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Juhu, er tuts auch
Mein TA hier in SA tuts auch. Wenn ich die Impfung von Tollwut nur alle 3 Jahre möchte, dann macht ers. Er würde auch extra ein Impfschema erstellen, z.B. 2 Jahre Staupe, 3 Tollwut, Para 1 1/2 usw. Nun bin ich aber recht froh, daß er auch schon so fortschrittlich ist. MfG Manuela und Jungs:lach3:
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Bei uns in der Tierarztpraxis werden sowohl die einjährige als auch die dreijährige Tollwutimpfung angeboten, wobei dreijährige etwas teurer ist.
Allerdings meinte im Januar die Tierärztin dazu, dass nicht alle Länder die dreijährige Impfungen anerkennen, man also Probleme bei der Einreise bekommen könnte. Außerdem habe ich vor einer ganzen Weile gelesen, dass der VDH für seine Veranstaltungen weiterhin die einjährige Impfung verlangt... aber das kann ja inzwischen geändert sein worden. Ich habe mich dann bei meiner 10 Jahre alten Caro für die dreijährige Impfung entschieden. Glöeichzeitig habe ich die Kombiimpfungen gegen alles mögliche erstmalig weggelassen, da ich meine, dass Caro in den letzten acht Jahren jeseils geimpft wurde, müsste ihr dür den Rest ihres Lebensabends ausreichend Impfschutz geben. Auf die Tollwutimpung wollte ich jedoch nicht verzichten, da hier in BaWü im Falle eines Tollwutfalles in der Nähe auch schnell die Tötung eines Hundes anordnen kann. |
Hab mal auf die VDH-Seite geschaut und folgendes gefunden:
Zitat: Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird. Weiteres dazu unter http://www.vdh.de/presse/aenderung_d...verordnung.php Vielleicht halten sich noch nicht alle daran und man sollte sich darauf berufen :35: Am besten, Seite ausdrucken und mitnehmen ;) Eine einheitliche Regelung gibt es seitens des VdH´s wohl nicht, wie es aus dieser Presseverlautbarung hervorgeht. |
Zitat:
Dein Link ist zwar auf der VDH-Seite zu finden, aber gezeigt wird die geänderte Tollwut-Verordnung der Bundesrepublik Deutschland. |
Naja, nur wenn die darauf verweisen, sollte er dort doch auch Gültigkeit haben, oder? :35:
Zudem steht dort weiterhin die Empfehlung: - allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen. - allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. |
Hallo Jacci,
ich weiß leider nicht, wo ich das gelesen hatte, dass der VDH für Zuchtschauen etc. weiterhin die jährliche Impfung verlangt. Tut mir leid. Aber vielleicht haben die das inzwischen ja auch geändert. |
Zitat:
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Zitat:
Die neue Verordnung der Tierschutzimpfung ist mittlerweile auch bei VDH Ausstellungen anerkannt. http://www.vdh.de/presse/aenderung_d...verordnung.php • Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden. Auch ist die 3-jährige Tollwutimpfung in allen EU Ländern anerkannt. |
An dieser Stelle möchte ich noch diese beiden Links hinzufügen:
Impfen wir zuviel? Dichtung & Wahrheit Impfstoffhersteller in schwerer Argumentationsnot Da steht zwar fast das gleiche drin, wie auf den anderen Seiten, aber trotzdem... :lach1: |
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