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hallo ihr lieben,
habe gerade diese info von mo bekommen: -------- Seminartermin Raum Frankfurt am Main Hallo, Anja, hätte ich fast vergessen: Ich habe am 31. 3. ein Seminar in Wehrheim-Pfaffenwiesbach. Der Anmeldeschluß war 15. 3., aber man kann sich natürlich noch melden. LG, Mo Die Hundetrainer Die mobile Hundeschule www.die-hundetrainer.net Telefon: 06081-68485 oder 157725 Seminarvorankündigung 31. März 2007 um 10.00Uhr Wiesbachtalhalle (Bühnenraum) Unkostenbeitrag € 20,-- Hunde impfen mit Verstand Monika Peichl Bei Interesse bitte schriftliche Anmeldung (e-mail ist Ok!) an Die Hundetrainer, Pfingstbornstr. 11, 61273 Wehrheim/Pfaffenwiesbach E-mail: [email protected] oder [email protected] Anmeldebestätigung, sowie Anfahrtsplan werden zugeschickt. ------- |
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Bei uns in der Tierarztpraxis werden sowohl die einjährige als auch die dreijährige Tollwutimpfung angeboten, wobei dreijährige etwas teurer ist.
Allerdings meinte im Januar die Tierärztin dazu, dass nicht alle Länder die dreijährige Impfungen anerkennen, man also Probleme bei der Einreise bekommen könnte. Außerdem habe ich vor einer ganzen Weile gelesen, dass der VDH für seine Veranstaltungen weiterhin die einjährige Impfung verlangt... aber das kann ja inzwischen geändert sein worden. Ich habe mich dann bei meiner 10 Jahre alten Caro für die dreijährige Impfung entschieden. Glöeichzeitig habe ich die Kombiimpfungen gegen alles mögliche erstmalig weggelassen, da ich meine, dass Caro in den letzten acht Jahren jeseils geimpft wurde, müsste ihr dür den Rest ihres Lebensabends ausreichend Impfschutz geben. Auf die Tollwutimpung wollte ich jedoch nicht verzichten, da hier in BaWü im Falle eines Tollwutfalles in der Nähe auch schnell die Tötung eines Hundes anordnen kann.
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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Hab mal auf die VDH-Seite geschaut und folgendes gefunden:
Zitat: Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird. Weiteres dazu unter http://www.vdh.de/presse/aenderung_d...verordnung.php Vielleicht halten sich noch nicht alle daran und man sollte sich darauf berufen Am besten, Seite ausdrucken und mitnehmen Eine einheitliche Regelung gibt es seitens des VdH´s wohl nicht, wie es aus dieser Presseverlautbarung hervorgeht.
Geändert von Jacci (21.03.2007 um 22:05 Uhr) |
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Zitat:
Dein Link ist zwar auf der VDH-Seite zu finden, aber gezeigt wird die geänderte Tollwut-Verordnung der Bundesrepublik Deutschland.
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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Naja, nur wenn die darauf verweisen, sollte er dort doch auch Gültigkeit haben, oder?
![]() Zudem steht dort weiterhin die Empfehlung: - allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen. - allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Geändert von Jacci (21.03.2007 um 22:51 Uhr) |
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