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Hitze im Auto
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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AW: Hitze im Auto
Pressemitteilung | bussgeldkataloge.de
50 ° Celsius und mehr: Wenn das Auto zum Backofen wird ● Hitze im Auto - Erhöhtes Risiko bei Kindern ● Maßnahmen ergreifen: Was im Fall der Fälle zu tun ist ● Gegen die Vergesslichkeit: Technik soll Abhilfe verschaffen Berlin, den 17. Juli 2018 – Die Zahlen sprechen für sich: Das Zurücklassen von Kindern in geschlossenen Fahrzeugen fordert durchschnittlich 37 Hitze-Todesfälle pro Jahr in den USA. Dies entspricht in etwa einem Sterbefall alle neun Tage. Auch in Deutschland häufen sich in den Sommermonaten derartige Meldungen. Während vielfach Fassungslosigkeit und Unverständnis für den Hergang eines solchen Todesfalls besteht und den betroffenen Eltern mit Schuldvorwürfen entgegengetreten wird, zeigt sich der Digitalisierungsprozess durchaus verständnisvoller. Wie sich Erziehungsberechtigte mittels neuer Technik gegen die elterliche „Vergesslichkeit“ wappnen können und zu welchen Maßnahmen das Gesetz Augenzeugen im Fall der Fälle ermächtigt, erfahren Sie hier. Tödliche Hitze „Ich bin doch nur zehn Minuten weg“: Auch wenn es nur ein schneller Einkauf werden soll, sollte man sein Kind oder sein Haustier bei hohen Temperaturen niemals im Auto zurücklassen. Bei einer Außentemperatur von 35° C genügt bereits eine viertel Stunde im Fahrzeug, um sich kritischen Zuständen auszusetzen. Steigt die Fahrzeuginnentemperatur auf über 46° C, wird es besonders für die Jüngsten unserer Gesellschaft schnell gefährlich. Insgesamt produzieren Kinder bis zur Pubertät weniger Schweiß, so dass sie deutlich weniger Wärme abgeben. Gerade unter physischer Anstrengung wird allerdings gleichzeitig mehr Stoffwechselwärme hervorgebracht. Zudem verfügen Kinder über eine geringere Körperoberfläche, um sich darüber abzukühlen. In der Folge ist der Kinderkörper bei hohen Temperaturen und geringer Luftzirkulation häufig nicht mehr dazu in der Lage, die eigene Temperatur zu senken. Auch Vierbeiner sind besonders gefährdet: Nur mit Schweißdrüsen an den Pfoten ausgestattet, geht der Hund stattdessen zum Hecheln über, wenn es in seinem Körperkern zu heiß wird. Vielfach wird der Vorgang der Hitzeentwicklung unterschätzt. Schon frühlingshafte 20° C können das Fahrzeug innen so heiß werden lassen, dass ein Hitzetod nicht ausgeschlossen ist. Kindesmisshandlung und Tierquälerei Je nachdem, ob es sich beim im Auto Gefangenen um ein Kind oder ein Tier handelt, liegt ein Fall der Kindesmisshandlung und Körperverletzung oder der Tierquälerei vor. Erstgenanntes verkörpert – ganz klar – eine Straftat. Geht es dagegen um eine Fellnase, greift § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG): Wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund extreme Schmerzen zufügt oder das Tier tötet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Zu beachten ist jedoch, dass es hierfür eines vorsätzlichen Handelns des Tierhalters bedarf, andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Wenn jede Minute zählt: Was im Notfall zu tun ist Wer ein Tier oder ein kleines Kind zur warmen Jahreszeit in einem geschlossenen Fahrzeug vorfindet, muss differenzieren: Solange (noch) kein Risiko des Hitzetods zu verzeichnen ist und Kind bzw. Tier körperlich aktiv wirken, wäre ein Einschlagen der Scheibe inadäquat. Gleichwohl sollte man die Situation weiter beobachten. Grundsätzlich sollte wie folgt vorgegangen werden: ● Gegen die Scheibe klopfen um festzustellen, ob das Kind oder das Tier noch munter ist ● Umstehende Passanten zur Hilfe holen (steht das Auto beispielsweise vor dem Supermarkt, so lässt sich der Fahrzeughalter ggf. an der Kasse ausrufen) Pressemitteilung | bussgeldkataloge.de ● Steht nach eigener Einschätzung ein Hitzetod bevor – wenn das Kind etwa keine Reaktion auf das Klopfen hin zeigt –, sollte der Notruf kontaktiert werden ● Benötigt die Polizei zu lange und steht es kritisch um den Fahrzeuginsassen, so darf man die Dinge selbst in die Hand nehmen und die Scheibe einschlagen Im Fall der Fälle schützt der Notwehrparagraph des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Fremdes Eigentum kann demnach zum Schutze Dritter beschädigt werden. „The BackSeat“: Kostenfreie App gegen das Vergessen des eigenen Kindes Es ist ein kaum vorstellbares Szenario – erst kürzlich vergaß ein US-amerikanischer Familienvater eines seiner beiden Kinder im Auto, was den Hitzetod seiner einjährigen Tochter zur Folge hatte. Nachdem er sein anderes Kind bei der Betreuung abgegeben hatte, fuhr er mit seiner Einjährigen auf dem Rücksitz wieder nach Hause, wo er in der Einfahrt parkte und seine Tochter zurückließ. Wie aber, so fragen sich viele, kann man seinen Schützling einfach „vergessen“? Im Stress kann auch der sonst fürsorglichste Mensch das Allerwichtigste zurücklassen. So auch Psychologe und Erinnerungsforscher Gene Brewer, welcher betont, dass dies jedermann, ungeachtet seines Charakters, Alters oder Geschlechts, treffen kann. Hiergegen könnte eine neue Technologie helfen: Die App „the BackSeat“ meldet sich, wenn das Fahrzeug in Gang gesetzt wird und erkundigt sich beim Fahrer, ob sich Kinder im Auto befinden und wenn ja, wie viele. Es wird ein Alarm zur Erinnerung gesetzt, welcher, drei Sekunden nachdem der Wagen zum Stehen gebracht wurde, ausgelöst wird. Wird der Warnton nicht manuell abgeschaltet und nach mehrmaligen Klingeln weiterhin ignoriert, so kontaktiert die App schließlich drei Kontakte des Betroffenen, die zuvor im Programm angegeben wurden. Ob die Autoindustrie selbst derartige Instrumente, etwa in Form einer Alarmanlage, in den Fahrzeugen implementieren wird, bleibt abzuwarten. Weitere Informationen zum Thema „Hitzetod im Auto“ finden Sie unter https://www.bussgeldkataloge.de/hitzetod-im-auto/. Hintergrund: Die Legal One GmbH steht für Pionierarbeit im Bereich der Rechtsdienstleistungen. Neben der Tätigkeit auf den Gebieten des Marketings und zeitgemäßer Kanzleidienstleistungen steht die Legal One GmbH mit dem von ihr betreuten Rechtsportal bussgeldkataloge.de interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Seite. Pressekontakt: Legal One GmbH E-Mail: [email protected] Tel.: 030 311 996 98 Internet: www.bussgeldkataloge.de
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