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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2014, 13:39
Benutzerbild von Scotti
Sabberfaden Bändigerin
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 6.272
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Standard AW: 1.Tollwutimpfung ist nur ein Jahr gültig?

Zitat:
Zitat von Mola Beitrag anzeigen
Hallo Ihr,

gerade habe ich mir nach dem Lesen einiger Impf-Threads den Impfpass meiner 15 Monate alten BMin angesehen. Meine Hündin wurde im März 2014 mit dem Wirkstoff Nobivac T geimpft. Eingetragen wurde die Gültigkeit für ein Jahr, also bis März 2015.
Daraufhin habe ich bei meiner Tierärztin nachgefragt. Die Tierarzthelferin klärte mich auf, dass es sich um eine Grundimmunisierung handelt und man laut "Impfkommission" nach einem Jahr nochmals Tollwut impfen muss damit man dann für drei Jahre die Gültigkeit bekommt.
Ganz neu wäre sogar, dass man jetzt 3 Tollwutimpfungen geben würde!?

Im Internet steht über Nobivac T dass man nicht nachimpfen muss und die Impfung 3 Jahre gültig sei. Was stimmt denn nun? Ich möchte auf keinen Fall zu viel impfen.

Könnt ihr mir bitte weiter helfen?

LG Anke
Ab einem Alter von mindestens 12 Wochen ist dieser Impfstoff, laut Hersteller für 3 Jahre einzutragen.
Mehrfach impfen tut man nur um sicher zu gehen dass die Antikörper die von der Mama kamen weg sind, weil die die WIrksamkeit der Impfung zunichte machen. Die sind bei deinem Hund mit 100% Sicherheit nicht mehr vorhanden.

Was die STIKO sagt ist eh irrelevant, wichtig ist was der Hersteller sagt.
Such dir nen anderen TA zum Impfen, das ist Geldschneiderei.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2014, 09:05
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 13.12.2013
Beiträge: 61
Standard AW: 1.Tollwutimpfung ist nur ein Jahr gültig?

Hallo,
und vielen Dank für eure Antworten. Ich hatte schon befürchtet abgezockt zu werden. Das einem so frech ins Gesicht gelogen wird finde ich ziemlich enttäuschend.
Kann ich denn darauf bestehen, dass die Eintragung im Impfbuch berichtigt wird?
LG Anke
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