15:09
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Kaiser / Kaiserin
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Ort: España
Beiträge: 3.783
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AW: Ausstellungen und impfen
Zitat:
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
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http://www.vdh-bayern.de/hundeausste...pfung.466.html
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